Urteile + Entscheidungen

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Jecke Urteile: So kommen Sie ungestraft durch den Karneval

In der heißen Phase des Straßenkarnevals geht es nicht nur lustig, sondern auch ungehemmt zu. Alles dürfen sich aber auch die Jecken nicht erlauben. Was bei der Arbeit, im Straßenverkehr und beim Feiern zu beachten ist.

von Katharina SchneiderBild 4 von 18

Mit Karnevalsmusik die Arbeit versüßen

Der Arbeitgeber kann Radios am Arbeitsplatz verbieten. Dabei muss allerdings der Betriebsrat zustimmen. Ansonsten ist das Verbot unwirksam, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 1 ABR 75/83). Denn: „Der Arbeitnehmer, der seine Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei verrichtet, erfüllt seine Arbeitspflicht, auch wenn er daneben Radio hört“, so das Gericht. „Arbeitet er ohne die erforderliche Konzentration und deshalb fehlerhaft, verstößt er gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten.“

Bild: ap