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07.07.2008 
Online-Banking

Banken haften bei Datenklau im Netz

Für Schäden, die durch das unerlaubte Abfangen vertraulicher Daten beim Online-Banking entstehen (Fachbegriff Phishing) haften die Banken. Kunden müssen lediglich einige Sicherheitsmaßnahmen an ihrem Computer treffen.

HB DÜSSELDORF. Das entschied das Amtsgericht Wiesloch (Az C57/08). Die Sicherheitmaßnahmen, die der Kunde an seinem Computer getroffen hat, müssen dabei nur "durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen" genügen, hieß es. Dazu gehörten eine aktuelle Virenschutzsoftware und regelmäßige Aktualisierungen des Schutzprogramms.

Im behandelten Fall hatte eine Bankkundin nach Eingabe von PIN- und TAN-Nummern eine kurze Störung im Bildschirm bemerkt. Sie fuhr mit den Überweisungen fort. Wenig später wurden unauthorisiert 4 000 Euro von dem Konto im Rahmen einer E-Bay-Auktion überwiesen. Bisher hatten Gerichte gefälschte Online-Überweisungen wie Fälle von EC-Kartenmissbrauch behandelt. Die Schuld lag beim Bankkunden. Das Wieslocher Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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