Wenn Pedelecs ihre Fahrer in den Ruin treiben

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Wer in die Haftungsfalle tappt

Der Experte

 

Markus Schäpe, Rechtsexperte beim ADAC in München, kann die Gelassenheit der Politik nur bedingt nachvollziehen. Für ihn ist klar: „Mit Pedelecs etabliert sich in Deutschland ein neues Verkehrsmittel, auf das der bisherige Rechtsrahmen nicht zugeschnitten ist.“ Zwar sind die Räder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern nicht eben das, was man eine Höllenmaschine nennt. Wenn es zu einem Unfall kommt, können die Folgen jedoch katastrophal sein.

 „Selbst wenn ein Pedelec-Fahrer – was unbedingt zu empfehlen ist –, eine private Haftpflichtpolice besitzt, ist damit noch nicht gesagt, dass die Assekuranz für die Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls tatsächlich aufkommt“, warnt Schäpe. Die Konditionen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.

Sperrt sich der Versicherer, sind die Auswirkungen verheerend. „Die Kosten für einen etwaigen Krankenhausaufenthalt des Unfallgegners und das fällige Schmerzensgeld können sich schnell auf einige Zehntausend Euro summieren“, so der Jurist. Im schlimmsten Fall, etwa wenn eine Rente an den Geschädigten zu zahlen ist, können die Kosten sogar existenzbedrohend werden.

 

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Die Rechtsgrundlage

 

Ob die private Haftpflichtversicherung bei einem Pedelec-Unfall den Schaden reguliert, hängt vom Inhalt des jeweiligen Vertrages ab – und davon, wie das fragliche Rad ausgestattet ist.

Springt der Elektromotor nur an, wenn der Fahrer ohnehin in die Pedale tritt, ist die Sache recht einfach. „ Räder, die lediglich über eine solche Trethilfe verfügen, werden von den Versicherern ohne Weiteres als Fahrrad angesehen“, weiß Experte Schäpe. Kommt es zu einem Crash, ist der Schaden des Unfallgegners dann über die private Haftpflichtpolice abgedeckt.

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Etwas anderes gilt bei Modellen, die mit einer sogenannten Anfahrhilfe ausgestattet sind. Dann nämlich ist das Rad in der Lage, selbsttätig auf bis zu sechs Stundenkilometer zu beschleunigen. Ein Komfortfaktor mit fatalen Folgen. Der Grund: Streng genommen ist das Pedelec durch die Anfahrhilfe als Kraftfahrzeug und nicht mehr als Fahrrad zu qualifizieren.

Unfälle sind deshalb nicht mehr ohne weiteres von der privaten Haftpflichtpolice gedeckt, da diese nur „Fahrräder“, nicht aber  „selbstfahrende Fahrzeuge“ umfasst. „Hier hilft es nur, bei der Versicherung nachzufragen und gegebenenfalls den bestehenden Vertrag ergänzen zu lassen“, sagt Schäpe. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass der Führer eines Pedelecs mit Anfahrhilfe sämtliche Forderungen des Unfallgegners aus eigener Tasche bezahlen müsse.

Verkehr & Rechtsprechung

Leider ist den wenigsten Elektroradlern bewusst, wie unsicher ihre rechtliche Position ist. „Auf dieses Risiko werden die Käufer von den Händlern in der Regel nicht hingewiesen“, moniert Schäpe – zumal Pedelecs inzwischen selbst in Bau- und Supermärkten feilgeboten würden. „In derartigen Geschäften sind Informationen zur Rechtslage durch die Kassiererin nun einmal nicht zu erwarten.“.

Weitere Besonderheit der Pedelecs mit Anfahrhilfe: Ihre Besitzer brauchen mindestens einen Mofaführerschein. Zu guter letzt hat die rechtliche Einordnung als Fahrrad oder Kraftfahrzeug auch Auswirkung auf die zulässigen Promillegrenzen. Während Radfahrer theoretisch bis zu 1,6 Promille im Blut haben dürfen, ist die absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers bereits bei 1,1 Promille erreicht.

