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16.09.2006 

Nach einhelliger Expertenmeinung werden die ausstehenden Entscheidungen des BVerfG und des EuGH den deutschen Gesetzgeber schon sehr bald zu einer umfassenden Reform der Erbschaftsbesteuerung zwingen. Drastische Steuererhöhungen drohen dann aller Voraussicht nach insbesondere den Erben von Immobilienbesitz und Betriebsvermögen. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe liegen zweifelsohne seit langem in der Schublade des Finanzministers - immerhin arbeitet die Bundesregierung bereits seit Jahren an einem neuen Erbschaftsteuergesetz.

Bei der Gesetzesnovelle kann sie dann die ohnehin geplante Erleichterung für Betriebsübergaben von Familienbetrieben einfließen lassen: Befreiung von der Erbschaftsteuer, wenn der Betrieb mindestens zehn Jahre lang fortgeführt und während dieses Zeitraums die zuvor erreichte jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl nicht verringert wird. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, könnte der Wegfall oder eine weitere Verringerung des Erbschaftsteuer-Freibetrags für Betriebsvermögen aufgrund der erwarteten Entscheidung des BVerfG für viele Familienbetriebe unweigerlich das finanzielle Aus bedeuten.


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Lesen Sie weiter auf Seite 6: Wer zählt als Inländer?

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