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Jecke Urteile: So kommen Sie ungestraft durch den Karneval

In der heißen Phase des Straßenkarnevals geht es nicht nur lustig, sondern auch ungehemmt zu. Alles dürfen sich aber auch die Jecken nicht erlauben. Was bei der Arbeit, im Straßenverkehr und beim Feiern zu beachten ist.

von Katharina SchneiderBild 9 von 18

Erst fragen, dann tanzen – aber nicht zu wild!

Ausgelassene Stimmung gehört an Karneval dazu. Allzu ungestümen Tänzern, kann jedoch eine Klage drohen. So geschehen in Hamburg: Ein Mann zog eine Frau schwungvoll und ungefragt auf die Tanzfläche, verlor dann das Gleichgewicht und stürzte gemeinsam mit ihr rückwärts aus dem geöffneten Fenster. Da die Frau keine Zeit gehabt hatte, dem Tanz zuzustimmen oder abzulehnen, ging das Oberlandesgericht Hamburg nicht von einem gemeinsamen Tanz aus, deshalb galten für den Mann auch keine Haftungseinschränkungen. Er musste der Frau wegen ihrer Verletzungen ein Schmerzensgeld zahlen (Az.: 6 U 262/98).

Bild: dapd