 

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Das Fazit

Selbst wenn sich der ADAC auf dem bevorstehenden Verkehrsrechtstag mit seiner Forderung durchsetzen kann, sämtliche Pedelecs bis 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu behandeln wie herkömmliche Fahrräder: Die Beschlüsse des Arbeitskreises sind nicht mehr als Empfehlungen an den Gesetzgeber. Und bis der tätig wird, kann noch eine Menge Zeit vergehen.

Bis dahin bleibt die Rechtslage schwammig und den Besitzern von Pedelecs nichts anderes übrig, als sich – am besten vor der ersten Fahrt – über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren. Das geschieht am besten im persönlichen Gespräch mit dem eigenen Versicherer. Hier lässt sich auch klären, ob die eigene Haftpflichtversicherung für Unfallfolgen gerade steht oder ob eine gesonderte Police erforderlich ist.

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Nützliche Adressen

Alle Teile der Serie "Streitfall des Tages": www.handelsblatt.com/streitfall

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  • 28.01.2012, 14:04 UhrAnonymer Benutzer: arminius

    Ich vergass, sorry- die meisten Radwege sind RR-Fahrern einfach zu gefährlich. Das ist reiner Selbstschutz, da nicht zu fahren. Manche fahren schliesslich 5-10000 km/Jahr.

  • 28.01.2012, 13:59 UhrAnonymer Benutzer: arminius

    Jein, sehe ich nicht ganz so:
    Ein Freund sagte: "Die fahren alle über ihre Verhältnisse".
    Fakten-Puzzle:
    - Offiziell haben alle Fahrräder eine "Nenngeschwindigkeit" von 25 km/h
    - Die meisten Radler fahren aber nur 15 km/h - pi mal Daumen
    - Rennradfahrer fahren bei einer Tour unter Hobbysportlern im Schnitt ca 28 km/h. Also genau die Geschwindigkeit der Pedelecs. Rennradfahrer haben sich schon immer geweigert, "Radwege" zu benutzen. Es wird immer behauptet, dass die lieber auf der Strasse fahren, um Autofahrer zu ärgern- kilometerweise Threads auf Newsgroups frei von jeder Sachlichkeit weisen darauf hin.

    Nun kommen aber irgendwelche P-Fahrer, die diese Erfahrung nicht haben und benutzen diese Radwege mit "Constant-Speed" 25 km/h- mitten zwischen den Radfahrern, die alle so um die 15 km/h herumeseln. Und die haben sich noch nie Gedanken über irgendwelche Gefährlichkeit gemacht. Putzfrau, Eimer in der Hand, fährt zur Arbeit.

    Und mit der Einführung der P "schlägt das Problem auf", was jahrzehntelang nur Rennradfahrer betraf, denen man unterstellte, sie möchten Autofahrer ärgern. Das geht jetzt nicht mehr.

    Meine Meinung:
    Die Politik und die Juristen behaupten, Radwege wären "sicher". Die _dürfen_ ja auch gar nichts anderes behaupten denn sonst hätten sie ein Problem: Sie würden Radfahrer dort hin verbannen, wo es gefährlicher wie notwendig ist-ein klarer Verstoß der Juristen gegen das GGs. Oder?

    Und nun stossen diese Problemverdrängungsmechanismen an ihre Grenzen- Und dann wird das von Leuten bearbeitet, die ihren Hintern noch nie auf so einem Ding hatten. Schlimm.

    ----
    Das ist das gleiche wie bei der Herunterstufung dieser 3 auf 2 Sterne- Mit den 3 Sternen ging man hausieren- Jetzt wird das System in Frage gestellt. Anstelle sich mal einen Kopp zu machen, warum. Problemverdrängung- man suche nach dem
    "Grünen Tisch" auf Wikipedia.
    Ich bin Ingenieur- und weiss warum. Die Herabstufung ist schmeichelhaft. Ich schweife ab.

  • 26.01.2012, 12:29 UhrAnonymer Benutzer: catweezle

    In meiner Familie haben wir 2. Beide von Aldi eines mit, eines ohne Anfahrhilfe. Für mich war der Artikel interessant. Werde bei meiner Haftpflicht nachfragen.

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