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Streitfall des Tages: Wer noch Geld vom Versicherer bekommt

Mehrere Millionen Lebensversicherte, die ihre Policen kündigten, können noch Geld einfordern. Viel Zeit bleibt dafür bleibt aber nicht mehr. Welche Versicherte noch Anspruch auf Nachzahlung haben.

Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres
In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

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Der Fall


Am 24. August 2011 hat die Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Klage gegen die Allianz Lebensversicherung gewonnen. Das Gericht hat die von der Allianz verwendete Vertragsklauseln zur Beitragsrückgewähr, Stornoabzug und zur Beitragsfreistellung für zwischen 2001 und 2007 abgeschlossene Lebensversicherungen für intransparent und unwirksam erklärt.

Serie "Streitfall des Tages"

Als Folge haben die Betroffenen Versicherungsnehmer, die entsprechende Policen gekündigt haben, Anspruch nach der gesetzlichen Regelung, was in vielen Fällen einen Nachschlag bedeuten würde.

Das OLG Stuttgart hatte zudem eine Revision gegen dieses Urteil ausgeschlossen. Gegen den Ausschluss der Revision kann die Allianz allerdings eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof einlegen – was das Assekuranzunternehmen auch tat.

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Die Relevanz


Nach Angaben des Branchenverbands GDV bestehen in Deutschland Deutschland 94,2 Millionen kapitalbildende Lebensversicherungen. Jedes Jahr werden drei bis vier Prozent der Verträge vorzeitig gekündigt. Der weitaus größte Teil der Policen erreicht deshalb nicht den vertraglich vereinbarten Ablaufzeitpunkt, sondern wird vorzeitig storniert.

Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt, dass allein beim Marktführer Allianz Leben in dem für das Urteil relevanten Zeitraum von Juli 2001 bis Ende 2007 knapp vier Millionen Verträge gekündigt wurden. Bei einem Nachzahlungsbetrag von durchschnittlich 500 Euro, so die Verbraucherzentrale Hamburg, würde sich der gesamte Entschädigungsbetrag auf zwei Milliarden Euro summieren.

Das Versicherungsjournal berichtete, dass die Allianz für die Nachzahlungen Rückstellungen von 117 Millionen Euro gebildet hat.

Urteile gegen intransparente Verträge

  • Rechtliche Grundlage

    Firmen aus verschiedensten Branchen muten ihren Kunden intransparente Klauseln zu. Das müssen Kunden nicht akzeptieren: Gemäß dem Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB) sind Rechte und Pflichten in den Allgemeinen Vertragsbedingungen klar und verständlich zu regeln. Auf folgende Urteile können sich Kunden berufen.

  • Arbeitszeitregelung

    Bestimmungen können auch Arbeitnehmer benachteiligen, wenn sie nicht klar und verständlich sind. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21. Juni 2011; 9 AZR 236/10) hat deshalb einen Arbeitsvertrag wegen Intransparenz für ungültig erklärt, der den Beschäftigungsumfang mit einem Arbeitnehmer auf 150 Stunden im Monat festlegte, ohne jedoch zu bestimmen, in welchem Zeitraum diese Stunden abzuleisten sind. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die manteltarifvertragliche Regelung über die Mindestarbeitszeit von Vollzeitangestellten. Diese beträgt 160 Stunden im Monat.

  • Arbeitslosenversicherung für Autokredit

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11. Mai 2005; IV ZR 25/05) hat eine Klausel einer privaten Arbeitslosenversicherung zu einem Autokredit wegen Intransparenz nicht verworfen: Die Definition der Arbeitslosigkeit im Versicherungsvertrag sei auch für einen Laien nicht missverständlich.

  • Internetangebote für Tickets mit Sternchen

    Werben Anbieter im Internet mit Preisangaben, so müssen Produkte auch für den angegebenen Preis online zu erwerben sein. Das hat das Landgericht Hamburg (15.07.2009; Az.: 315 O 17/19),entschieden. Nach dem Urteil reicht es nicht aus, wenn Unternehmen auf Zusatzkosten nur mit einem Sternchen hinweisen, das auf versteckte Fußnoten verweist. Die Hamburger Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH hatte im Internet für Bühnenshows mit der Aussage "Tickets ab 19,90 Euro" geworben. Gegen den Hinweis mit Sternchen am Ende der Internetseite, dass zu diesem Preis noch eine Vorverkaufsgebühr von 15 Prozent sowie eine Systemgebühr in Höhe von zwei Euro zuzurechnen sind, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt.

  • Anpassung der Gaspreise

    Mit dem Urteil vom 15.07.09 des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 56/08) hatte die Verbraucherzentrale Bremen Erfolg mit ihrer Klage gegen den Bremer Gasversorger kgu / swb. Die Verbraucherschützer hatten wegen einer nach ihrer Meinung intransparenten Preisanpassungsklausel geklagt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bemängelt, dass die kgu / swb für sich ein Recht auf Preiserhöhung formuliert, sich aber nicht verpflichtet, gefallene Gasbezugskosten entsprechend an die Kunden weiter zu geben.

  • Ratenzuschläge bei Versicherungen

    Viele Versicherer erheben Zuschläge, wenn die Versicherten die Beiträge für ihre Police nicht mit einem Jahresbetrag, sondern Montas- oder Quartalsweise begleichen. Das Landgerichts Stuttgart hatte eine entsprechende Klausel der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. für intransparent und deshalb für unzulässig erklärt, weil nicht eindeutig hervorging, in welcher Höhe die zusätzlichen Kosten anfallen.

  • Verwaltungskosten im Mietvertrag

    Bei privat vermieteten Wohnraum können Mieter durch den Mietvertrag nur dazu verpflichtet werden solche Betriebskosten zu bezahlen, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) vom Gesetzgeber aufgelistet wurden. Verwaltungskosten dürfen ebenso wenig wie Instandhaltungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Für Gewerbemietverträge entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 24. 02. 2010 - XII ZR 69/08), dass Vermieter mit ihren Mietern die Übernahme von Verwaltungs- und auch Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten grundsätzlich vereinbaren können, dies aber transparent im Vertrag regeln müssen.

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