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Streitfall des Tages: Wenn die Aufsicht die Krankenkasse schließt

Mit der BKK für Heilberufe schließt das Bundesversicherungsamt dieses Jahr bereits den zweiten großen gesetzlichen Krankenversicherer. Und weitere Kassen wackeln. Den Kunden droht Ärger. Womit Versicherte rechnen müssen.

Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres
In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.


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Der Fall


Zum 1. Juli 2011 schloss das Bundesversicherungsamt (BVA) die gesetzliche Krankenkasse City BKK mit 168.000 Versicherte. Die Kasse musste Insolvenz anmelden, weil ihre Versicherten überdurchschnittlich alt und deshalb häufig krank waren.

Viele der betroffenen Kassenmitglieder hatten in Folge Schwierigkeiten bei anderen Kassen wie AOK, der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und Barmer GEK unterzukommen. Die Wechselwilligen wurden unter anderem mit Argumenten wie „die Kasse sei schon voll“ und das laufende Therapien nur beim Wechsel zu einer anderen Betriebskrankenkasse (BKK) bezahlt würden, abgewimmelt. Auch wurden unnötige Nachweise verlangt.

Serie "Streitfall des Tages"

Der Sprecher der City BKK kritisierte damals das Verhalten dieser Krankenkassen und verwies darauf, dass jeder gesetzlich Versicherte bei Schließung seiner Kasse den Anspruch habe, ohne Benachteiligung zu einer anderen Kasse seiner Wahl wechseln zu dürfen. Nun beschloss das Bundesversicherungsamt (BVA) die Schließung einer weiteren großen Krankenkasse: Die BKK für Heilberufe wird wegen fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2011 schließen.

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Die Relevanz


Von der Schließung der City BKK waren rund 168.000 Versicherte betroffen. Die BKK für Heilberufe hat rund 80.000 Mitglieder. Versichert sind sind knapp 113.000 Menschen. Grundsätzlich kann die Schließung für keine Krankenkasse ausgeschlossen werden.

Aktuell sehen Experten jedoch auch die BKK Hoesch gefährdet. Eine Einmalbelastung im hohen Millionenbereich hatte die Schieflage Ende 2010 ausgelöst, weshalb sich die Kasse gezwungen sah, einen Zusatzbeitrag von 15 Euro einzuführen. Die Folge war jedoch ein Mitgliederschwund. Seither sucht die Kasse eine andere Kasse zu finden , die mit ihr fusioniert oder die sie übernimmt. Andernfalls wären von einer Schließung etwa 50.000 Versicherte betroffen.

Das Bundesversicherungsamt äußerte sich am Montag (26. September 2011) neutral zur Überlebenschance der Dortmunder Krankenkasse. „Zur Konsolidierung kann auch eine Fusion beitragen. Aus diesem Grund würde das BVA eine Fusion begrüßen“, erklärte BVA-Pressesprecher Tobias Schmidt.

Grundsätzlich stellt sich aber für viele Versicherte gesetzlicher Kassen die Frage, was im Falle einer Schließung ihre Kasse passiert und welche Rechte und Möglichkeiten sie bei einem Kassenwechsel haben.

Die Gesetzliche Krankenversicherung in Zahlen

  • Anzahl der Krankenkassen

    Nach den aktuellsten Stand der Statistik (2009) gibt es 202 Krankenkassen in Deutschland. Der Trend ist vor allem durch Fusionen und gegenseitige Übernahmen der Kassen eindeutig fallend: Zwei Jahre zuvor gab es noch 248 Krankenkassen (Stand 2009, Bundesministerium für Gesundheit).

  • Kassenmitglieder und Versicherte

    Inklusive Rentnerinnen und Rentner sind in Deutschland 51,23 Millionen Menschen in Deutschland Mitglieder von Krankenkassen. Über das Prinzip der Versicherung von Familienangehörigen sind weitere 18,78 Millionen Menschen in den Kassen versichert (Stand 2009, Bundesministerium für Gesundheit).

  • Größte Krankenkasse

    Die Barmer GEK ist mit rund 8,6 Millionen Versicherten die größte Krankenkasse in Deutschland.

  • Kassen mit Beitragsrückzahlung

    Einige Kassen geben ihren Mitgliedern eine Beitragsprämie. Spitze ist die G&V BKK mit 72 Euro pro Jahr. Eine Rückzahlung von 60 Euro pro Jahr bieten die BKK Wirtschaft & Finanzen und die hkk, 30 Euro zahlt derzeit die BKK A.T.U.

  • Bemessungsgrenzen

    Der bundeseinheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent richtet sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Allerdings werden die Beiträge für Angestellte nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Auf den Monat umgerechnet ist die Beitragsbemessungsgrenze 3712,50 Euro (2011) beziehungsweise ab nächstes Jahr 3825 Euro. Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte allerdings bis zur sogenannten Verdienstgrenze in Höhe von 4125 Euro im Monat (2012: 4237,50 Euro).

  • Krankheiten und Ausgaben nach Region

    Die gesündesten Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen leben in Baden-Württemberg, die kränksten in Sachsen. Dies ergibt sich aus dem Morbiditätsatlas der Barmer GEK. Allerdings gibt es nach Krankheiten große Unterschiede. Bei den Depressionen ist es jedoch exakt umgekehrt. Hier liegt der Osten weit unter dem Durchschnitt, während insbesondere in Bayern überdurchschnittlich viele depressive Versicherte leben. Nach den Ausgaben je Versicherten wird im Landkreis Vechta mit 1718 Euro am wenigsten und im Landkreis Bad Kissingen mit 2735 Euro am meisten für Krankenbehandlung ausgegeben.

  • 16.11.2011, 11:52 UhrAnonymer Benutzer: Tastenquaeler

    Schöner Reklame-Artikel für das o.g. Vergleichsportal - fein gemacht! ;-)

  • 16.11.2011, 08:45 UhrAnonymer Benutzer: fleckendelfin

    Es ist hilfreich und freundlich den Versicherten im Vordergrund zu stellen. Jedoch vermisse ich allen Reportagen zu Schließungen von gesetzlichen Krankenkassen, dass die Beschäftigten mit dem Folgetag arbeitslos sind. Sie haben keinen Anspruch auf eine Kündigungsfrist, sie erhalten keine Abfindungen. Im vorliegenden Fall der BKK für Heilberufe erhalten die Beschäftigten in den nächsten Tagen erst die Mitteilung, dass das Beschäftigungsverhältnis zum 31.12.11 endet.
    Hier ist eindeutig eine Lücke im SGB V, für die keiner Verantwortung übernimmt. Soviel zur SOZIALversicherung.

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