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Urteil über Zinsswaps: Deutsche Bank zittert vor dem Gerichtshof

Jahrelang verkaufte die Deutsche Bank an Hunderte Firmen und Kommunen hochkomplexe Zinswetten. Viele Kunden erlitten hohe Verluste und streiten jetzt vor Gericht um Schadenersatz. Ein erster Fall ist jetzt vor dem Bundesgerichtshof gelandet. Eine Niederlage könnte für die Deutsche Bank böse Folgen haben.

Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt: "Theoretisch unbegrenztes Verlustrisiko". Quelle: dpa
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt: "Theoretisch unbegrenztes Verlustrisiko". Quelle: dpa

Karlsruhe/DüsseldorfUngleicher könnten die beiden Kontrahenten nicht sein, die am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof aufeinandertreffen: Auf der einen Seite die Deutsche Bank, ein Weltkonzern mit mehr als 100.000 Mitarbeitern und einem Jahresgewinn von zuletzt fast vier Milliarden Euro. Auf der anderen Seite die Ille Papier Service GmbH, ein hessischer Mittelständler mit elf Niederlassungen, der auf seiner Homepage für 2006 einen Jahresumsatz von 38,5 Millionen Euro ausweist.

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Aber die Größe des Gegners schreckt Ille nicht ab. Der Hersteller von Handtuchspendern und Toilettenpapier fühlt sich von der Deutschen Bank getäuscht. Das Unternehmen hatte bei der Bank eine hochkomplexen Wette auf die kurzfristige Zinsentwicklung abgeschlossen, einen sogenannten Spread-Ladder-Swaps. Und hatte mit dem Produkt viel Geld verloren.

Vor zwei Gerichten ist Ille mit seiner Klag gescheitert. Vor dem BGH könnte das Unternehmen jetzt doch noch Schadenersatz erwirken.

Für die Deutsche Bank geht es in dem Verfahren formal um nicht viel: Der Streitwert liegt gerade einmal bei 540.000 Euro. Doch ein Urteil gegen die Bank könnte Vorbildwirkung haben. Denn die Bank hat die komplizierten Finanzprodukte ingesamt an 500 Firmen und 200 Kommunen verkauft. Sie hoffen, dass der BGH am Dienstag wichtige Vorgaben für Dutzende andere Gerichtsverfahren macht, in denen es um die riskanten Zinswetten geht.

Wetten mit Zauberformel

Spread Ladder Swaps sind hochkomplexe Finanzderivate, die die Deutsche Bank, aber auch andere Institute bis zum Ausbruch der Finanzkrise intensiv an ihre Kunden verkauften. Im Kern sind es keine normalen Swaps, bei denen Bank und Kunde lang- und kurzfristige Zinszahlungen gegeneinander austauschen, sondern Wetten auf die Differenz zwischen verschiedenen Zinssätzen. Entwickelten sich die Zinsen in die vom Kunden gewünschte Richtung, machte er Gewinn. Andernfalls zahlte er drauf - so wie Ille und die meisten anderen Käufer.

Das Landgericht Hanau und das Oberlandesgericht Frankfurt hatten die Schadensersatzklage von Ille abgewiesen: Die Chancen und Risiken des Produkts seien erkennbar gewesen. Zudem habe die Deutsche Bank ausreichend vor einem "theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko" gewarnt, urteilten die Richter.

Die Anwälte von Ille bestreiten das. Der BGH musste nun prüfen, ob die Deutsche Bank die Risiken des Produktes angemessen erklärt hat. Und noch eine andere Frage blieb in dem Verfahren zuvor unbeantwortet: Hat die Bank schon mit der Struktur des Produktes versucht, ihre Kunden zu übervorteilen? Es ist eine Frage, die sich Hunderte Geschäftsführer und Kämmerer in ganz Deutschland stellen - und die für die Deutsche Bank sehr unangenehme Folgen haben könnte.

Denn wenn der BGH tatsächlich zugunsten von Ille entscheidet könnte das auch für die anderen laufenden Verfahren Folgen haben. "Wir hoffen, dass sich der BGH intensiv mit der Struktur dieser Produkte befasst und daraus die notwendigen Aufklärungspflichten ableitet", sagt Jochen Weck von der Münchner Kanzlei Rössner, die Ille vor dem BGH vertritt, am Montag vor dem Verfahren. Sollte der Gerichtshof das Verfahren zurück an das Landgericht Frankfurt verweisen, müsste dort geklärt werden, ob die Bank die Produkte gebaut hat, um ihre Kunden abzukassieren.

Der Teufel steckt im Detail: Die Differenz zwischen verschiedenen Zinssätzen, auf denen die Derivate basierten, berechnet sich nach einer komplizierten Formel, die die Bank selber bestimmt - und damit auch die Gewinn- und Verlustchancen ihrer Kunden. Und genau darin liegt das Problem: Wie sich kurzfristige und langfristige Zinsen zueinander entwickeln, kann niemand vorhersehen, nicht einmal die Deutsche Bank. Doch mit der Gewinnformel könnte die Bank die Chancen in der Wette zu ihren Gunsten schöngerechnet haben - schließlich hat sie die Formel selbst festgelegt.

  • 09.02.2011, 13:28 UhrAnonymer Benutzer: Bluemoon

    Hallo zusammen, das was die berater der Deutschen bank hier mit den Kunden getrieben haben ist das eine. Davon abgesehen, dass wenn jemand seine Gier nicht befriedgen kann immer die banken schuld sind. Möchte ich mal die Frage in den Raum stellen, wer haftet in den Städten für die Verluste wenn Kämmerer so mit den Steuergeldern umgehen (bsp: hagen 42 Mio aus Vergleich 5 Mio Schadenersatz). Was muss noch passieren, das diese Verschwender belangt werden.

  • 08.02.2011, 13:50 UhrAnonymer Benutzer: Gerd Kintzel

    Zins-Differenzgeschäfte, wenn sie nicht der Absicherung eigener bestehender oder geplanter Vorhaben dienen, sind und bleiben Derivate.

    Die Deutsche bank hat diesen nur einen anderen Namen gegeben, neu (falsch) verpackt und an die Kunden verkauft. Das Risiko der bank: Die Kunden machen Gewinn. Aber da stehe (Mr. 25%) Ackermann vor!

    @ emwebe

    Mit der Marge ist hier nicht ein Prozentsatz für Provisionen gemeint, sondern - wie bei den Prämien für Optionen, die verfallen, wenn das Ziel nicht erreicht wird - der gesamte Einsatz des Kunden. Mit dem "Kleingeld" alleine geben die sich da nicht ab.

    Die Stadtkämmerer sind doch verpflichtet, Gelder "mündelsicher" anzulegen - sonst machen die sich der Veruntreuung schuldig. Hat sich da etwas geändert? Abgesehen davon: Wer mit öffentlichem Eigentum zockt, gehört meiner Meinung nach eh in den Knast.

  • 08.02.2011, 13:43 UhrAnonymer Benutzer: henfield

    ...zumindest was die "Geschäfte" mit den Kommunen angeht, ist der Deutsche bank AG. eine Mitschuld anzulasten, da das Wissen um die rechtliche Unzulässigkeit eines solchen "Wetteinsatzes" mit Steuergeldern durch den Kämmerer unterstellt werden darf.

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