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Jecke Urteile: So kommen Sie ungestraft durch den Karneval

In der heißen Phase des Straßenkarnevals geht es nicht nur lustig, sondern auch ungehemmt zu. Alles dürfen sich aber auch die Jecken nicht erlauben. Was bei der Arbeit, im Straßenverkehr und beim Feiern zu beachten ist.

von Katharina SchneiderBild 3 von 18

Wie viel Alkohol ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Um 11.11 Uhr einen Piccolo oder ein kleines Bier – kann das verboten sein? „Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer arbeitsfähig sein“, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Einen Rausch sollte sich deshalb am Arbeitsplatz niemand antrinken. Ob Alkohol generell verboten ist, hängt von den individuellen Vereinbarungen in Unternehmen ab. Ein absolutes Tabu ist Alkohol auch an Karneval für Berufskraftfahrer. Das gilt auch für Restalkohol und dabei spielt es nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg keine Rolle, ob der Betroffene im Straßenverkehr noch nie auffällig geworden ist (Az.: 10 S 1164/02). Wird ein Fahrer mit um die zwei Promille erwischt, sei die Annahme von Alkoholmissbrauch begründet und die die Aufforderung zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten.

Bild: dpa