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25.06.2008 
Badenia-Darlehen für überteuerte Immobilien

Dämpfer für geprellte Anleger

Die Hoffnungen geprellter Käufer sogenannter Schrottimmobilien auf Schadensersatz von der Bausparkasse Badenia haben einen weiteren Rückschlag erlitten. Wie sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ergibt, könnte ein Teil der Ansprüche inzwischen verjährt sein.

HB KARLSRUHE. In einem Prozess mit einem Ehepaar, das 1995 mit einem Badenia-Darlehen eine überteuerte Wohnung gekauft hatte, gab der BGH im Wesentlichen der Bausparkasse recht.

Nach dem Urteil könnte für Immobilienkäufer, die zu spät oder gar nicht geklagt haben, die Drei-Jahres-Frist verstrichen sein. Derzeit sind allein beim Oberlandesgericht Karlsruhe rund 300 solcher Klagen anhängig.

Der juristische Knackpunkt des Verfahrens war die Frage, wann die seit Anfang 2002 geltende dreijährige Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche der Käufer zu laufen beginnt. Entscheidend dafür ist der Moment, in dem der Anleger Kenntnis von den Umständen bekommt, die seine Schadensersatzansprüche begründen können.

(Az: XI ZR 132/07 vom 27. Mai 2008)

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