Unternehmensrecht

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Reform des Zahlungsverkehrs: IBAN, die Schreckliche

Der Countdown läuft: In wenigen Monaten werden die nationalen Überweisungen und Lastschriften in der Europäischen Union durch ein neues Verfahren ersetzt. Womit Bankkunden und Unternehmer rechnen müssen.

Die neue Kontonummer IBAN ist nur eine Folge der Sepa-Umstellung. Quelle: dpa
Die neue Kontonummer IBAN ist nur eine Folge der Sepa-Umstellung. Quelle: dpa

DüsseldorfSepa? Das ist doch die Sache mit der langen Kontonummer! Ja, aber dahinter steckt noch mehr. In gut neun Monaten werden nationale Überweisungen und Lastschriften in der EU und einigen weiteren Staaten endgültig auf das einheitliche Sepa-Verfahren umgestellt.

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Das funktioniert jedoch nicht automatisch, neben den Banken müssen sich insbesondere Unternehmen darauf vorbereiten. Doch immer neue Studien warnen, dass viele Firmen Sepa nicht ernst genug nehmen und die Zeit knapp wird. Handelsblatt Online zeigt, was Unternehmen und Verbraucher tun müssen und erklärt, ob es wirklich Grund zur Panik gibt.

Sepa-Checkliste

  • Vorbereitungen für die Umstellung

    Das Forschungsinstitut Ibi veröffentlicht auf der Internetseite www.sepa-wissen.de eine Checkliste zur Sepa-Einführung. Folgendes sollte nach Ansicht der Forscher erledigt werden.

  • Sepa-Verantwortlicher

    Unternehmen sollten einen Sepa-Verantwortlichen als Ansprechpartner für alle Fragen benennen.

  • Auslandskonten

    Sind die bestehenden Konten bei ausländischen Banken auf längere Sicht noch notwendig? Unternehmen sollten prüfen, ob die Konten nach der Sepa-Umstellung noch gebraucht werden.

  • Meldepflicht

    Trotz Sepa gibt es gemäß der Außenwirtschaftsverordnung weiterhin eine Meldepflicht für grenzüberschreitende ein- und ausgehende Zahlungen.

  • IT-Systeme prüfen

    Unternehmen sollten prüfen, ob ihre IT-Systeme die neuen XML-Formate verarbeiten können, die etwa bei der elektronischen Rechnungsabwicklung gebraucht werden.

  • Tests

    Mit dem Zahlungsdienstleister sollten umfangreiche technische Tests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass bei den Lastschriften alles glatt läuft.

  • Unterstützung

    Wie können der Software-Lieferant oder die Bank die Sepa-Einführung unterstützen? Das sollten Unternehmen in Erfahrung bringen.

  • Datenvolumen

    Die neuen Sepa-Formate erzeugen deutlich mehr Daten, darauf müssen die IT-Systeme vorbereitet werden.

  • Verwendungszweck

    Der Verwendungszweck hat nur noch 140 statt 378 Stellen. Zudem dürfen mindestens bis zum 4. November 2013 keine Umlaute verwendet werden.

Sepa, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, gibt es eigentlich schon seit fünf Jahren. Doch praktische Auswirkungen sind bislang kaum zu spüren. In die Schlagzeilen schaffte es hauptsächlich die neue europaweit einheitliche Kontonummer IBAN. Diese wurde wegen ihrer 22 Ziffern zwischenzeitlich gerne als „IBAN, die Schreckliche“ verschrien. Sie setzt sich aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl und zwei Prüfziffern zusammen. Neu ist auch die internationale Bankleitzahl BIC, die jedoch nur in einer Übergangsphase genutzt wird.

Für Verbraucher ändert sich mit der Umstellung zum 1. Februar 2014 nicht viel. Die Banken sind gut vorbereitet, beim Zahlungsverkehr dürfte es nach Meinung von Expertem also keine Probleme geben. Verbraucher müssen ab dann lediglich die neuen Kontonummern verwenden. Diese kamen bisher meist nur bei Transfers auf ausländische Konten zum Einsatz. Für Unternehmen, Behörden und Vereine wird es komplizierter: Zwar dürfte die Sepa-Überweisung auch ihnen kaum Probleme bereiten. Doch die Sepa-Lastschrift erfordert einige Vorbereitungen.

Hintergründe zu Sepa

  • Welches Ziel hat Sepa?

    Die nationalen Zahlungsverfahren werden nach und nach abgeschafft. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen zwischen den Ländern sollen schneller und günstiger werden.

  • Seit wann gibt es Sepa?

    Das Verfahren wurde bereits Anfang 2008 für Überweisungen eingeführt. Seit 2009 können Bankkunden auch das grenzüberschreitende Lastschriftverfahren nutzen. Ursprünglich hatte die EU-Kommission keinen Umstellungstermin vorgegeben, sondern auf eine Lösung im Markt gehofft. Dies misslang jedoch, die Beteiligung an dem System war zu gering – besonders in Deutschland. Denn die Deutschen hängen an ihrem eigenen System, schließlich funktioniert es gut.

  • In welchen Ländern gilt Sepa?

    EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern; außerdem: EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen; sowie: Schweiz, Monaco, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon.

