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Streitfall des Tages: Wie der Zoll Jagd auf Internetkäufer macht

Viele Schnäppchen aus dem Internet sind gefälschte Markenartikel. Wer die falschen Produkte erwischt, muss mit hohen Kosten rechnen. Der Zoll filzt entsprechende Sendungen. Was Internetkäufer beachten sollten.

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Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres
In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

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Der Fall


Sie heißt Anna. Oder Sophie oder Paula. Der Name spielt keine Rolle, denn sie ist nur eine von vielen jungen Frauen, die auf die wärmenden Stiefel aus Australien steht: UGG Boots sind angesagt - und sie haben ihren Preis. Für unter 200 Euro findet man eigentlich keine.

Allerdings: Wer lange genug im Internet sucht, stößt durchaus auf Anbieter, die Schuhe günstiger verkaufen, die aussehen wie UGG Boots. Diese Internetseiten sind oft auf deutsch oder englisch geschrieben, es gibt ein Impressum, alles sieht gut aus - vor allem der Preis. Kein Wunder, wenn Anna, Sophie oder Paula dort bestellen.

Haben Sie Glück im Unglück, bekommen sie nach einigen Tagen ein Paket - beispielsweise aus China. Darin sind die ersehnten Stiefel. Dass es Plagiate sind, also nachgemachte UGG Boots, sieht man möglicherweise erst auf den zweiten Blick oder gar nicht. Haben Anna, Sophie oder Paula richtig Pech, bekommen sie kein Paket, sondern Post vom Zoll oder einem Rechtsanwalt.

Serie "Streitfall des Tages"

Die Rechtslage


„Firmen, die ihre mit viel Geld entwickelten Produkte vor Fälschungen aus dem Ausland schützen wollen, stellen bei der Zollverwaltung einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme“, erklärt der Pressesprecher des Hauptzollamts in Köln, Gerd Plinz. Das heißt, dass Pakete vom Zoll kontrolliert werden, auf die beispielsweise der Name dieser Firmen gedruckt ist.

Die betreffenden Unternehmen begutachten dann entweder durch Vertreter vor Ort oder über ein per E-Mail geschicktes Foto den Inhalt. „Bei einigen Produkten wissen wir auch, dass an einer versteckten Stelle zum Beispiel ein Faden eingewoben ist oder ein Knopf auf eine sehr spezielle Art angenäht wurde“, sagt Plinz. Stellt sich heraus, dass es sich um eine Fälschung handelt, muss der Käufer oftmals gegenüber dem Rechteinhaber, also der Firma, deren Produkte gefälscht werden, eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Damit versichert er, nie mehr ein gefälschtes Produkt dieses Unternehmens einzuführen. Außerdem muss er häufig Schadenersatz und die Kosten für den beauftragten Anwalt zahlen. Zusätzlich muss er zustimmen, dass das gekaufte Produkt vernichtet wird. Das Geld für den Fehlkauf bekommt er natürlich nicht zurück, denn das hat längst die Fälscherfirma verbucht. „Letztendlich zahlen Käufer von Plagiaten oft deutlich mehr, als wenn sie gleich das Original bestellt hätten“, sagt Plinz.

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4 Kommentare

  • 07.06.2011, 10:29 UhrAnonymer Benutzer: PrewarOldtimerElektrik

    Das sind doch zum Teil kleine Fische.
    Aber es gibt Oldtimer Ersatzteilhändler aus Prag,die kommen hier mit paar interessanten Ersatzteilen wovon immer nur ein Stück auf dem Taptentisch liegt und Sie fleißig aus dem Kofferraum Ihres Vans so auf ein Wochenende 50000 Euro Negergeld einsacken.Wir die alles versteuern müssen und noch Garantie geben müssen zuschauen bei den hohen gewerblichen Standmieten.
    Ich habe noch nie bei Oldtimer und Teilemärkten den Zoll gesehen,auch wenn es dort haufenweise Boschfälschungen gibt.

  • 31.05.2011, 14:27 UhrAnonymer Benutzer: IRR

    Mich wundert, dass die Zahl der Fälle von einem Jahr aufs andere so hoch geschnellt ist.
    Kann es sein, dass es vielleicht auch vom Originalhersteller gewollt ist, dass die Leute in die Falle tappen? Immerhin können sie ja dann Schadensersatz fordern. Und das bringt sicher auch eine Menge ein.

  • 31.05.2011, 14:19 UhrAnonymer Benutzer: Willie

    Die Erbsenzähler der örtlichen Zollämter und am Flughafen Frankfurt durchwühlen offenbar fast ausnahmslos jedes US-Paket mit auch noch so unscheinbarer Ebay-Ware, die unbescholtene Konsumenten für ein paar Euro, ohne jegliche böse Absichten aus Sammlerinteresse oder auch reiner Schnäppchensucht, anschaffen. Was innerhalb Europa eine BEHINDERUNG DES FREIEN WARENVERKEHRS darstellt, ist für Überseeeinfuhren ein Zollfall. Ein gigantisches staatliches Arbeitsbeschaffungsprogramm für Jobverlierer des Schengenabkommens und permanenten Restrukturierungen. Statt sich auf organisierte Zollkriminalität an der EU-Ostgrenze oder Wirtschaftsvergehen in großem Stil zu stürzen, filzen diese beamteten Pensionsberechtigten die Sendungen von Kleinverbrauchern auf der Suche nach Bagatellfällen ohne Pay-Out oder ordnungsrechtliche Relevanz. Teils werden dabei Pakete zerfleddert und Ware beschädigt oder geht auf unerfindlichen Irrwegen im Dienstfilz zwischen Flughafenzoll, Deutscher Post und örtlichen Zollklitschen wie Wetzlar oder Waldshut verloren. Eine 2-wöchige Zustellungsverschleppung ist dabei die Regel.
    Sollte man eine zum Zoll „behandelte“ und mit grünem Zoll-Klebestreifen wieder zugeklebte Sendung erhalten, ist nach Prüfung des Sachverhaltes eine formlose DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE wegen Unterdrückung oder Verschleppung der Sendung an das Bundesfinanzministerium das beste Feed-Back-Instrument!

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