
Der Fall
Herr S. ist selbstständig und 55 Jahre alt. Seit 1994 ist Herr S. bei der Gothaer über den Tarif GS2 privat krankenversichert. Als jedoch sein Beitrag von 523 auf 667 Euro steigen soll, wird es dem Unternehmer zu teuer.
Der 54jährige fragt bei seinem Versicherer nach günstigeren Alternativen. Man bietet ihm dasselbe Paket für 511 Euro monatlich an. Dafür soll sein Selbstbehalt von 420 auf 912 Euro pro Jahr steigen.
Eine typische Lösung, die die Kosten langfristig steigen lässt. S. schaltet den unabhängigen Versicherungsberater Stefan Albers aus Montabaur ein.
Der Experte prüft zunächst, welche Leistungen dem Versicherten wirklich wichtig sind. Dann schlägt er den Wechsel in den neuen Tarif MediVita 500 sowie den Tarif Z90 vor.
Jetzt zahlt S. nur noch 356 Euro im Monat. Der Selbstbehalt liegt bei 500 Euro. Dafür macht er bewusst Abstriche: Hilfsmittel wie einen Rollstuhl muss er künftig von Vertragspartnern der Gothaer beziehen, damit sie komplett erstattet werden. Ähnliches gilt für Arzneimittel und Verbandszeug. Zudem muss er jedes Jahr zum Zahnarzt gehen, sonst sinkt sein Anspruch.
Ein echter Verzicht ist das Streichen von Leistungen durch Heilpraktiker. Zudem werden nur 80 Prozent der Kosten einer Psychotherapie übernommen. Zuletzt sind logopädische Dienste auf das Leistungsverzeichnis des Versicherers beschränkt.
Die Gegenseite
Die Gothaer Versicherung bezog auf Anfrage von Handelsblatt Online zu dem anonymisierten Fall nicht Stellung.
Fortsetzung:
Ebenso ergibt sich eine wichtige Verbesserung im neuen Tarif durch die häusliche Behandlungspflege, die vorher nicht versichert war. Diese ist aber z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oft wesentlich wichtiger.
Ganz entscheidend ist, wie tief der Bedingungsvergleich zwischen Alt- und Neutarif durchgeführt wird. Berater, die glauben mit der üblichen PKV-Vergleichssoftware Tarifwechsel nach § 204 VVG begleiten zu können, verkennen die Kompexität des Themas.
Ohne Einschaltung eines Rechtsberaters zu Versicherungen (behördlich zugelassener Versicherungsberater oder Rechtsanwalts) gibt es in über 90% der Fälle keine echte Chance auf einen Tarifwechsel, bei dem die Interessen des Versicherten zuverlässig gewahrt sind.
Versicherungsmakler, die eine solche Rechtsberatung ausserhalb ihrer Bestandsbetreuung anbieten, betreiben u.E. unerlaubte Rechtsberatung. Mit der für den Makler fatalen Folge, dass der Kunde das Pauschal- oder Erfolgshonorar nicht bezahlen muss, denn die Honorarvereinbarung ist nichtig. Aber auch mit der für den Kunden fatalen Folge, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des "Beraters" im Falle einer Falschberatung nicht für den Schaden einstehen wird.
Hintergrundinformationen zum Tarifwechsel und professionelle Hilfe auf reiner Erfolgsbasis gibt es unter www.beitragsoptimierung24.de
Mit freundlichen Grüßen
Harald Leissl
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Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von anderen. So wird dir viel Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius, chin. Philosoph, 551-479 v.Chr.)
Die Erklärung im Artikel, dass der steigende Altersdurchschnitt in den Alttarifen die Ursache für die überproportionalen Beitragssteigerungen sei, ist - diplomatisch ausgedrückt - komplett falsch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Information vom im Artikel zitierten Versicherungsberater Herrn Albers kommt.
Richtig ist, dass die Versicherungen keinerlei Interesse an Tarifwechseln haben und in der Abwehr solcher Kundenwünche erstaunlich viel Kreativität entwickeln.
Wenn die Ausgangslage tatsächlich so ist, wie sie sich aus der Schilderung im Artikel ergibt, so hätte es bessere Alternativen gegeben. Zum Beispiel im Hinblick auf den als schmerzhaft interpretierten Verzicht auf Heilpraktikerleistungen gäbe es durchaus noch andere Lösungen, als den vorgeschlagenen Tarif.
Bei der reduzierten Erstattung in der ambulanten Psychotherapie muss man der Vollständigkeit erwähnen, dass diese im alten Tarif auch nicht unbegrenzt erstattet wurde, sondern nauf 20 Sitzungen gegrenzt war. Maximal für diese 20 Sitzungen zahlt der Versicherte im neuen Tarif 20% mehr aus eigener Tasche. Also ein Budget von max. rund 400 €. Der neue Tarif ist jedoch auch unter Berücksichtigung einer um 80 € höheren Selbstbeteiligung um über 3.200 € pro Jahr günstiger. Hier liegt kein echter Verzicht vor, sondern eine kaufmännisch sinnvolle Eigeninvestition.
Was spricht im Sinne einer für alle in einem Tarif Versicherten sinnvollen Kostenverantwortung dagegen, Hilfsmittel über Vertragspartner des Versicherers zu beziehen. Die mit diesen ausgehandelten Preise kommen über entsprechend niedrigere nämlich allen so Versicherten zugute.
Vergessen wurde auch, dass gerade bei den ohnehin schwachen Hilfmittelkatalogen der beiden genannten Tarife im neuen Tarif eine spürbare Erweiterung besteht.
Fortsetzung folgt...
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Dort wird Ihnen in solchen Fällen professionell geholfen !
MfG





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