Zu Hause gilt die spätere Nachtruhe nicht
Narren, die zu Hause feiern, müssen sich etwas zügeln. Auch in der Karnevalszeit gelte der Mietvertrag weiter, so der Deutsche Mieterbund. Es gebe auch zur Karnevalszeit kein Gewohnheitsrecht, wonach Mieter einmal im Monat oder dreimal im Jahr lautstark feiern dürfen (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 475/89 – (OWi) 197/89 I). Spätestens ab 22 Uhr müsse die Musik leiser gestellt werden.