
BERLIN. Ein Gesetzentwurf der Länder Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sieht vor, Englisch als zusätzliche Gerichtssprache in internationalen Wirtschaftsprozessen zuzulassen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigt sich gegenüber dem Vorstoß aus dem Bundesrat offen. Er "wird in unsere Überlegungen einfließen", sagte sie dem Handelsblatt. "Wir können Justiz und Wirtschaft stärken, wenn wir deutsche Prozesse für die englische Sprache öffnen", so die Ministerin.
Der Bundesratsentwurf sieht vor, bei internationalen Sachverhalten und bei Einverständnis beider Parteien vor speziell eingerichteten Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG) vollständig auf Englisch zu verhandeln. Anträge, Schriftsätze, Verhandlung, Protokoll und Urteil sollen in der Fremdsprache verfasst werden dürfen. Einzig der am Ende für den Gerichtsvollzieher entscheidende Tenor zu Sieg oder Niederlage im Rechtsstreit muss noch auf Deutsch übersetzt werden. Treten im Verfahren dennoch sprachliche Schwierigkeiten auf, sollen die Parteien einen Dolmetscher hinzuziehen oder das Verfahren in deutscher Sprache fortführen können.
Die Geschäftswelt spricht Englisch
Große internationale und lukrative Wirtschaftsfälle werden nicht nach deutschem Recht geschlossen und daher auch nicht vor deutschen Gerichten verhandelt. Die Lingua franca des Wirtschaftsverkehrs ist Englisch. Internationale Verträge werden wie selbstverständlich auf Englisch verhandelt und geschlossen. Dass Unternehmen angelsächsisches Recht wählen, hat wenig mit dessen Überlegenheit zu tun. Ganz im Gegenteil. Das deutsche Recht wird weltweit wegen seiner Abstraktheit, Systematik und Berechenbarkeit geschätzt. Die deutsche Justiz gilt als effizient, leistungsfähig und günstig. Aber die ausländischen Vertragsparteien fürchten die Hürde der unvertrauten deutschen Gerichtssprache.
Zwar können auch nach geltendem Recht zumindest Teile des Verfahrens auf Englisch und ohne Dolmetscher geführt werden, wenn die am Prozess beteiligten Personen einschließlich des Richters einer fremden Sprache mächtig sind. Alle Dokumente zu übersetzen und gegebenenfalls Dolmetscher einzusetzen ist teuer und umständlich.
in Deutschland spricht man deutsch. Erst recht bei deutschen behörden.
Wo kämen wir hin, wenn unsere Kindergärtnerinnen und Lehrer türkisch, und unsere Ordnungshüter rumänisch und bulgarisch lernen müssten.
Die deutsche Justiz ist zudem eh überlastet. Sollen doch diese Prozesse weiterhin da geführt werden, wo sie hingehören.
Der deutsche Steuerzahler wird’s danken.
Vor der Reformation wurde ja hierzulande die Predigt auch auf Latein gehalten, damit das Volk deren inhalt nicht versteht......
Am besten wäre es den Umweg über
Englisch zu sparen und gleich
chinesich als Amtssprache in Deutschland
einzuführen.





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