Streitfall des Tages

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Streitfall des Tages: Wenn Verkäufer unnötige Versicherungen aufdrängen

Wer in einem Elektronikmarkt ein neues Handy, einen DVD-Player oder Fernseher kauft, kennt das: Kaum hat der Kunde ein Gerät ausgewählt, soll er dafür eine Versicherung abschließen. Warum solche Policen nichts taugen.

Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres
In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

Eine Canon 600 D mit Objektiv sollte es sein. Preis bei Amazon: 599 Euro, der Versand ist kostenfrei. Direkt unter den Produktmerkmalen und noch vor der Produktbeschreibung hat der Käufer drei verschiedene Zusatzversicherungen für das gute Stück zur Auswahl: Für 119,99 Euro verkauft ihm der Onlinehändler einen Geräteschutz für drei Jahre gegen Diebstahl, Bedienungsfehler, Sturz- und Flüssigkeitsschäden.

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Knapp 120 Euro, das sind aufs Jahr gerechnet noch 40 Euro, im Monat also 3,33 Euro. Günstig genug um darüber nachzudenken – und kein Einzelfall. Denn wer eine neue Kamera, ein Laptop, ein Handy oder einen Küchenherd im Internet oder in einem großen Elektronikmarkt kauft, bekommt im Regelfall einen solchen Zusatzschutz angeboten.

Das ist entweder eine Garantieverlängerung für einige Jahre, damit der Händler auch am Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist noch kostenfrei repariert. Oder es handelt sich um eine Garantieerweiterung, die weit mehr abdeckt als üblich, nämlich beispielsweise wie im Fall der digitalen Spiegelreflexkamera Sturz- und Flüssigkeitsschäden sowie Diebstahl. Brillenkäufer kennen diese Situationen ebenfalls, denn auch ihnen vermittelt der Verkäufer gerne eine Rundum-sorglos-Police für die Sehhilfe.

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Die wahren Kosten

„Auf den ersten Blick scheint sich das zu lohnen, denn wer mehrere hundert Euro für ein Gerät ausgibt, hat sicherlich noch drei bis fünf Euro im Monat für die Police übrig“, sagt Hanno Beck, Professor für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik an der Hochschule Pforzheim.

Hinzu kommt: In den Elektronikfachmärkten bekommt der Kunde nicht wie im Internet den Gesamtpreis sondern zunächst tatsächlich den monatlichen Preis genannt. Künstlich kleingerechnet ist der Preis ein Lockmittel: „Da das Handy, der Fernseher oder das Laptop im Vergleich zur Versicherung viel mehr kostet, scheint der Policen-Preis gering“, so der Wirtschaftsexperte. Doch rechnet der Käufer einmal selbst, stellt er fest, dass die Versicherung bei einem Preis von drei bis fünf Euro im Monat zwischen 36 und 70 Euro im Jahr kostet – multipliziert für drei Jahre kommt er auf 108 bis 210 Euro. „Allerdings rechnen viele Leute im Laden eben nicht nach“, sagt Hanno Beck. „Denn sie haben die Ausgaben für das neue Gerät mental längst verbucht.“

Wirklich wichtige Versicherungen

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Wer durch eine Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben oder möglicherweise gar nicht mehr arbeiten kann, bekommt maximal einen Bruchteil seines bisherigen Einkommens in Form von Sozialleistungen vom Staat. Darum sollte jeder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – und das möglichst früh.

  • Unfallversicherung

    Wer beispielsweise wegen Allergien oder Erkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, kann über eine Unfallversicherung nachdenken. Sollte ein Unfall zur Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit führen, so ist zumindest in diesem Fall finanziell vorgesorgt. Wer schon eine BU hat, braucht diese Police aber meist nicht.

  • Private Haftpflichtversicherung

    Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet. Egal, ob man sich auf die Brille eines Freundes setzt, oder ob man durch Ungeschicklichkeit einen anderen auf einer Treppe ins Stolpern bringt, dieser stürzt und danach gelähmt ist: Der Verursacher haftet mit seinem ganzen Vermögen. Darum ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für jeden Bürger wichtig.

  • Risikolebensversicherung

    Wer eine Familie hat, sollte diese für den eigenen Todesfall absichern. Das ist besonders wichtig, wenn es nur einen Hauptverdiener in der Familie gibt. Denn ohne große Rücklagen kann die hinterbliebene Familie nur mit Zahlungen aus dieser Police ihren Lebensstandard aufrechterhalten.

