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Jecke Urteile: So kommen Sie ungestraft durch den Karneval

In der heißen Phase des Straßenkarnevals geht es nicht nur lustig, sondern auch ungehemmt zu. Alles dürfen sich aber auch die Jecken nicht erlauben. Was bei der Arbeit, im Straßenverkehr und beim Feiern zu beachten ist.

von Katharina SchneiderBild 6 von 18

Beim Feiern darf es lauter werden

An Karneval darf es auch mal etwas lauter werden. „Karnevalsmuffel haben zu den tollen Tagen schlechte Karten“, sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein. Traditionelle Veranstaltungen wie Kappensitzungen oder Weiberfastnachtsfeiern dürfen auch laut sein und länger dauern. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz sind solche Veranstaltungen traditionelle Ereignisse, die nur sehr selten vorkommen. Zwar komme es zu Belästigungen der Nachbarn, diese seien jedoch zumutbar. Konzerteinlagen und lautes Feiern seien deshalb bis 24 Uhr erlaubt (Az.: 6 B 10279/04).

Bild: ap