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16.09.2006 
Erbschafts- und Schenkungsteuer

Alle Vermögenswerte auf dem Prüfstand

von Bernhard Lindgens

Trotz des von Politikern aller Fraktionen gebetsmühlenartig vorgetragenen Sparwillens nimmt die Steuerbelastung jedes einzelnen Bürgers ungeahnte Ausmaße an. Zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer. Ein Überblick über die derzeit geltenden Regelungen.

Die alsbaldige Heilung des Sanierungsfalls Deutschland wird von der Großen Koalition wahrlich nicht in homöopathischer Dosierung vorangetrieben. Nahezu täglich verlängert sich die Giftliste anstehender Steuererhöhungen und reicht von der drastisch erhöhten Umsatzsteuer über den kompletten Wegfall der Entfernungspauschale für Kurzpendler bis hin zur vermutlich als flankierende Maßnahme zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge gedachten Halbierung des Sparerfreibetrags.

Die selbst von Politikern des Regierungslagers kontrovers geführte Diskussion über Notwendigkeit und Schädlichkeit trägt dazu bei, dass jede einzelne dieser bitteren Pillen vom geplagten Steuerzahler bewusst wahrgenommen wird und ihn zu mehr oder weniger legalen Steuersparmodellen anregt. So steht als Folge der Umsatzsteuererhöhung auf 19 Prozent eine Ausweitung von Umsatzsteuerbetrügereien zu befürchten, die sich zweifelsohne nicht auf die berüchtigten EU-weit operierenden Verbrecherorganisationen beschränkt.


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Völlig anders stellt sich die Situation dagegen bei der Erbschaftsteuer dar. Obwohl die Erhaltung des mühsam und überwiegend aus bereits versteuerten Einkünften erwirtschafteten Vermögens eigentlich jedem potenziellen Erblasser genügend Antrieb sein müsste, befassen sich nur wenige noch zu Lebzeiten mit einer planvollen Vermögensübertragung. Damit nicht genug droht bereits in Kürze eine empfindliche Verschärfung der Erbschaftsbesteuerung durch das Bundesverfassungsgericht. Der finale und beileibe nicht nur in Ausnahmefällen empfindliche Zugriff des Fiskus gerät zumeist nur dann ins persönliche Blickfeld, wenn prominente Sportler oder Milchbarone dem deutschen Gemeinwesen medienwirksam den Rücken kehren und ihr Domizil zwecks Vermögenserhalt oder Funktionsfähigkeit florierender Unternehmen für die Folgegeneration in Steueroasen verlagern.

Genügend Anlass also, sich an dieser Stelle mit dem für Unternehmer zunehmend virulenter werdenden Thema Erbschaftsteuer auseinanderzusetzen. Den Anfang macht ein kurzer Überblick über die geltende Rechtslage, derzeit noch bestehende Vergünstigungen und drohende Verschärfungen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Jeder Vermögenswert unterliegt der Erbschafts- und Schenkungsteuer

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