
Mir wurde beim lesen dieses Berichtes des Handelsblattes wieder etwas klar.
Zitat:
“Zudem hat jeder Käufer eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Damit ist das Gerät bei Fehlern zwei Jahre geschützt, und der Kunde kann es reparieren lassen, ein Austauschgerät verlangen, den Preis mindern, oder das Geld zurückverlangen“, zählt Tryba auf." Zitat Ende.
Georg Tryba ist laut Artikel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Herr Tryra, ich empfehle Ihnen noch mal genau die gesetzlichen Bestimmungen zu lesen.
Im ersten halben Jahr nach dem Kauf, wird davon ausgegangen, dass ein Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat. Der Verkäufer müßte das Gegenteil beweisen. Im zweiten Jahr nach dem Kauf ist jedoch der Käufer - als unser Herr/Frau Normalverbraucher - zu dem Nachweiß verpflichtet.
Damit ist ein Neugerät höchstens für 1 Jahr geschützt. Ich verweise hier auf die Diskussion der EU mit der Firma Apple. Dort kann man das nachlesen.
Herr Tryba, vielleicht lesen Sie mal selbst auf Ihren Seiten der Verbraucherzentrale NRW nach, was unter der "gesetzliche Gewährleistung." zu verstehen ist.
Hier der Link: http://www.vz-nrw.de/UNIQ134921375802211/link7051A.html





