Steuern

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Steuerzahlergedenktag: Ab jetzt nur noch für das eigene Portemonnaie arbeiten

Die Deutschen müssen mehr als die Hälfte ihres Einkommen an den Fiskus und die Sozialversicherung abgeben. Rein rechnerisch haben sie diese Schuld seit Sonntag beglichen. Im letzten Jahr war es aber schon früher soweit.

Die Staatsschulden steigen und die Steuerzahler müssen helfen, sie zu tilgen. Seit Sonntag arbeiten sie aber in die eigene Tasche. Quelle: dpa
Die Staatsschulden steigen und die Steuerzahler müssen helfen, sie zu tilgen. Seit Sonntag arbeiten sie aber in die eigene Tasche. Quelle: dpa

BerlinSeit Sonntagmorgen um 05.20 Uhr arbeiten die Deutschen nach den jährlichen Berechnungen des Steuerzahlerbunds wieder für das eigene Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor dem 8. Juli erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt, wie der Bund der Steuerzahler am Sonntag mitteilte. "Damit arbeiten die Steuerzahler in diesem Jahr zwei Tage länger für den Staat als noch im vergangenen Jahr und sieben Tage mehr als 2010."

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Der Fiskus und die Sozialversicherungen behalten in diesem Jahr 51,7 Prozent vom Einkommen der Steuerzahler ein, wie der Verband weiter mitteilte. Damit sei die Einkommensbelastungsquote gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte gestiegen. "Der Negativ-Trend der wachsenden Belastung der Steuer- und Beitragszahler muss gebrochen werden", forderte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. Dafür seien insbesondere nachhaltige Korrekturen am Lohn- und Einkommensteuertarif notwendig.

Das Wichtigste auf dem Steuerbescheid

  • Datum

    Ab dem Datum des Steuerbescheids plus drei Tage für die Postzustellung, läuft die Frist für einen Einspruch gegen den Bescheid. Also: Wenn der Steuerbescheid das Datum vom 23. Juni trägt, muss der Einspruch bis zum 26. Juli beim Finanzamt sein.

  • Anschrift des Finanzamts

    An diese Adresse müssen Steuerzahler etwaige Einsprüche schicken. Den zuständigen Sachbearbeiter geben aber nicht alle Finanzämter an. Bei manchen ist ein Einspruch auch per E-Mail möglich. Andere nennen für dringende Fragen zumindest eine Telefonnummer.

  • Art der Steuerfestsetzung

    Hier steht, ob der Bescheid endgültig ist, noch vorläufig oder sich „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ befindet.

  • Höhe der Steuerschuld

    In einer Tabelle findet sich die Steuer, die das Finanzamt festgesetzt hat. Sie enthält die Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Davon werden die bereits gezahlten Steuern abgezogen. Es ergibt sich daraus entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung.

  • Bankverbindung

    Wer vom Finanzamt eine Steuererstattung bekommt, sollte unbedingt, prüfen, ob die angegebene Bankverbindung stimmt.

  • Erläuterungen

    Hier begründet das Finanzamt, warum es gegebenenfalls von der Steuererklärung abgewichen ist oder warum ein Steuerbescheid zunächst nur vorläufig ist.

Hauptursache für die zunehmende Belastung seien die "heimlichen Steuererhöhungen", kritisierte Holznagel. Allein im Jahr 2012 beliefen sich diese auf rund 8 Milliarden Euro. Er forderte einen zügigen Abbau der kalten Progression, zudem müssten die Rentenbeiträge im kommenden Jahr angesichts der hohen Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung weiter reduziert werden. Auch in der Krankenversicherung erlaubten die derzeit hohen Reserven Beitragssenkungen oder die Auszahlung von Prämien.

Ein Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition mit Steuererleichterungen von etwa sechs Milliarden Euro jährlich war im Mai im Bundesrat gestoppt worden. Die Opposition kritisiert unter anderem, dass durch die Vorlage der Regierung höhere Einkommen stärker entlastet würden als kleinere. Nun wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über einen Kompromiss verhandelt; eine Einigung konnte bislang noch nicht erzielt werden.

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Ermittelt wird der jährliche Steuerzahlergedenktag dem Verband zufolge auf Grundlage der sogenannten Volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote, also der Summe der Steuern und Zwangsbeiträge zur Sozialversicherung im Verhältnis zum Volkseinkommen. Diese Quote liegt bereits seit den 1970er Jahre um die 50 Prozent. Mit mehr als 54 Prozent hatte sie in den Jahren 1999 und 2000 einen Höchststand erreicht.

  • 08.07.2012, 21:57 UhrNoWay

    Am jetzt arbeiten wir noch für die 20%MwSt, die Mineralölsteuer, usw.
    Also vergesst die 50%.

  • 08.07.2012, 18:05 Uhrberkmann

    Im Mittelalter musste man den Zehnten, also 10%, an den Fürsten abliefern, heute sind wir offiziell schon bei 50%. Wobei über Umsatz- und andere Steuern ja noch einiges dazukommt.
    Ich gebe zu, dass die Straßen heute besser sind als im Mittelalter, aber über die Hälfte?
    Ein Hauptgrund ist wohl die Illusion vieler Bürger, dass sie vom "Staat" etwas geschenkt bekommen, ohne zu bemerken, dass ihnen das alles vorher oder nachher aus der Tasche gezogen wird! Woher sonst sollte das Geld auch kommen?

  • 08.07.2012, 15:52 UhrOskar414

    is halt Pech wenn man nicht genug Vermögen hat,
    dann zahlt man auch in D viel Steuer.

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