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Streitfall des Tages: Wenn ein Kästner-Zitat Hunderte Euro kostet

Aufgesetztes Bildungsbürgertum kann im Internet teuer werden. Wer berühmte Künstler zitiert, muss damit rechnen, abgemahnt zu werden. Denn in vielen Fällen greift das Urheberrecht. Wann die Abmahn-Anwälte aktiv werden.

Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres
In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

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Der Fall

Als Michael M. aus Köln vor einigen Jahren einen Brief eines Rechtsanwalts aus dem Briefkasten holte, rechnete er mit vielen Dingen, aber nicht damit: Er sollte 758 Euro zahlen. Und zwar, weil er ein Gedicht von Erich Kästner auf seiner Homepage zitiert hatte.

Zwar schrieb er dazu, wer der Autor der Zeilen war, doch das reichte den Erben Kästners nicht aus. Sie beauftragten einen Rechtsanwalt, um in ihrem Namen das Urheberrecht durchsetzen zu lassen. Ihre Entschädigung lag bei 400 Euro, die Anwaltskosten waren fast genauso hoch.

Der Streitfall des Tages Wenn Facebook den Ruf ruiniert

Viele Facebook-Nutzer finden sich plötzlich in zweifelhafter Gesellschaft wieder. Freunde können Mitglieder ohne Zustimmung bei Hooligan- Sex- oder Nazi-Gruppen einsortieren. Das kann für Betroffene böse Folgen haben.

Der Streitfall des Tages: Wenn Facebook den Ruf ruiniert

Außerdem sollte der Kölner eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das Problem: „Damit hätte ich mich verpflichtet, dass dieses Gedicht nie mehr im Internet in Zusammenhang mit meinem Namen auftaucht“, sagt er. Sollte das doch passieren, hätte er 5.000 Euro zahlen müssen.

Eine gefährliche Situation für jeden, der abgemahnt wird, denn im Internet verliert man schnell die Herrschaft über die Daten. Hat beispielsweise eine Suchmaschine die Seite gespeichert, kann es noch einige Zeit dauern, bis sie dort nicht mehr gefunden wird – selbst, wenn sie bereits vom Server des Einstellers gelöscht ist.

Serie "Streitfall des Tages"

Michael M. schaltete einen Rechtsbeistand ein. Dieser riet ihm dazu, nur die Anwaltsgebühren zu zahlen und eine geänderte Unterlassungserklärung zurückzuschicken. Das machte er – und hörte nie mehr von den Abmahnanwälten.

Ähnlich wie Michael M. geht es auch den Machern von Homepages, die Zitate von Karl Valentin (Landgericht München im September 2011: 7 O 8226/11) oder Heinz Erhardt oder des Komikers Mario Bath einstellen. Und jüngst urteilte das Landgericht Berlin (15 O 377/11), dass die Erbin Vicco von Bülows Recht hat, wenn Sie der Online-Enzyklopädie Wikipedia verbietet, ein Foto der berühmten Wohlfahrts-Briefmarken mit Loriot-Motiven zur Bebilderung eines Artikels einzustellen.

Was tun, wenn man im Netz bloßgestellt wird

  • Mögliche Rechtsverletzungen

    Nur wenn bestimmte Rechte verletzt werden, können Betroffene sich wehren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Verleumdung, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und die Verletzung des Rechts am eigenen Bild im Raume stehen.

  • Mobber bekannt

    Kennt der Betroffene, denjenigen, der da die Inhalte ins Netz stellte, kann er sich direkt an ihn wenden. Er kann dann eine Abmahnung schreiben. Darin sollte dann stehen, welche Rechte verletzt wurden.

  • Unterlassungserklärung

    Wer den Mobber kennt, sollte ihn in der Abmahnung dann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Hilft das nicht, gibt es noch härtere Gangarten.

  • Schadensersatz

    Blieb die Abmahnung ohne Erfolg hilft eine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz weiter. Meist es das effektiver aller ein Strafverfahren, denn die werden gerne schnell eingestellt.

  • Vorsicht vor Geschäftemachern

    Wer im Netzt ein wenig sucht, findet sehr schnell Angebote, die ihm helfen, seinen Ruf in der virtuellen sauber zu halten. Natürlich gegen Bezahlung. Manche verkaufen das auch als Marketingstrategie für Unternehmen. Wer sich auf so etwas einlässt, sollte vorsichtig sein und die Seriosität solcher Anbieter überprüfen.

  • 04.01.2012, 06:53 UhrAnonymer Benutzer: mlc

    Danke für diesen Artikel. Leider werden hier abe rnur solche Fälle genannt, bei denen die Umstände nahelegen, mit den Abgemahnten zu fühlen.
    Nach meinen Begriffen dürfte es übertrieben sein, wegen einiger weniger Zeilen z.B. von Erich Kästner als Geschädigter s o f o r t einen Anwalt zu beauftragen. Es kommt sicher auf die Umstände an, z.B. ob derjenige einfach identifiziert werden kann, oder ob erst Nachforschungen notwendig sind. Aber prinzipiell sollte es reichen, wenn ein Rechteinhaber zunächst mal selbst an den (vermeintlichen oder tatsächlichen) Rechteverletzer wendet. Und gegebenenfalls auch einen Schadenersatz fordert. In angemessener Höhe, versteht sich. Warum nicht?
    Auch das ist eine Abmahnung und da gibt es erstmal keine Anwaltskosten.
    Und wenn sich die Schadenersatzforderung an den Umständen orientiert (also berücksichtigt: was für eine Seite, welches Umfeld, mit oder ohne Google-Adds bzw. andere Werbung, nur ein paar Zeilen oder seitenweises 'zitieren' usw. usw.) - dann wird ja wohl hoffentlich niemand was gegen solche Abmahnungen haben.

    Ich verstehe aber auch Rechteinhaber, die genervt sind von Leuten, die solche Abmahnung einfach nicht ernst nehmen. Wenn man in mehr als der Hälfte von Fällen unverschämte Antworten bekommt und die Abgemahnten ihren Fehler nicht einsehen, dann dauert es nur länger und wird am Ende doch teuer. Da fällt die Entscheidung dann leicht, es den Anwalt machen zu lassen.

    Ob die Übernahme von ein paar Zeilen mehr oder weniger eine Urheberrechtsverletzung ist oder ob das aufgebauscht ist, muss man schon der Rechtssprechung überlassen.
    Da hilft es nichts, zu lamentieren. Man akzeptiere die Gesetze und die Rechtssprechung, man halte sich dran. Wem's nicht passt: wähle PolitkerInnen, die so denken wie Du.

  • 08.12.2011, 13:31 UhrDummschule.Deutschland

    .
    Habe auch schon knapp 5000 euro bezahlt.
    Die Abmahnung selbst belief sich auf ca 650 euro.

    Es lebe deutsches Recht (und viel wichtiger für die Urheber, dessen gute Bezahlung!)

    Ich könnte jetzt weiter fort führen,
    aber was soll ich diesem Sch... Land noch alles vorwerfen?


    BERECHTIGTERWEISE !!!!!!!

    .

  • 08.12.2011, 04:37 UhrAnonymer Benutzer: SlingShot

    kein westliches Land hat soviele Internet Restriktionen wie Deutschland.
    Man sollte die verantwortlichen Anwaelte mal mit Foto auf einer .com Webseite auflisten.
    Den Jungs wird sehr schnell der Appetit auf unserioese Klagen vergehen.
    Solchen Typen kann man nur mit rabiaten Methoden beikommen.

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