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Zinsbesteuerung: Anleger geraten zwischen Fiskus und Banken

Wer Anleihen zwischen zwei Terminzinsen verkauft, erhält vom Käufer dafür Stückzinsen. Diese müssen grundsätzlich versteuert werden. Bei der Einführung der Abgeltungsteuer blieben die Stückzinsen jedoch außen vor. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium nachgebessert. Anlegern droht nun mehr Stress bei der Steuererklärung.

Anleger müssen Stückzinsen für die Jahre 2009 und 2010 nachversteuern. Quelle: dpa
Anleger müssen Stückzinsen für die Jahre 2009 und 2010 nachversteuern. Quelle: dpa

BERLIN. Anleger, die in den Jahren 2009 und 2010 Stückzinsen eingenommen haben, müssen diese nachversteuern. Darüber herrscht nach längerem Streit jetzt Konsens zwischen Banken und Finanzministerium. Ab 2011 werden die Geldinstitute wie für andere Zinsen auch für Stückzinsen die Abgeltungsteuer direkt abführen.

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Stückzinsen entstehen, wenn Anleiheprodukte zwischen den Zinszahlungsterminen verkauft werden: Der Käufer kassiert alle Zinsen und erstattet dem Verkäufer Stückzinsen für dessen Haltedauer.

Seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 hatten sich das Bundesfinanzministerium und die Banken darüber gestritten, ob die Banken die Steuer auf Stückzinsen überweisen müssen. Die Banken sahen nach Aussage ihres Verbandes dafür zunächst keine Rechtsgrundlage.

Das Finanzministerium wiederum bemerkte die Steuerlücke - es geht immerhin um eine Milliarde Euro - anfänglich nicht. Noch im Sommer 2009 war "nicht bekannt, dass die Kreditinstitute keinen Steuerabzug vorgenommen haben", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Barbara Höll, die dem Handelsblatt vorliegt.

Inzwischen stehen die Stückzinsen im Jahressteuergesetz 2010, und ein Ministeriums-Erlass legt fest, dass Anleger die Steuer für 2009 und 2010 nachzahlen müssen. Aus der Regierungsantwort geht außerdem hervor, dass die Regierung kurzzeitig erwogen hat, die Banken anzuweisen, im Dezember 2010 die Stückzinsen für das ganze Jahr nachträglich abzuziehen. So kurz vor Weihnachten wäre dies allerdings eine zu große Last für die Steuerzahler geworden, begründete die Regierung ihre Entscheidung für die Veranlagung.

Der Steuerzahler muss also erst in diesem Jahr zahlen, hat dafür aber mehr Arbeit mit der Steuererklärung. Da Stückzinsen nur bei komplexeren Produkten anfielen, mache das jedoch "ohnehin niemand ohne Steuerberater", hieß es in Finanzkreisen.

  • 10.02.2011, 11:01 UhrAnonymer Benutzer: Qualitätswächter

    Ein für einige Anleger wichtiges Thema unglaublich schlecht recherchiert. Dieser Artikel hat überhaupt keine Substanz. Hier einige Fakten zur Verdeutlichung:

    1. Stückzinsen fallen grundsätzlich bei fast jedem Kauf einer Anleihe, z.b. bundesanleihe, bundesobligation, Unternehmensanleihen bei einem Erwerb oder Verkauf ungleich Zinstermin an.

    Dies sind mit Sicherheit keine komplexen Finanzinstrumente.

    2. Die im Artikel geschilderte Problematik tritt nur bei Anleihen/Produkten auf, die vor dem 01.01.2009 erworben worden sind.

    3. Diverse Verbände (u.a. Verband privater banken, Sparkassenverbände) haben bereits in 2008 beim bundesfinanzministerium angefragt, ob es richtig sei das Stückzinsen bei Erwerb vor dem 01.01.2009 nicht besteuert werden.
    Sollte also das bMF sich in der Richtung geäußert haben, dass das Problem nicht bekannt gewesen sei, so ist diese Antwort schlicht falsch.
    Es empfiehlt sich hier z.b eine Nachfrage bei den entsprechenden Verbänden.

    Fazit: Artikel löschen, besser recherchieren und neu einstellen!

  • 09.02.2011, 22:28 UhrAnonymer Benutzer: eelefele

    Der Artikel bezieht sich wohl auf "komplexe Produkte", welche vor 2009 gekauft und dann in 2009/10 wieder mit Stückzins verkauft wurden.

    Vielleicht sollte frau/man mal darauf hingewiesen werden.

    So ist der Artikel schlicht FALSCH!

    bei meinen Stückzinsabrechnungen, welche nach 2008 ge- und vekauft wurden, war das jedenfalls so und die AbGSt. wurde korrekt abgezogen.

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