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Jecke Urteile: So kommen Sie ungestraft durch den Karneval

In der heißen Phase des Straßenkarnevals geht es nicht nur lustig, sondern auch ungehemmt zu. Alles dürfen sich aber auch die Jecken nicht erlauben. Was bei der Arbeit, im Straßenverkehr und beim Feiern zu beachten ist.

von Katharina SchneiderBild 7 von 18

Der Gastwirt muss nicht für Ruhe sorgen

Ausnahmezustand herrscht zumindest in der Nacht von Rosenmontag auf Faschingsdienstag. In einer Kölner Kneipe war es in dieser Nacht so laut geworden, dass eine Störung der Nachtruhe im Sinne des Landesimmissionsschutzgesetzes festgestellt wurde. Der Gastwirt hatte das Partyvolk vergeblich aufgefordert, leiser zu sein, und wurde deshalb mit einem Bußgeld bestraft. Das musste er nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln (Az.: 532 OWI 183/96) aber nicht zahlen. Es entspreche jahrelanger Übung, dass es zu Zeiten des Straßenkarnevals sehr laut werden könne.

Bild: dpa