  • In welcher Währung sind Sepa-Zahlungen möglich?

    Zahlungen per Sepa sind nur in Euro möglich. Für Transaktionen in anderen Währungen müssen Bankkunden eine Auslandsüberweisung tätigen.

  • Was verbirgt sich hinter der IBAN?

    An die Stelle der herkömmlichen Kontonummer und Bankleitzahl tritt die IBAN - International Bank Account Number. Sie hat insgesamt 22 Stellen und beginnt mit einem Länderkürzel - DE für Deutschland. Daran schließt sich eine zweistellige Prüfziffer an, die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer. Dank der Prüfziffer bekommt der Bankkunde sofort eine Fehlermeldung, wenn er sich bei der Zahlenabfolge vertippt hat. Das ist ein großer Vorteil, insbesondere seitdem Banken den Namen des Kontoinhabers und die Kontonummer nicht mehr abgleichen.

  • Wozu dient der BIC?

    Der BIC - Bank Identifier Code - hat elf Stellen und soll die Bankleitzahl ersetzen. Kritiker monieren jedoch, dass die Kennung der Bank in Form der alten Bankleitzahl bereits in der IBAN enthalten ist. Ein weiterer Code mache die Überweisung nur unnötig kompliziert. Ab Februar 2014 soll der BIC bei Überweisungen im eigenen Land deshalb wegfallen. Für Geldtransfers innerhalb Europas von 2016 an.

  • Wann muss ich auf Sepa umsteigen?

    Eine Verpflichtung zur Umstellung auf die Sepa-Überweisung und -Lastschrift besteht ab dem 1. Februar 2014. Bis dahin gelten Sepa und die nationalen Zahlsysteme parallel.

  • Welche Sonderrechte haben Verbraucher?

    Bis zum Februar 2016 können Verbraucher die alte kurze Kontonummer im nationalen Zahlungsverkehr noch nutzen, sofern ihr Zahlungsdienstleister die Konvertierung in die IBAN anbietet.

  • Wo müssen Kunden ein Konto führen?

    Wer beispielsweise in Deutschland wohnt, aber im Ausland arbeitet oder studiert, braucht nur noch in seinem Heimatland ein Bankkonto. Bisher waren mehrere Bankkonten nötig.

  • Was ändert sich bei der Bankkarte?

    Künftig gilt die Bankkarte (debit card) für Euro-Zahlungen in allen Ländern des Sepa-Gebiets. Dadurch müssen Reisende weniger Bargeld bei sich tragen.

  • Quelle

„Die Sepa-Basis-Lastschrift folgt einer anderen Logik als die bisher in Deutschland verwendete Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren“, sagt Christian Bruck, Partner bei der Unternehmensberatung BearingPoint. Aktuell funktioniert die Lastschrift so: Der Gläubiger reicht sie bei seiner Bank ein. Der Gegenwert wird seinem Konto gutgeschrieben, die Lastschrift wird an die Bank des Zahlungspflichtigen weitergeleitet und das Konto des Zahlungspflichtigen am gleichen Tag belastet.

Die Sepa-Basis-Lastschrift hingegen muss bei einer ersten oder einmaligen Lastschrift mindestens fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Bei einer Folgelastschrift sind es zwei Tage. Außerdem muss dem Zahlenden mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit eine Information (Pre-Notification) über den Einzugsbetrag und das Einzugsdatum zugesendet werden. „Das ist insbesondere für Unternehmen, die monatlich wechselnde Beträge einziehen, eine Herausforderung. Über Anpassungen in ihren Geschäftsbedingungen können Unternehmen die Vorlagefrist allerdings verkürzen“, sagt Bruck.

  • 28.04.2013, 15:10 UhrGeorgeO

    NEIN, der Hintergrund ist der, dass dann wirklich alles in Europa über Swift läuft und der Geheimdienst ab dann auch innerhalb der Länder die Zahlungen verfolgen kann. Wegen Terrorabwehr und so, aber eigentlich um herauszufinden, wo noch wieviel Geld fliesst (Cash-Flow), damit man leichter die noch lohnenden Übernahmeziele in Europa bestimmen kann bzw. welche Unternehmen unter Druck gesetzt werden können, um noch Kohle abzuziehen. Wir nämlich langsam eng das Spiel. Deswegen verlagert sich die Mafia auch immer mehr in die Politik...


  • 24.04.2013, 20:08 UhrThomas

    Der Deutsche Michel weiss ja noch nichtmal, dass es ne IBAN und BIX gibt !!! Das diese schon seit längerer Zeit auf dem Kontoauszug steht bzw. bald auf den neuen Karten (bei Sparkassen) und im OnlineBanking !! Wie idiotensicher soll man es denn noch machen ?! Am besten an die Stirn tackern ! Aber das ist so bei einem Volk, dass Bankleitzahl und die eigene Kontonummer nicht kennt.

  • 24.04.2013, 18:34 UhrColle

    Guten Abend,
    da ja nichts so heiß gegessen wird wie gekocht, finde ich keine Gefahr in Verzug. SEPA Firmen Lastschrift gilt NICHT für Verbraucher. Das bedeutet jeder Ottonormalverbraucher kann nach wie vor einer unberechtigten Abbuchung widersprechen.

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