
DüsseldorfBundesregierung und Experten waren sich einig: Der Wirtschafts- und Finanzkrise wird eine Pleitewelle folgen. Die Reform des Insolvenzrechts sollte deshalb zügig vorangetrieben werden. Doch nun zeigt sich: Die Zahl der Pleiten sinkt kontinuierlich. Im ersten Halbjahr meldeten sich laut Wirtschaftsauskunftei Creditreform nur 14 900 Firmen beim Insolvenzrichter. Das sind elf Prozent weniger als im Vorjahresvergleich. Vor allem aber: Es sind 30 Prozent weniger Arbeitsplätze gefährdet. Überflüssig werden Reformen dennoch nicht.
Noch vor einem Jahr gingen die Saniererbranche und das Justizministerium davon aus, dass die Eigenkapitalvorräte in der Krise aufgezehrt und Banken zögerlich mit neuen Krediten seien. Zudem zeigte die Erfahrung: Im Aufschwung brechen besonders viele Unternehmen zusammen, weil ihnen Liquidität zur Vorfinanzierung neuer Aufträge und für Investitionen fehlt. Diesmal kam es anders. Nur kurzzeitig zog die Zahl der Insolvenzen an, jetzt liegt sie schon fast wieder auf Vorkrisenniveau.
Wenn gefordert wird, dass Unternehmer künftig die Sanierung als eine Chance anerkennen müssen, um zu einer Verbesserung der Unternehmenskultur zu gelangen, dann ist das sicher richtig. Ein ganzes Stück weit helfen würde auch schon die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrages. Viele Leitungsorgane wissen gar nicht, dass ihr Unternehmen nach der BGH-Rechtsprechung zahlungsunfähig ist, wenn weniger als 10 % der fälligen Schulden offen bleiben und nicht innerhalb der nächsten drei Wochen nachbezahlt werden. Wenn dieser Zeitpunkt, an dem der Insolvenzantrag gestellt werden muss, überschritten wird, bleibt natürlich keine nennenswerte Masse übrig, die Grundlage für eine Sanierung sein kann.
Dr. Karsten Kramp
Rechtsanwalt
www.kramp.de





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