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30.03.2008 
Steuererklärung

Der Lohn der Mühe

von Patrick Mönnighoff

Die jährliche Steuererklärung ist für viele eine Qual. Auch macht es die Regierung den Steuerpflichtigen nicht gerade leicht. Anstatt das deutsche Steuergesetz entscheidend zu vereinfachen, kommen Jahr für Jahr weitere, neue und oft kompliziertere Regeln hinzu. Doch eine sorgfältige ausgefüllte Erklärung zahlt sich fast immer aus - und zumindest einige positive Änderungen gibt es auch.

Beim Ausfüllen der Steuererklärung müssen Bürger eine Menge Sonderregelungen beachten. Foto: apLupe

Beim Ausfüllen der Steuererklärung müssen Bürger eine Menge Sonderregelungen beachten. Foto: ap

DÜSSELDORF. So müssen zwar längst nicht alle Arbeitnehmer eine Erklärung abgeben. Sobald aber beispielsweise die eigenen Werbungskosten die Pauschale von 920 Euro übersteigen oder etwa zusätzliche Kosten wegen Krankheiten, einem beruflichen Umzug oder für die eigene Ausbildung angefallen sind, wartet häufig eine satte Erstattung. Sogar ein normaler Arbeitnehmer kann sich so leicht eine Steuererstattung von mehreren Hundert Euro sichern.

Verunsichern lassen sollten sich die Steuerpflichtigen dabei auch nicht von den zahlreichen Verschlechterungen, die in diesem Jahr zum ersten Mal wirksam werden. So können beispielsweise seit dem vergangenen Jahr Fahrten zur Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Kilometer mit jeweils 30 Cent pro gefahrenem Entfernungskilometer berücksichtigt werden. Gleichzeitig wurde der Sparerfreibetrag halbiert. Ein Single kann nur noch 750 Euro einstreichen, ohne dass er den Fiskus an diesen Einnahmen beteiligen muss. Nicht zuletzt ist auch mit der Anrechnung des häuslichen Arbeitszimmers in den meisten Fällen Schluss: Dieses wird nur noch anerkannt, wenn dort der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit liegt. Betroffen sind davon beispielsweise Lehrer und die meisten Außendienstmitarbeiter, aber auch Angestellte, die nebenbei einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Zumindest teilweise sind diese Neuregelungen aber umstritten. Bei der Kürzung der Pendlerpauschale hat sich beispielsweise schon der Bundesfinanzhof auf die Seite der Steuerpflichtigen gestellt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun prüfen, ob die Änderung gegen die Verfassung verstößt. Auch gegen die Streichungen beim Arbeitszimmer laufen bereits erste Musterverfahren. Ein Einspruch kann sich daher durchaus lohnen.

Weniger Chancen haben da Familien. So ist beispielsweise die Beschränkung des Kindergeldanspruchs auf 25 Jahre längst durch. Und auch das Anfang 2007 eingeführte - eigentlich durchaus lukrative - Elterngeld könnte zumindest bei der nun anstehenden Steuererklärung doch noch für eine böse Überraschung sorgen. "Viele wissen gar nicht, dass das Elterngeld voll in die Progression einfließt", sagt Thomas Müller, Steuerberater bei Ecovis in Düsseldorf. Im Klartext bedeutet dies: Der staatliche Zuschuss muss zwar selbst nicht versteuert werden. Bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes werden die Zahlungen aber mit berücksichtigt. Da der Steuersatz jedoch mit den jeweiligen Einnahmen steigt, erhöht sich durch das Elterngeld häufig genau dieser Prozentsatz und damit auch die spätere Abgabe.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die hohen formalen Ansprüche des Finanzamts

Zumindest einige positive Änderungen gibt es aber auch. So wurden beispielsweise rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Förderungen für ehrenamtliche Helfer und für Spenden eingeführt. Seitdem gelten bei der steuerlichen Berücksichtigung von finanziellen Zuwendungen deutlich höhere Grenzen. Zudem können Übungsleiter seit dem vergangenen Jahr bis zu 2 100 Euro statt wie zuvor bis zu 1 848 Euro steuerfrei erhalten.

Hinzu kommen noch Steuersparmöglichkeiten, die bereits vor einigen Jahren verabschiedet worden sind, aber häufig noch nicht vollständig genutzt werden. Ein Beispiel dafür sind die haushaltsnahen Dienstleistungen. So beteiligt sich der Fiskus auch für Kosten, die rund ums eigene Heim anfallen. Wer etwa eine Firma mit dem Putzen oder der Gartenarbeit beauftragt, kann sich 20 Prozent der Kosten später bei der Jahreserklärung erstatten lassen. Akzeptiert werden die Ausgaben bis zu einer Summe von 3 000 Euro; die Steuerschuld kann somit um 600 Euro sinken.

Wichtig ist dabei jedoch, die Vorschriften genau zu beachten. Denn zum einen werden nur Personal-, nicht jedoch Materialkosten anerkannt. Zudem müssen die Zahlungen nicht nur mit Rechnungen, sondern auch den entsprechenden Überweisungsbelegen nachgewiesen werden. Diese müssen zwar nicht mehr direkt beim Finanzamt eingereicht werden, die Beamten können die entsprechenden Unterlagen aber jederzeit einfordern.

Sorgfalt ist bei der Erklärung ohnehin geboten. "Nur wer die Fristen und Formerfordernisse einhält, kann sein Recht auch durchsetzen", sagt Matthias Lamprecht, Steuerberater bei Hecker, Werner, Himmelreich & Nacken. Und auch sich vor der Steuererklärung zu drücken, ergibt keinen Sinn. Entweder entgehen einem so mitunter ordentliche Nachzahlungen. Und wenn man ohnehin verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, drohen noch zusätzliche Kosten wie etwa Verspätungs- oder Säumniszuschläge. Allein der Verspätungszuschlag kann bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen.

Termindruck

Fristen
Wer verpflichtet ist, seine Steuererklärung abzugeben, muss dies bis Ende Mai des Folgejahres erledigen. Offiziell gibt es keine Verlängerung; wer gute Gründe hat, bekommt aber meistens mehr Zeit. Wer gegen den späteren Bescheid Einspruch einlegen will, hat dazu einen Monat Zeit.

Form
Bei der elektronischen Steuererklärung müssen nur noch wenige Belege wie etwa Spenden- oder Jahresbescheinigungen der Banken zum Finanzamt geschickt werden. Sämtliche Unterlagen sollten aber sorgfältig aufbewahrt werden, da die Beamten diese nachfordern können. Erst wenn der Bescheid bestandskräftig ist, müssen die Belege aus steuerlichen Gründen nicht mehr behalten werden.

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