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Jecke Urteile: So kommen Sie ungestraft durch den Karneval

In der heißen Phase des Straßenkarnevals geht es nicht nur lustig, sondern auch ungehemmt zu. Alles dürfen sich aber auch die Jecken nicht erlauben. Was bei der Arbeit, im Straßenverkehr und beim Feiern zu beachten ist.

von Katharina SchneiderBild 8 von 18

Zu Hause gilt die spätere Nachtruhe nicht

Narren, die zu Hause feiern, müssen sich etwas zügeln. Auch in der Karnevalszeit gelte der Mietvertrag weiter, so der Deutsche Mieterbund. Es gebe auch zur Karnevalszeit kein Gewohnheitsrecht, wonach Mieter einmal im Monat oder dreimal im Jahr lautstark feiern dürfen (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 475/89 – (OWi) 197/89 I). Spätestens ab 22 Uhr müsse die Musik leiser gestellt werden.

Bild: dpa