Bei Privatleuten hat die Finanzverwaltung ebenfalls schon einige Schritte auf dem Weg zur Digitalisierung gemacht. So war etwa die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung erstmals für das Steuerjahr 2014 verfügbar. Für Einkommensteuererklärungen werden dabei Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen, den Rentenbezugsmitteilungen, den Bescheinigungen zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Daten über Vorsorgeaufwendungen (Riester- oder Rürup-Verträge) oder Lohnersatzleistungen elektronisch bereitgestellt.
Nachdem sich der Steuerzahler dafür registriert hat, kann er die Daten mit einem Klick in ein digitales Steuererklärungsformular übernehmen. Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine warnt jedoch: „Wichtig ist, dass diese Datenübernahme den Steuerpflichtigen nicht von der Verpflichtung entbindet, seine Steuererklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls auch zu korrigieren.“
Computerprogramme sind eine gute Alternative zu ellenlangen Steuerformularen. Sie übernehmen das Ausfüllen und geben Tipps zum Steuersparen. Die Kosten für die Software sind sogar von der Steuer absetzbar. In komplizierten Fällen ist ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater aber meist die bessere Wahl.
Es gibt zwei Klassen von Steuersoftware. Preiswerte und schlichte Lösungen kosten ab zehn Euro und sind teils auch im Supermarkt zu haben. Sie helfen bei einfachen Steuerfällen. Auch das kostenlose Programm Elster-Formular der Finanzämter ist für einfache Fälle geeignet - hier gibt es allerdings keine Steuerspartipps.
Wer hohe Werbungskosten etwa für Fahrten oder doppelte Haushaltsführung hat, ist mit den umfangreichen und teureren Programmen besser bedient; genauso Kapitalanleger, Immobilienbesitzer und ungeübte Anwender. Wer sich einmal für ein Programm entschieden hat, sollte dabei bleiben. Das spart Zeit fürs Einarbeiten und erleichtert die Übernahme von Daten aus dem Vorjahr.
Die Installation läuft bei den meisten Programmen problemlos. Das Nachsehen haben manchmal Nutzer von Apple-Computern oder Rechnern mit Linux: Die meisten Programme gibt es nur für Windows. Eine Alternative sind reine Internetprogramme - diese haben manchmal aber nur wenige Detailfragen. Aufpassen sollten Anwender, dass ihnen bei der Installation keine kostenpflichtigen Update-Abonnements angeboten werden.
Bei allen Programmen ist direkt nach der Installation eine Aktualisierung Pflicht, weil bei der Programmierung die neuesten Steueränderungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Hersteller verbessern die Programme zudem laufend und merzen dabei Fehler aus. Diese Updates sollte die Software auf jeden Fall kostenlos anbieten.
Am Anfang steht bei allen Programmen die Eingabe der persönlichen Daten wie Name, Adresse, Anzahl der Kinder, Steuernummer und zuständiges Finanzamt. Danach wählt das Programm die benötigten Formulare aus.
Die meisten Programme bieten verschiedene Wege zur Eingabe der Daten. Versierte Benutzer können die einfache Formulareingabe wählen, für Einsteiger bietet sich der Interview-Modus an - hier fragt das Programm Schritt für Schritt die nötigen Daten ab. Bei den meisten Programmen tauchen jeweils Steuerspartipps und Erklärungen auf dem Bildschirm auf, auch gibt es teils Verknüpfungen zu Nachschlagewerken oder erklärende Videos. Die Qualität der Tipps unterscheidet meist die preiswerten von den teureren Programmen.
Viele Programme überprüfen die Eingaben der Nutzer direkt bei der Eingabe oder vor dem Abschluss auf Plausibilität. Elster macht das etwas grober, die Kaufsoftware genauer. So lassen sich vor allem Tippfehler und Zahlendreher vermeiden. Zudem informieren die Programme über den Stand der Steuererstattung oder -nachzahlung. Die meisten Programme schicken die Steuererklärung direkt über das Internet an das Finanzamt.
Eine Alternative zu Steuerberatern können Lohnsteuerhilfevereine sein. Sie dürfen jedoch nur Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose beraten, sofern diese keine Gewinneinkünfte erzielen. Weitere Einschränkung: Die Überschusseinkünfte der Ratsuchenden dürfen insgesamt nicht mehr als 13.000 Euro – beziehungsweise 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung – betragen. Dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Mieteinnahmen. Die Lohnsteuerhilfevereine vertreten aktuell mehr als drei Millionen Steuerzahler und freuen sich derzeit über eine jährliche Wachstumsrate von etwa vier Prozent.
Als besonderen Vorteil nennt Nöll den pauschalen Mitgliedsbeitrag, der sich allein nach dem Einkommen des Steuerzahlers richtet: „Das ist ein All-Inclusive-Angebot. Unsere Mitglieder können sich jederzeit mit Fragen an ihren Verein wenden und alle Leistungen sind mit dem Beitrag abgegolten.“ Dazu zähle etwa auch die Einlegung eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid.
Steuerzahler, die sich doch lieber selbst mit den Steuerformularen und ihren Belegen beschäftigen, können dafür auch schon seit einigen Jahren – ganz digital – Steuererklärungssoftware nutzen. Die Angebote sind vielfältig. Letztlich ist die Auswahl Geschmackssache. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) etwa gibt zwar keine Empfehlung für eine bestimmte Software ab, doch „die Angebote der bekannten Hersteller sind alle in Ordnung, meist nur unterschiedlich strukturiert“, sagt Isabel Klocke, Steuerexpertin beim BdSt. Solche Angebote betrachten aber weder Nöll noch Pestke als gefährliche Konkurrenz: Wer solche Programme nutze, habe sich in der Regel auch in der Vergangenheit nicht von einem Profi helfen lassen, sondern seine Steuererklärung selbst auf Papier erstellt.
2 Kommentare zu "Ranking: Top-Steuerberater und ihre größte Herausforderung"
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