
LONDON/ZÜRICH. Ein Karriereknick sieht anders aus. Kaum hat die britische Finanzaufsicht den Ölhändler Steven P. wegen Marktmanipulation verurteilt, da verhandelt der Missetäter bereits über eine lukrative Stelle bei einem bekannten Schweizer Broker. Der Fall Steven P. hat international für Schlagzeilen gesorgt, weil der Händler des großen Londoner Ölbrokers PVM Ende Juni 2009 völlig betrunken und mitten in der Nacht den Ölpreis mit seinem Laptop von zu Hause aus durch heimliche Geschäfte auf ein neues Achtmonatshoch von 73,50 Dollar in die Höhe getrieben hatte.
Anfang dieser Woche kam die britische Finanzaufsicht FSA zu dem Schluss, dass der Händler „keine vertrauenswürdige Persönlichkeit“ sei und „in betrunkenem Zustand ein extremes Risiko“ für die Märkte darstelle. Deshalb verhängte die FSA ein fünfjähriges Berufsverbot und eine Geldstrafe von 72 000 Pfund gegen den Trader. Gestern bestätigte die Genfer Firma Starsupply Renewables, einer der international führenden Broker für Biokraftstoffe allerdings, dass sie mit Steven P. über einen neuen Job verhandle.
Die Flucht des von der FSA wegen Marktmissbrauch verurteilten Händlers in die Schweiz zeigt, dass auch zwei Jahre nach dem Höhepunkt der Finanzkrise in der europäischen Sicherheitsarchitektur noch Lücken klaffen. Vor allem im Kampf gegen Händler, die mit illegalen Methoden die Märkte manipulieren, tun sich die Aufseher nach wie vor schwer.
Das von der FSA verhängte Berufsverbot gegen den ehemaligen PVM-Händler gilt nur für Großbritannien. Die Schweizer Finanzaufsicht Finma hat nach eigenen Angaben in diesem Fall keine Handhabe. Der Rohstoffhandel der Firma Starsupply Renewables müsse nicht bewilligt werden, deshalb könne man auch bei einer möglichen Anstellung von Steven P. nicht eingreifen, sagte ein Finma-Sprecher. Es gibt keine international abgestimmten Regeln, die von vornherein verhindern, dass Missetäter ihre Geschäfte in anderen Ländern wieder aufnehmen. „Eigentlich müssten Berufsverbote zumindest europaweit gelten, um die Abschreckung zu erhöhen“, meint ein Londoner Anwalt.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Händler, der mit der britischen Finanzaufsicht in Konflikt geraten ist, Zuflucht in der Schweiz sucht. 2006 verurteilten die Aufseher Philippe Jabre, den damaligen Star-Trader des großen Londoner Hedge-Fonds GLG, zu einer Rekordstrafe von 750 000 Pfund. Jabre soll bei einem Wandelanleihengeschäft der japanischen Bank Sumitomo Mitsui verbotenerweise Insider-Informationen ausgenutzt haben. Nur wenige Monate später eröffnete der Händler einen eigenen Hedge-Fonds in der Schweiz. Im vergangenen Jahr bescherte dieser Fonds seinen Anlegern eine stolze Rendite von 85 Prozent.
Die Ermittler der FSA sind in den vergangenen Monaten im Kampf gegen Marktmissbrauch schärfer vorgegangen. Dennoch bekommen die Aufseher gerade das Insiderproblem nur schwer in den Griff.
Neue Daten der FSA zeigen, dass es im vergangenen Jahr bei beinahe jeder dritten Übernahme an der Londoner Börse im Vorfeld zu verdächtigen Kursbewegungen gekommen ist. Das ist der höchste Stand an Insider-Verdachtsfällen seit acht Jahren.
In Deutschland ist Insiderhandel seit 1995 strafbar. Doch nach wie vor ist den Tätern nur schwer etwas nachzuweisen, und die Prüfungen ziehen sich oft über Jahre hin. Im Jahr 2009 zeigte die Finanzaufsicht BaFin 78 Personen wegen Insiderverdachts an. Im selben Jahr kam es zu elf Verurteilungen, 53 Verfahren stellten die Staatsanwälte gegen Zahlung einer Geldstrafe oder aus Mangel an Beweisen ein.
Der reuige Ölhändler Steven P. hat inzwischen übrigens dem Alkohol abgeschworen. Nach Angaben der britischen Finanzaufsicht hat er eine Entziehungskur erfolgreich hinter sich gebracht.




