
hvg/pan/HB KARLSRUHE. Auf die Deutsche Bank könnten wegen ihrer sogenannten Zinsswapgeschäfte Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe zukommen. Im Streit um den Verkauf der riskanten Zinswetten droht dem Institut eine höchstrichterliche Niederlage. Die Richter des Bundesgerichtshofes ließen am Dienstag durchblicken, dass das Frankfurter Kreditinstitut im Falle der Ille Papier Service GmbH ihre Beratungspflichten verletzt habe.
Mit seiner Entscheidung über die Klage des hessischen Mittelständlers lässt sich das höchste deutsche Gericht aber noch Zeit. Es vertagte sich in der Sache auf den 22. März.
In der Verhandlung vor dem BGH hatte Richter Ulrich Wiechers gesagt, nach der vorläufigen Einschätzung des Senats habe die Bank wohl zweifach gegen ihre Beratungspflicht verstoßen, als sie dem hessischen Hygienebedarfs-Hersteller Ille einen "Spread Ladder Swap" verkauft habe, mit dem dieser Kreditzinsen sparen wollte. Ille stieg letztlich mit einem Verlust von mehr als einer halben Million Euro aus dem Geschäft aus.
Der Geschäftsführer des Unternehmens und seine Tochter hätten die "spekulative Wette" auf die künftige Zinsentwicklung wohl nicht verstanden, sagte Wiechers. Der Hinweis des Beraters auf einen theoretisch unbegrenzten Verlust habe dabei nicht ausgereicht. "Hätte es hier nicht einfach heißen müssen "Finger weg'?", fragte der Richter.
Zum anderen habe die Bank versäumt, über die für das Unternehmen ungünstige Struktur aufzuklären. Ille musste erst einen "negativen Marktwert" des Produkts von 80.000 Euro aufholen, mit dem die Bank ihr Risiko, ihre Kosten und ihren Gewinn abschöpfte. Wiechers sagte, das Institut habe nicht genug getan, diesen Interessengegensatz mit dem Kunden aufzulösen.
Spread Ladder Swaps sind hochkomplexe Finanzderivate, die die Deutsche Bank, aber auch andere Institute bis zum Ausbruch der Finanzkrise intensiv an ihre Kunden verkauften. Im Kern sind es keine normalen Swaps, bei denen Bank und Kunde lang- und kurzfristige Zinszahlungen gegeneinander austauschen, sondern Wetten auf die Differenz zwischen verschiedenen Zinssätzen. Entwickelten sich die Zinsen in die vom Kunden gewünschte Richtung, machte er Gewinn. Andernfalls zahlte er drauf - so wie Ille und die meisten anderen Käufer.
Wer Geschäfte macht von denen er keine Ahnung hat und dann zum Gericht läuft weil er verliert, dem kann ich nur sagen, Dummheit muß bestraft werden.
Das Gericht liegt aber falsch wenn es dem Kläger Recht geben sollte. Der Kläger ist Vollkaufmann, muß folglich genau wissen was er tut. Der Kläger wußte dass eine derartiges Geschäft ein Nullsummenspiel ist. Einer wird Gewinnen, ein anderer Verlieren. Ganz abgesehen davon ist es höchst unanständig zu klagen wenn man verliert, aber wenn man gewinnt, den Gewinn sang und klanglos einzustreichen.
Wenn das Gericht dem Kläger Recht geben sollte, dann müßte das Gericht alle diesbezügliche Geschäfte für unwirksam erklären, mit der Folge, dass die eingeheimsten Gewinne zurück zu zahlen sind. Das gibt für die bank die Gewinne gemacht hat genauso wie für die Spekulanten.
"Die Deutsche bank und ähnlich gelagerte institutionen müssen stärker kontrolliert werden," ist mein Statement zu der Fülle von Artikeln, die immer wieder auf anscheinende Grenzübertritte hinweisen.
Tatsächlich ist es so, dass unsere Regierungen den banken einerseits machtlos gegenüberstehen, da Entscheidungsträger hier mit Recht eine schlechte Publicity fürchten dürfen, wenn sie sich banken entgegenstellen. Ein trauriger beleg ist die schamlose Drohung, ein negatives Urteil für die beklagte löse eine weitere Krise aus. Das Ziel sollte uns klar sein. >Wer bitte berührt noch gerne ein Thema mit der Aussicht darauf, als Schädling des bNP in die Geschichte einzugehen.
Andererseits ist der Regierung die Fahrlässigkeit gegenüber banken vom Volke zugestanden. beeindruckender beleg ist hier die Wahrnehmung, dass man "selber schuld" sei, wenn man in einem eingegangenen Risiko umkomme.
Hierzu soll gesagt sein, dass ein Risiko eine klar kalkulierte Größe ist, aufgrund welcher man Güter einer abschätzbaren Gefahr aussetzt.
Wenn nun die bank dazu tendiert, ihren Kunden im Kleinen wie im Großen ein A für ein U zu verkaufen und der investition bzw. hier einen Swop ein deutlich geringeres Risiko zuspricht als tatsächlich gegeben, so ist das kein Vertrieb in freier Marktwirtschaft sondern betrug.
Die heutigen komplexen instrumente sind mittlerweile für die gewöhnliche Kanzlei so intransparent, dass die Auseinandersetzung mit Risiken und Gewinnen nur unter unvertretbarem Aufwand stattfinden kann. Die geprellten Kunden bleiben somit auf der Strecke.
Der Streitwert ist wie immer unbedeutend. Aber kleinere Geschäfte, die eigentlich nicht in der Lage sein dürften, sich gegen eine bank, bzw. der Folgen ihrer gut durchgeplanten Produkte im Nachhinein zu erwehren, könnten der Vorreiter für ein weitläufigeres Erwachen sein.
Trotzdem hält man sich hierbei noch in weiter Entfernung einer Finanzkrise auf. Die bank hat kleine und große Kunden. Für kleine z.b. Privatkunden gibt es weniger intransparente Produkte, für Fachleute müssen heute komplexere instrumente zur Verfügung stehen.
Auch wenn alle Kunden nun nach und nach auf Transparenz bestehen und vielleicht sogar im Nachhinein für Schäden Ausgleich fordern würden, wären wir weit entfernt von einem Supergau. Dazwischen stehen noch die überlasteten Gerichte.
Die einzige Chance, die die Deutsche bank gemeinsam mit den anderen meiner Meinung nach hat, sind erhebliche Zugeständnisse. Damit kann sie einer Krise entgegenwirken, die eintritt, wenn der Staat dem Aufkommen an Klagen nicht nachkommen kann.
banken sollten nicht mit gewöhnlichen Konzernen, z.b. der Produktion, verwechselt werden.





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