  • Gebäude- und Hausratversicherung

    Da im Haus der Großteil des eigenen Vermögens steckt und auch die Bank bei einer Finanzierung darauf besteht, ist dieser Schutz Pflicht. Je mehr man besitzt, und je wertvoller diese Gegenstände sind, desto wichtiger ist eine Hausratversicherung. Sie zahlt nicht nur, wenn eingebrochen wurde, sondern auch beispielsweise bei Wasserschaden oder Feuer.

Doch auch ohne nachzurechnen ist der Versicherungspreis alles andere als günstig: „Erstens: Wenn ich eine Hausratversicherung habe, ist der Diebstahl zumindest aus dem Haus bereits abgesichert“, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine weitere Police ist dann unnötig. „Zweitens: Lässt jemand anders meine Kamera fallen, zahlt in der Regel seine private Haftpflichtversicherung – wenn er eine hat.“ Auch in diesem Fall benötigt man den Zusatzschutz also nicht.

Drittens: “Verlieren Elektrogeräte innerhalb kürzester Zeit an Wert. Geht die Kamera nach zwei Jahren kaputt, bekommt der Käufer in der Regel den Zeitwert ersetzt. Von diesem Geld kann er sich keine neue kaufen.“ Und viertens: “Zudem hat jeder Käufer eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Damit ist das Gerät bei Fehlern zwei Jahre geschützt, und der Kunde kann es reparieren lassen, ein Austauschgerät verlangen, den Preis mindern, oder das Geld zurückverlangen“, zählt Tryba auf. In anderen Worten: “Garantieverlängerungen und –erweiterungen sind teuer und überflüssig“, so Hanno Beck.

„Geht die Kamera nach zwei Jahren kaputt, zahlt die Versicherungsgesellschaft den Zeitwert. Es gibt Beispiele, bei denen er nach einem Jahr schon bei nur noch 60 Prozent liegt. Gehen wir bei zwei Jahren von 50 Prozent aus, macht das bei beispielsweise einer Kamera für 600 Euro noch 300 Euro“, rechnet Tryba vor.

Von diesen 300 Euro muss man die gezahlten 119 Euro für die Police abziehen, bleiben 181 Euro übrig, die man zurückbekommt. „Davon kann man kein neues, aktuelles Modell kaufen.“ Noch schlechter sieht die Rechnung aus, wenn das Gerät nur um die 200 Euro oder 300 Euro gekostet hat. Auch dafür findet sich ein Beispiel im Internet: Eine Kamera kostet 179 Euro, die Zusatzpolice 49 Euro. Nach zwei Jahren liegt der Zeitwert der Kamera bei vielleicht 89 Euro. Zieht man davon die Kosten für die Versicherung ab, bekommt der Kunde 40 Euro erstattet.

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Im ersten Fall bekäme der Kunde also knapp ein Drittel, im zweiten jedoch nur etwas weniger als ein Viertel des eigentlichen Preises zurück. Und das auch nur, wenn der Versicherungsvertrag keine Selbstbeteiligung vorsieht.

Besonders schlecht sieht die Situation jedoch aus, wenn man beispielsweise ein Handy gekauft hat, das zwar dank Zusatzpolice gegen Einbruch-Diebstahl und Raub versichert ist – nicht aber gegen Taschendiebstahl. Eine solche Police, die im Fall eines Diebstahls ein mindestens gleichwertiges Gerät verspricht, kostet über das Internet für 24 Monate Laufzeit beispielsweise 8 Euro im Monat oder 165 Euro insgesamt .

Wer jedoch Opfer eines Taschendiebstahls wird oder sein Handy einfach irgendwo vergisst, bekommt von der Versicherungsgesellschaft überhaupt nichts. Diese Police sieht außerdem eine Selbstbeteiligung von 100 Euro vor, so dass der Kunde auch bei Display-Bruch oder anderen Ärgernissen nicht viel von der Police haben wird. Hätte er dagegen die 165 Euro zurückgelegt, könnte er diese Summe für den Kauf eines neuen Handys nutzen. Übrigens: Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik weist für das Jahr 2011 132.595 Wohnungseinbrüche und 120.790 Taschendiebstähle aus.

