Streitfall des Tages

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Streitfall des Tages: Wenn Gläubiger die Riester-Rente pfänden wollen

Riester-Verträge sind nicht übertragbar und gelten gemeinhin als pfändungssicher. Doch wie Gerichtsurteile zeigen, fällt die Entscheidung tatsächlich je nach Situation sehr unterschiedlich aus.

Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres
In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

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Der Fall

Eine 43-jährige Berlinerin schloss 2008 bei einem großen Versicherer eine Riester-Rente ab. Sie zahlte monatlich wohl aufgrund ihres niedrigen Einkommens nur rund 20 Euro in den Vertrag ein. Als zwei Jahre später ihre Schuldenlast unerträglich wurde, entschied sich Riester-Sparerin mit Hilfe einer Schuldnerberatung für die Privatinsolvenz. Sie glaubte, dass ihr eingespartes Kapital in der Riesterrente vor einer Pfändung geschützt sei.

Ideologischer Kampf Lohnt sich „riestern“ – oder nicht?

Lohnt sich die staatlich geförderte Altersvorsorge? Gegner und Befürworter der Riester-Rente ringen seit Monaten erbittert um die Meinungshoheit in dieser Frage – mit merkwürdigen Argumenten und halbgaren Studien.

Ideologischer Kampf: Lohnt sich „riestern“ – oder nicht?

Das Amtsgericht München (AZ: 273 C 8790/11) entschied im Dezember des vergangenen Jahres jedoch anders: Der Rückkaufswert der Riester-Rente – also der bei einer Vertragskündigung ausgezahlte Betrag– wurde vom Versicherer in die Insolvenzmasse überwiesen und an die Gläubiger ausgezahlt. Die Begründung der Richter: Wer – wie die verschuldete Riester-Sparerin – auf die staatliche Förderung bewusst verzichtet oder sie nicht beantragt, dessen Riester-Konto ist im Fall der Verbraucherinsolvenz nicht pfändungssicher.

Die Relevanz

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestanden im Frühjahr 2012 rund 15,5 Millionen Riester-Verträge. Nach Auskunft der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) wurden im Beitragsjahr 2008 rund 9,7 Millionen Riester-Verträge gefördert. „Für die folgenden Beitragsjahre können wir noch keine abschließenden Angaben machen, da der Zeitraum für die Beantragung der Zulagen zwei Jahre beträgt“, erläutert Manuela Budewell vom DRV-Bund in Berlin.

So spart man pfändungsfrei in eine private Rentenversicherung

  • Art des Rentenvertrags

    Das Vermögen eines solchen Vertrages bleibt pfändungsfrei und darf nur bei Auszahlung wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn

    1. die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird,
    2. über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
    3. die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
    4. die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde.

  • Pfändungsfreier Sparbetrag pro Jahr

    Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 29. Lebensjahr 2.000 Euro, vom 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr 4.000 Euro, vom 40. bis zum vollendeten 47. Lebensjahr 4.500 Euro, vom 48. bis zum vollendeten 53. Lebensjahr 6.000 Euro, vom 54. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 8.000 Euro und vom 60. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr 9.000 Euro jährlich ansammeln.

  • Pfändungsfreie Gesamtsumme

    Unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze, nach seinem Lebensalter gestaffelt, darf ein Kapital bis zu einer Gesamtsumme von 238.000 Euro angesammelt werden.

  • Pfändbarer Anteil des pfändbaren Vorsorgekapitals

    Übersteigt der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Betrag (pfändungsfreie Gesamtsumme), sind drei Zehntel des überschießenden Betrags unpfändbar. Dies gilt aber nur für den Teil des Rückkaufwerts, wenn er den dreifachen Wert des genannten Betrags nicht übersteigt.

Nach einer Studie der Fondsgesellschaft Union Investment, die sich ebenfalls auf Angaben von 2008 bezieht, bekamen rund 23 Prozent der Verbraucher mit Riester-Police keine staatliche Förderung gutgeschrieben. Häufig habe das daran gelegen, dass die Betroffenen die Zulage nicht beantragt hätten. Seit Einführung der Dauerzulagenbeantragung dürfte jedoch der Anteil von Riester-Verträgen ohne Zulagen rückläufig sein.

Besonders nachlässig beim „Riestern“ sei die Altersgruppe der 20- bis 25- Jährigen gewesen. Von ihnen hätten lediglich 64,1 Prozent die staatliche Förderung eingestrichen, ergab die Untersuchung. Mit zunehmendem Alter nehme der Anteil geförderte Riester-Sparer aber kontinuierlich zu. Die höchste Geförderten-Quote erreiche mit 78 Prozent die Gruppe der 55- bis 65-Jährigen. Nach der Logik des Amtsgerichtes München wären danach rund ein Fünftel aller Riester-Verträge nicht pfändungssicher. Besonders betroffen wären im Falle einer Pfändung jüngere Sparer, bei denen sich die beschlossene Absenkung der gesetzlichen Rente künftig besonders stark auswirkt.

  • 13.12.2012, 15:13 UhrAnonym

    Guten Tag,
    könnten Sie den Link zu dem Urteil evtl. veröffentlichen? Ich stehe derzeit vor der Entscheidung der Kündigung meines Riester-Vertrages und bin nur zufällig auf diesen Beitrag gestoßen.

    Vielen Dank vorab!

  • 20.08.2012, 18:48 UhrTeetwo

    Ich finde es interessant, wie hier manche das Riesterprodukt schlecht machen. Das sich klassische kapitalbildende Lebensversicherungen nicht rechnen ist schon lange bekannt. Der gleiche Sparweg nur mit ein paar Zulagen macht die Sache nur wenig sinnvoller. Der einzige Weg, sinnvoll für sein Alter zu sorgen, ist sich mit Fondsgebundenen Produkten auseinander zu setzen. Und ganz ehrlich, mir kann niemand erzählen, dass sich Riester nicht lohnt, der das Produkt verstanden hat.
    Wenn ich mit meinen beiden Kindern und Frau über 900,- € Zulagen pro Jahr bekomme, Jahr für Jahr, dann sag mir mal einer warum ich die Finger davon lassen sollte.

  • 26.06.2012, 11:16 Uhrsuennerklaas

    Die Versicherungsexperten Kornelia Hagen und Axel Kleinlein (DIW) : „Die Konstruktion der Riester-Produkte macht den Eindruck eines zusammengewürfelten Mixes aus Staat, Privat und Markt – Zertifizierung und Kalkulation der Riester-Produkte sind faktisch weitgehend mit Blick auf die Interessen der Versicherer konstruiert.“

    Für die Versicherer hat's sich mehr als gelohnt. Und auch und ganz besonders für Herrn Riester. Der Rest geht leer aus. Finger weg vom Riestern!

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