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06.08.2008 
Lebensversicherungen

Bund ruft Finanzämter zur Ordnung

von Sven Afhüppe und Thomas Sigmund

Erstmals haben mehrere Finanzämter Verluste aus der Kündigung von Lebensversicherungen steuerlich anerkannt. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück will das allerdings nicht akzeptieren.

Finanzminister Steinbrück will einheitliche Entscheidungen. Foto: apLupe

Finanzminister Steinbrück will einheitliche Entscheidungen. Foto: ap

BERLIN. "Wir werden die Länder ermahnen, die Finanzämter an die herrschende Rechtsprechung zu erinnern - und die verbietet einen Steuerabzug für Verluste aus der Kündigung von Lebensversicherungen", sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Spätestens auf der nächsten Fachbesprechung sollen Steinbrücks Steuerexperten das Thema mit den Ländern ansprechen. "Die Finanzverwaltung ist angehalten, einheitlich zu entscheiden. Das kann der Bund zwar nicht erzwingen, aber darauf werden wir mit Nachdruck hinweisen", sagte Steinbrücks Sprecher weiter.

Das Bundesfinanzministerium reagiert damit auf einen Bericht des Handelsblatts, nachdem Millionen Inhaber von Lebensversicherungen auf Hilfe des Fiskus hoffen können. Bisher blieben sie auf hohen Verlusten sitzen, wenn sie ihre Versicherung vorzeitig kündigten. In vielen Fällen floss weniger als die Hälfte der Beiträge zurück, und auf Zinserträge fielen häufig auch noch Steuern an. Künftig könnte sich der Fiskus an dem Minusgeschäft beteiligen. Denn erstmals haben mehrere Finanzämter die Verluste anerkannt. In den Steuerbescheiden, die dem Handelsblatt vorliegen, rechnen die Finanzbeamten die Kosten etwa für Verwaltung oder Prämien für Versicherungsvermittler steuermindernd an. Der Grund: Für Verträge ab 2005 hat der Gesetzgeber die Regelung geändert. Seitdem dürfen die Verluste aus gekündigten Lebensversicherungen steuerlich abgesetzt werden.

Für Steinbrück kann das Problem eine erhebliche Dimension annehmen. Die Deutschen besitzen insgesamt rund 94 Millionen Lebensversicherungen. Mehr als jede zweite davon wird vorzeitig beendet. Allein in den Jahren 2006 und 2007 zahlten deutsche Versicherer gemäß Zahlen des Branchenverbandes GDV jeweils mehr als zwölf Mrd. Euro vorzeitig aus. Nach Berechnungen von Verbraucherschützern entstehen bei gekündigten Verträgen für die Versicherten oft Verluste von mehr als 50 Prozent. Damit fielen Werbungskosten von mehr als zwölf Mrd. Euro pro Jahr an. Bei einer niedrigen Steuerquote von 20 Prozent könnte dies für den Finanzminister Mindereinnahmen von zwei bis drei Mrd. Euro pro Jahr bedeuten.

Das Bundesfinanzministerium betonte, dass es sich bisher um Einzelfälle handelt. Mit einer wachsenden Zahl von ähnlichen Steuerbescheiden rechnet die Experten im Finanzministerium bisher nicht. Auch möglichen Klagen sieht man in Berlin gelassen entgegen. "Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird für die Kläger wenig Erfolg haben", sagte Steinbrücks Sprecher.

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