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18.07.2008 
Aktuelle Rechtsprechung

Beschränkte Haftpflicht bei mehreren Immobilien

Wer mehr als nur ein Einfamilienhaus sein Eigen nennt, kann nur eingeschränkt auf seine private Haftpflichtversicherung bauen. Denn die gewährt Versicherungsschutz lediglich für das aktuell vom Versicherungsnehmer bewohnte Einfamilienhaus.

Das geht aus einem Urteil des OLG Bamberg hervor. Der Urteilsfall betraf einen Privathaftpflichtversicherten, der ursprünglich nur ein Wohnhaus besessen hatte. Aus beruflichen Gründen erwarb er später ein zweites Hausanwesen, in das er umzog. Das erste vermietete er jahrelang.

Als es dann leerstand, fror eine Wasserleitung ein. Ein Teil des Wassers lief in ein Nachbarhaus und führte dort zu Schäden von rund 5 500 Euro, für die der Kläger aufkommen soll.

Das Gericht Bamberg gab der Versicherung recht. Zur Begründung führte es aus, dass der Kläger das Haus gerade nicht zu Wohnzwecken, sondern als Mietobjekt nutzte (Az: 1 U 34/08).

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