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Dem Kaufdruck trotzen

„Wer beim Kauf eines neuen Gerätes vor die Frage gestellt wird, ob er eine passende Versicherung abschließen möchte, sollte sich eine geistige Auszeit nehmen“, sagt Hanno Beck. Dazu gehört erstens, nach den Vertragsbedingungen zu fragen, und sich diese schriftlich aushändigen zu lassen. „Das macht man zwar bei 3,33 Euro im Monat in der Regel nicht, weil der Aufwand zu groß und die Summe so klein ist“, so der Wirtschaftsexperte. „Aber es geht eben nicht um 3,33 Euro, sondern um deutlich mehr.“ „Doch die Kunden stellen den geringen Betrag für die Versicherung neben den hohen Kaufpreis des Elektrogeräts und unterliegen sozusagen der optischen Täuschung, dass die Versicherung günstig ist - ohne sich zu fragen, ob die Versicherung für sich betrachtet wirklich diesen Preis wert ist“

Darum sollte man zweitens zunächst ohne Versicherung nach Hause gehen, und darüber nachdenken, ob man diese Police wirklich braucht. „Man befindet sich nach kurzer Zeit in der so genannten cooling-off Periode“, erklärt Beck – und plötzlich ist eine Zusatzversicherung gar nicht mehr so wichtig. „Sollte der Verkäufer Druck ausüben im Sinne von ‚Der Zusatzschutz-Vertrag kann nur am Tag des Kaufs geschlossen werden’, sollte das dem Käufer erst recht zu denken geben“, sagt Hanno Beck.

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Außerdem sollte man im Hinterkopf behalten, dass die Verkäufer eine Provision für den Verkauf der Policen erhalten. „Kein Wunder also, dass ihnen sehr daran gelegen ist, dass der Kunde sein neues Gerät derartig schützt.“

Wer zuhause bereut, dass er einen unnötigen und teuren Zusatzschutz abgeschlossen hat, der sollte sofort handeln. „Der Kunde hat 14 Tage lang das Recht, die Versicherung zu widerrufen“, sagt Georg Tryba. Das macht man nicht in dem Geschäft, in dem man das Gerät gekauft hat, sondern direkt bei der Versicherungsgesellschaft.

Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich davon ab, Zusatzschutzprodukte für Elektrogeräte zu kaufen. Viel wichtiger sei es die wirklich existenziellen Risiken abzudecken. „Wird mir ein teures Elektrogerät gestohlen, oder geht es kaputt, ist das zwar ärgerlich, aber es bedroht nicht meine Existenz“, so Georg Tryba. Ganz anders sieht das aus, wenn man berufsunfähig wird, einem anderen einen Schaden zufügt, für den man haften muss, oder der Hausrat beispielsweise nicht versichert ist.

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Das Fazit

Ob Garantieverlängerung oder –erweiterung: Im Regelfall sind diese Produkte unnötig und kosten viel Geld. Käufer von Elektrogeräten sollten erst nachrechnen – und möglichst keine Zusatzpolicen abschließen.

Weitere Informationen

Zum Thema Garantie und Gewährleistung gibt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weiterführende Informationen: www.vz-nrw.de/UNIQ134803738914484/link7131A.html

Hanno Beck schreibt zum Thema mentale Kontenführung in seinem Buch „Geld denkt nicht“: www.amazon.de/Geld-denkt-nicht-Gelddingen-behalten/dp/3446432027

Den Versicherungsbedarf analysiert die Verbraucherzentrale Thüringen: www.vzth.de/UNIQ134803758814816/link961171A

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  • 02.10.2012, 23:45 Uhrdpoper

    Mir wurde beim lesen dieses Berichtes des Handelsblattes wieder etwas klar.

    Zitat:
    “Zudem hat jeder Käufer eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Damit ist das Gerät bei Fehlern zwei Jahre geschützt, und der Kunde kann es reparieren lassen, ein Austauschgerät verlangen, den Preis mindern, oder das Geld zurückverlangen“, zählt Tryba auf." Zitat Ende.

    Georg Tryba ist laut Artikel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

    Herr Tryra, ich empfehle Ihnen noch mal genau die gesetzlichen Bestimmungen zu lesen.
    Im ersten halben Jahr nach dem Kauf, wird davon ausgegangen, dass ein Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat. Der Verkäufer müßte das Gegenteil beweisen. Im zweiten Jahr nach dem Kauf ist jedoch der Käufer - als unser Herr/Frau Normalverbraucher - zu dem Nachweiß verpflichtet.
    Damit ist ein Neugerät höchstens für 1 Jahr geschützt. Ich verweise hier auf die Diskussion der EU mit der Firma Apple. Dort kann man das nachlesen.

    Herr Tryba, vielleicht lesen Sie mal selbst auf Ihren Seiten der Verbraucherzentrale NRW nach, was unter der "gesetzliche Gewährleistung." zu verstehen ist.

    Hier der Link: http://www.vz-nrw.de/UNIQ134921375802211/link7051A.html

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