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Tipps für Steuerzahler: Steuererklärung 2008: Schnelle Abgabe lohnt sich

Durchschnittlich mehrere hundert Euro Rückzahlung erhalten deutsche Steuerzahler nach Abgabe ihrer Steuerklärung vom Fiskus. Dabei gilt: Je früher die Steuererklärung beim Finanzamt eintrifft, umso eher fließt der staatliche Geldsegen auf das eigene Konto.

Steuerformular in Form eines Bierdeckels: Mit so wenigen Angaben gibt sich der deutsche Fiskus allerdings nicht zufrieden. Foto: dpa Quelle: dpa
Steuerformular in Form eines Bierdeckels: Mit so wenigen Angaben gibt sich der deutsche Fiskus allerdings nicht zufrieden. Foto: dpa Quelle: dpa

DÜSSELDORF. Ein wahres Paradies sind die Malediven nicht nur für Urlauber, sondern auch für Steuerzahler: Auf der pazifischen Inselgruppe ansässige Unternehmen wenden pro Jahr nicht einmal eine Stunde auf, um ihre kompletten Steuerpflichten zu erfüllen. In der alljährlich von der Weltbank und der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers erstellten Studie "Paying Taxes" belegte der Inselstaat 2008 erneut Platz eins im Wettbewerb um das simpelste Steuersystem. Im weltweiten Durchschnitt brauchen Unternehmen dagegen jedes Jahr rund zwei Monate Arbeitszeit, um ihre Steuerlast zu ermitteln und zu begleichen.

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Abgabefrist und Fristverlängerung für die Steuererklärung 2008

Auch für Angestellte und Freiberufler in Deutschland dürfte es nicht mehr als ein frommer Wunsch sein, die Steuererklärung in einer Stunde abzuhaken. Für die meisten ist sie eine Qual - und muss doch jedes Jahr pünktlich erledigt werden. Grundsätzlich muss die Einkommensteuer für 2008 am 31. Mai 2009 beim Finanzamt vorliegen. Jedenfalls dann, wenn man seine Erklärung selbst erstellt.

Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine können sich hingegen mit den Erklärungen für ihre Mandanten ohne weiteren Antrag bis zum 31. Dezember 2009 Zeit lassen. Der Fiskus darf diese stillschweigende Fristverlängerung aber in Einzelfällen aufheben und Erklärungen von Steuerberatern früher anfordern. Von dieser Möglichkeit machen Finanzämter gerne Gebrauch, wenn die letzte Erklärung verspätet abgegeben wurde, im vergangenen Steuerbescheid eine hohe Nachzahlung festgesetzt wurde, wenn für 2008 mit einer Nachzahlung zu rechnen ist, oder wenn für Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind.

In Ausnahmefällen kann die Abgabefrist auf Antrag sogar bis zum 28. Februar 2010 verlängert werden. Dazu sind die Ämter aber erfahrungsgemäß nur bereit, wenn unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignissen wie eine längere Krankheit oder ein längerer Auslandsaufenthalt vorliegen.

Grundsätzlich gilt: Je früher die Steuererklärung beim Finanzamt eintrifft, umso eher fließt der staatliche Geldsegen auf das eigene Konto. "Die Finanzämter sind zwar nicht verpflichtet, früh eingetroffene Erklärungen sofort zu bearbeiten. Trotzdem gilt die Faustregel: Frühe Abgabe - frühe Erstattung", erläutert Magnus Baumhauer, Steuerexperte beim Finanzdienstleister Delta Lloyd.

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