Steuern

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Steuern und Recht: Wenn das Erbe teuer wird

„Alles verlebt und nichts verschenkt, das ist das beste Testament“, rät der Volksmund. Leider befolgen die wenigsten diesen Rat. Die Folge sind endlose Streitigkeiten. Wer erbt und wer beim Nachlass draufzahlen muss.

Friedhof in Wien: Beim Erbe endet häufig die Pietät. Quelle: dapd
Friedhof in Wien: Beim Erbe endet häufig die Pietät. Quelle: dapd

„Niemand kennt einen Menschen, bevor er nicht ein Erbe mit ihm geteilt hat“, lautet eine alte juristische Weisheit. Sie hat bis heute nicht von ihrer Gültigkeit eingebüßt. Im Gegenteil. Die Sprichwörtlich lachenden Erben findet man in Deutschland immer seltener.

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Jüngster Beleg für diese These ist die Geschichte einer  jungen Frau aus Nürnberg. Sie musste sich, um ihre Rechte zu wahren, bis zum Bundesgerichtshof (BGH) durchklagen. Grund: Der Vermieter ihres verstorbenen Vaters  hatte sie – als Erbin – wegen dessen Mietschulden  zur Kasse bitten wollen. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen entschieden die Richter am Dienstag zwar zu Gunsten der Hinterbliebenen (BGH Az: VIII ZR 6/12). Doch den Ärger und die Zeit, die sie in die Auseinandersetzung investieren musste, ersetzt ihr niemand mehr.

Einziger Trost: Sie ist mit ihrem Schicksal nicht allein. 

Steuern und Recht Die größten Fallen bei Testament und Erbe

  • Steuern und Recht: Die größten Fallen bei Testament und Erbe
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  • Steuern und Recht: Die größten Fallen bei Testament und Erbe

Seit Jahren wächst das Erbschaftsvolumen beträchtlich. 1990 waren es noch 80 Milliarden Euro pro Jahr, die von einer Generation an die nächste weitergeben wurden, aktuell liegt die Summe bei geschätzten 150 Milliarden Euro. Und Experten gehen davon aus, dass die Beträge auf weiter steigen werden.

Die Freude derer, denen das Vermögen ihrer Vorfahren qua Erbschaft in den Schoß fällt, wird jedoch nur zu oft getrübt – und das nicht nur, weil dem Erbfall auch immer ein Todesfall vorausgeht: Nach einer Befragung der Postbank erwartet jeder vierte künftige Erbe, dass sich die Familie deshalb zerstreiten wird.

Aus der Luft gegriffen sind diese Befürchtungen nicht. Die sprichwörtliche deutsche Genauigkeit ist bei der Verteilung des eigenen Nachlasses allenfalls mäßig ausgeprägt: Nur knapp zwanzig Prozent der Bundesbürger haben verbindlich geregelt, wem sie nach ihrem Tod ihr Vermögen hinterlassen wollen. „Die meisten Menschen verlassen sich noch immer darauf, dass das Gesetz schon die richtigen Anordnungen treffen wird“, sagt Julia Roglmeier, Fachanwältin für Erbrecht aus München. „Dass dadurch im Extremfall die böse Schwiegermutter oder das außereheliche Kind des eigenen Gatten zum Alleinerben werden kann, bedenken die wenigsten.“

Gesetzliche Erbfolge: Wer was erben darf

  • Wer kann erben?

    Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des Erblassers und dessen Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner in Betracht. Nicht erbberechtigt sind hingegen nichteheliche Lebenspartner.

  • Wer erbt wie viel?

    Um das zu regeln, teilt das Gesetz die Verwandtschaft in verschiedene „Ordnungen“ ein. Sind Verwandte der ersten Ordnung vorhanden, so erben nur diese – vorbehaltlich eines Erbrechts des Ehegatten oder Lebenspartners. Es gilt also der Grundsatz, dass Verwandten einer vorrangigen Ordnung die der nachfolgenden Ordnung vom Erbe ausschließen.

  • Wer gehört zur ersten Ordnung?

    In dieser Gruppe befinden sich die Abkömmlinge des Verstorbenen, also dessen Kinder, Enkel, Ur-Enkel, etc. Leibliche und adoptierte Kinder sind ebenso gleichgestellt wie eheliche und nicht eheliche. Erbe ist aber immer nur der Nachfahre, der am nächsten mit dem Erblasser verwandt ist. Solange etwa also noch ein Kind des Erblassers lebt, kann nicht ein Enkel dessen Erbe werden. So lange der Enkel noch lebt, nicht der Urenkel und so weiter.

  • Wer gehört zur zweiten Ordnung?

    In diese Gruppe fallen die Eltern des Verstorbenen und - falls diese nicht mehr leben - deren Abkömmlinge. Mit anderen Worten: die Geschwister des Erblassers sowie deren Abkömmlinge, wie etwa dessen Nichten und Neffen. Angehörige der zweiten Ordnung erben allerdings nur wenn keiner Erben der ersten Ordnung vorhanden sind (oder zum Zug kommen).

  • Wer gehört zur dritten Ordnung?

    Hier sind die Großeltern des Erblassers und deren Nachfahren zu nennen – also seine Tanten und Onkel bzw. die Cousins und Cousinen.

  • Wer gehört zur vierten Ordnung?

    Ur-Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge gehören zur vierten Ordnung. In der vierten Ordnungen erbt jeweils nur derjenige, der mit der Verstorbenen am nächsten verwandt ist. Der Nächstverwandte schließt also die ferner Verwandten aus. Bei mehreren gleich nahen Verwandten bekommt jeder den gleichen Teil.

  • Was erbt er Ehepartner?

    Das hängt davon ab, in welchem Güterstand das Paar gelebt hat und wie viele sonstige Erben vorhanden sind.

Selbst wer sich die Mühe gemacht und seinen letzten Willen niedergelegt hat, muss befürchten, dass nach seinem Tod alles anders kommt. Das kann zum Beispiel all jenen passieren, die sich ganz besonders viel Mühe mit ihrem Testament gegeben haben. Besonders bitter: Oft scheitern Perfektionisten nicht am Inhalt, sondern bereits an der Form.

  • 02.02.2013, 12:25 UhrArbeiter

    Es geht diesen gierigen Staat einen Dreck an, wieviel ich von meinem sauer erarbeiteten und viel zu hoch versteuertem Ersparten meinen Kindern schenke. Der Staat verschenkt es ja auch weiter; an Griechen, Spanier usw.

  • 02.02.2013, 05:29 Uhrdig@central.banktunnel.eu

    Eben bin ich mal wieder auf den Typ getroffen der versucht hat mich durch erwürgen / umzubringen als ich auf sein klingeln hin die Wohnungstür öffnete!

    Datum: 01. Februar 2013 Uhrzeit 15:46 uhr

    http://www.openstreetmap.org/?lat=50.11381&lon=8.70005&zoom=17&layers=M

    http://central.banktunnel.eu/20130201-1546-Kennzeichen-FB-KM-106-Wuerger-Hoelderlin-Ecke-Hanauer-Land-60316-Franfurt-aM.jpg

    http://central.banktunnel.eu/20130201-1546-Kennzeichen-FB-KM-106-Wuerger-Hoelderlin-Ecke-Hanauer-Land-60316-Franfurt-aM.MORDVERSUCH-WUERGER.jpg

  • 01.02.2013, 21:08 Uhribmisout

    Webschaftssteuer ist zu gering, Warum soll Einkunft aus Arbeit stärker besteuert werden als Einkommen aus Erbschaft. Beruf "Sohn" sollte wirklich nicht subventioniert werden.

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