Verbraucherverbände fordern klare gesetzliche Regelungen für Vertragsabschlüsse im Internet, wie es sie in Frankreich bereits gibt: „Die Franzosen haben gar kein Wort für Abo-Fallen im Internet. Dort gibt es dieses Phänomen gar nicht“, sagt Charlotte Geiger vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl. Wenn dort bestimmte Preisangaben-Verordnungen nicht eingehalten werden, ist der Vertrag automatisch ungültig. Das ist im „Code civil“, dem Bürgerlichen Gesetzbuch Frankreichs, geregelt.
In Deutschland arbeiten das Bundesjustiz- wie auch das Verbraucherministerium an einem Gesetz, das eine sogenannte Button-Lösung vorsieht, erläutert Felix Braun von der E-Commerce-Verbindungsstelleder Euro-Info-Verbraucher. Anbieter müssen dabei ihr Angebot in einer zweiten Stufe noch einmal dem Kunden vorlegen. Bei seriösen Firmen ist das schon jetzt üblich: „Dort legt man die Produkte zunächst in einen Warenkorb. Wenn alles drin ist, wird der Gesamtpreis samt Versandkosten angezeigt, den der Kunde noch mit einem Klick auf einen Extra-Button akzeptieren kann.“
Die Rechtsgrundlage
Landet ein Fall von Internet-Abzocke vor Gericht, kann keine Seite das Ergebnis voraussagen. Zwar liegen mittlerweile sehr viele eindeutige Urteile gegen Abo-Fallen vor, doch eine wirkliche Rechtssicherheit gibt es in Deutschland nicht. Der entscheidende Punkt ist oft, ob der Anbieter deutlich genug auf entstehende Kosten aufmerksam gemacht hat. Die Grauzone ist groß, sagt Gollner: „Da wird immer im Einzelfall entschieden. Es gibt kein Gesetz, das eindeutig sagt, wie eine Seite gestaltet sein muss.“ Und damit nicht genug: Nach Gollners Einschätzung sind es nicht nur unseriöse Anbieter, bei denen man nach wenigen Klicks schon etwas gekauft hat: „Es ist traurig festzustellen, wie oft es aus unserer Ansicht Mängel in der Darstellung gibt.“
Das Fazit
Doch bis die Gesetzeslage eindeutig ist, gilt für Verbraucher grundsätzlich: Vorsicht mit persönlichen Daten im Netz. Angaben am besten nur dann machen, wenn sie unbedingt nötig sind. Wer beispielsweise etwas bestellen will, kommt nicht darum herum, seine Adresse anzugeben. Doch ansonsten raten Experten zu größtmöglicher Zurückhaltung – vor allem im Hinblick auf Handynummern.
Ratgeber-Adressen
www.Vorsicht-im-Netz.de heißt die anschauliche Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, die das Thema auch in informativen Videoclips aufbereitet. Für Jugendliche daher gut geeignet.
www.surfer-haben-rechte.de ist eine Plattform des Bundesverbands Verbraucherzentrale mit Infos rund um das gesamt Thema Sicherheit im Internet.
www.vz-bawue.de/internet-abzocke: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt Musterschreiben zur Verfügung, um sich gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zu wehren
www.ecom-stelle.de: Auf der Homepage der E-Commerce-Verbindungsstelle der Euro-Info-Verbraucher in Kehl finden sich Infos und Merkblätter zu Kostenfallen im Internet sowie Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung.
Bedauerlich und sehr dubiös ist hierbei die Rolle der Telefonanbieter Diese machen sich hierbei zum Dealer dieser Ganoven mit ihren Gaunereien. Offensichtlich verdienen sie hierbei mit indem sie sich als Inkassi-Institution betätigen. Ich habe daraufhin auch dem Telefonanbieter, der Mobilcom-Debitel gekündigt
Da gibts einen einfachen Trick. Fuer solche Zwecke ("Gewinnspiele" etc) kaufe man ein prepaid handy/Karte, und wenn das "blockiert" ist, kauft man einfach das nàchste. Die Hemmschwelle bei solchen unseriésen Anbietern, die gesamte Adresse ausfindig zu machen und Mahnverfahren anzustrengen, wird sicherlich gross sein. Auf jeden Fall kann man so die Kosten zumindest regulieren und sich gegen unvorhergesehene Abzège sichern.





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