77 Bewertungen ****
18.09.2008 
Regeln für Werbeanrufe

Call-Center in der Klemme

von Wolf Abin

Es wird eng für Call-Center in Deutschland. In einer ganzen Reihe neuer Urteile haben Gerichte Lücken der bestehenden Gesetzeslage geschlossen, und auch die Bundesregierung verschärft die Regeln für Werbeanrufe. Schwarze Schafe bleiben dagegen unbeeindruckt, denn die Auftraggeber kommen ungeschoren davon.

Für Call-Center wird das Leben zunehmend härter, das OLG Stuttgart hat so genannte cold calls als gesetzeswidrig eingestuft. Foto: ArchivLupe

Für Call-Center wird das Leben zunehmend härter, das OLG Stuttgart hat so genannte cold calls als gesetzeswidrig eingestuft. Foto: Archiv

BERLIN. Auch die Bundesnetzagentur greift erneut hart gegen illegale Werbepraktiken durch. Unlängst schaltete sie Dutzende Rufnummern einer österreichischen Firma ab, die Verbraucher tausendfach mit unerwünschten Gewinnanrufen gestört hatte. Im Hintergrund lauert zudem der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung der Bundesregierung. Dem Eifer der Juristen in Gerichten und Regierung zum Trotz stehen die Chancen, auch die schwarzen Schafe der Branche zu erwischen, damit aber nicht besser.

Fast jeder hat sie schon bekommen, keiner will sie. Anrufe, die vermeintliche Gewinne, DSL-Verträge oder Versicherungspolicen anpreisen. Besonders ärgerlich ist, wenn das Telefon ungebeten klingelt. Solche „cold calls“ sind illegal. Die dabei geschlossenen Verträge gelten dennoch.

Dass sich Call-Center mit solchen Anrufen im gesetzesfreien Raum bewegen, hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigt (Beschluss vom 26.08.2008 - 6 W 55/08). Verträge, in denen sich Call-Center gegenüber ihren Auftraggebern zu solchen „cold callings“ verpflichten, sind gesetzwidrig und nichtig. Wer Verbraucher oder Unternehmen ohne deren ausdrückliche oder einverständige Erklärung in unzumutbarer Weise belästigt, verstößt damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

„Call-Center müssen nun wissen, dass ,cold calls’ rechtswidrig sind“, sagt Rechtsanwalt Tobias Gostomzyk. „Sich in Zukunft vor Gericht rausreden zu wollen wird angesichts der ständigen Medienpräsenz des Themas sowie etlicher, einschlägiger Gerichtsentscheidungen schwerfallen“, sagt der Medienexperte der Kölner Kanzlei Hoecker.

Ein Urteil, dass deutlich zulasten der Branche geht, die wirtschaftlich drängenden Auftraggeber aber seltsam ungeschoren lässt. Gostomzyk vermutet daher, dass es nun verstärkt zu „kreativen Vertragsgestaltungen“ zwischen Auftraggebern und Call-Centern kommen wird, doch selbst dann werde unlautere Telefonwerbung zunehmend riskanter, so der Kölner Anwalt.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige
Anzeige

Anzeige: Neue Steuersoftware

Konz Steuersoftware 2009 

Konz Steuersoftware 2009

Wollen Sie möglichst viel Geld vom Finanzamt zurück? Die KONZ Steuersoftware 2009 mit 1000 ganz legalen Steuertricks hilft Ihnen dabei. Artikel


weiterAnlegerakademie

„Künftig wird gerechter geteilt“  Artikel in Merkliste

21.12.2008

Michael Hessling ist Vorstand der Allianz Leben in Stuttgart. Im Interview mit dem Handelsblatt spricht der Banker über die Betriebsrente und erklärt, warum es für Arbeitnehmer attraktiver ist, künftig Arbeitszeit in einem Wertkonto anzusparen. Artikel


Anzeige