
Der Fall
Die Rentnerin Elke Vollstedt aus Norddeutschland erhielt kurz vor Weihnachten einen Anruf. Sie habe einen Fernseher gewonnen, hieß es. Und da Vodafone das entsprechende Gewinnspiel sponsere, bekäme sie zwei Handys gratis dazu. Frau Vollstedt lehnte die Handys zwar zunächst ab. Doch dann ließ sie sich überreden, die Geräte zu verschenken. Schließlich gab sie sogar die Daten zu ihrem Bankkonto heraus.
Der Fernseher kam nie an. Dafür klingelte der Postbote mit den Mobiltelefonen und mit einem Willkommensbrief als DSL-Kundin von Vodafone. Frau Vollstedt ließ das Paket zurückgehen und widerrief den Vertrag. Dennoch buchte Vodafone die erste Rechnung ab. Frau Vollstedt stoppte die Buchung. Später folgte ein zweiter Abbuchungsversuch. Frau Vollstedt ging wieder zur Bank und wiederholte den Vertragswiderruf in einem schärferen Ton. Erst jetzt löste Vodafone den Vertrag.
Die Gegenseite
Auf die Frage, warum Vodafone auf diese Art und Weise Abos wirbt, nahm das Unternehmen nach Anfrage von Handelsblatt online nicht Stellung.
Die Relevanz
Ob jung oder alt – keiner ist in Deutschland vor Geschäftemacherei via Telefon oder Internet gefeit. Fast 80.000 Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erhielten die Verbraucherzentralen von März bis Ende November 2010. Und die Betrugsfälle via Internet haben sich seit 2002 versechsfacht. Die Dunkelziffer ist hoch. Da es meistens um eher niedrige Beträge geht, verstreicht die Widerspruchsfrist oft ungenutzt. Danach wird es schwierig, vom Vertrag zurückzutreten.
Mir ist es mal passiert:
ich werde angerufen und der Typ beginnt nen Text vorzulesen. ich lege auf.
er ruft nochmal an, sagt wir wurden getrennt und beginnt nochmal seinen Text vorzulesen.
ich lege nochmal auf.
er ruft wieder an, ich sagte er soll aufhören und lege wieder auf.
Ende im Text.
Ohne Vorwarnung ist das aber schwere Körperverletzung, da kommen Sie auch nihct damit durch, dass sie nicht angerufen werden wollten!
leichter gesagt als getan. Die abgezockten sind meistens
gutgläubig und unerfahren. Daher mein Vorschlag: ein am Telephon abgeschlossener Vertrag sollte nur nach einer Unterschrift des Kundes seine Gultigkeit erhalten. Das will aber der Gestzgeber nicht. Sonst hätte er es längst getan.





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