_

Kreditsicherungsrecht: BGH: Sittenwidrigkeit der Mithaftung eines Lebenspartners

Üblicherweise lassen Banken die Ehe- oder Lebenspartner ihrer Kunden beim Abschluss eines Darlehensvertrags - insbesondere bei größeren Geldbeträgen - mit unterzeichnen. Wird das Darlehen notleidend, stellt sich schnell die Frage, ob ein Lebenspartner für die Schulden des anderen aufkommen muss.

_

DÜSSELDORF. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 16. 6. 2009 entschieden, dass selbst wenn die mit unterzeichnende Lebensgefährtin im Darlehensvertrag als Darlehensnehmer bezeichnet wird, sie nicht Vertragspartner sei, wenn sie selbst kein eigenes wirtschaftliches oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hat – z. B. wenn das Geld dem Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung dienen soll, die allein ihrem Partner gehören wird. Die Lebensgefährtin hafte vielmehr nur zu Sicherungszwecken.

Anzeige

Weiter führt das Gericht aus, dass diese Mithaftungsübernahmen wegen krasser finanzieller Überforderung der Lebensgefährtin sittenwidrig und unwirksam sei. Im vom BGH entschiedenen Fall war die Frau nicht einmal in der Lage, die monatliche Zinslast zu tragen. Auch die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stehe der Sittenwidrigkeit der Mithaftungsvereinbahrung nicht entgegen, so der BGH.

Aktenzeichen: XI ZR 539/07
DER BETRIEB 2009 S. 1642

  • Die aktuellen Top-Themen
Börsengurus: Diese Aktien haben die Superinvestoren im Depot

Diese Aktien haben die Superinvestoren im Depot

Ob Buffet, Icahn oder Soros: Welche Aktien stehen bei Börsengurus derzeit hoch im Kurs? Ein Blick in die Depots der Superreichen.

10 Billionen Euro: Deutsche sind so reich wie nie

Deutsche sind so reich wie nie

Von Schuldenkrise ist bei den Privatleuten in Deutschland wenig zu spüren. Ihr Geld- und Immobilienvermögen ist derzeit auf einem Höchststand. Sichere Investitionen haben weiter einen hohen Stellenwert.

Aktien im Fokus: Kentucky Fried Chicken für alle Welt

Kentucky Fried Chicken für alle Welt

Der Fast-Food-Konzern Yum Brands, der Ketten wie Kentucky Fried Chicken und Taco Bell betreibt, ist in den Schwellenländern gefragt. Trotz Rückschlägen in den USA verheißen Analysten daher ein kräftiges Gewinnwachstum.

Ratgeber Geldanlage

Die beste Strategie für das eigene Vermögen: Der Ratgeber von Handelsblatt Online erklärt Grundlagen, Chancen und Risiken von Investments in Aktien, Fonds, Anleihen, Zertifikaten und Zinskonten. Anleger erfahren, wie sie die passenden Produkte auswählen und unkalkulierbare Risiken vermeiden. Mehr…

  • Video

Börsen-News Wie der Wall-Street-Handel lief

Am Donnerstag wird General Motors Geschäftzahlen vorlegen. Im abgelaufenen Geschäftjahr wird ein Gewinn von acht Milliarden Dollar erwartet. Verluste wird es wohl nur bei Opel geben.