Der Gastwirt muss nicht für Ruhe sorgen
Ausnahmezustand herrscht zumindest in der Nacht von Rosenmontag auf Faschingsdienstag. In einer Kölner Kneipe war es in dieser Nacht so laut geworden, dass eine Störung der Nachtruhe im Sinne des Landesimmissionsschutzgesetzes festgestellt wurde. Der Gastwirt hatte das Partyvolk vergeblich aufgefordert, leiser zu sein, und wurde deshalb mit einem Bußgeld bestraft. Das musste er nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln (Az.: 532 OWI 183/96) aber nicht zahlen. Es entspreche jahrelanger Übung, dass es zu Zeiten des Straßenkarnevals sehr laut werden könne.