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20.03.2008 

Die LGT-Bank in Vaduz steht im Mittelpunkt der Ermittlungen. Foto: apLupe

Die LGT-Bank in Vaduz steht im Mittelpunkt der Ermittlungen. Foto: ap

Belastendes Material ist offenbar reichlich vorhanden. Mittlerweile sind zwei Datensätze im Umlauf. Zum einen diejenigen Informationen, die der BND für 4,2 Mill. Euro zzgl. Steuern und Spesen erworben hat. In diesen Fällen ist die Bochumer Staatsanwaltschaft federführend. Zum anderen haben jetzt die Anwälte eines in Rostock inhaftierten Mannes den dortigen Verfolgungsbehörden Daten der Liechtensteiner Landesbank LLB angeboten.

In dem Bochumer Verfahren liegen den Fahndern nicht nur sämtliche Handakten der LGT-Treuhand vor. Auch Daten aus der liechtensteinischen Tochter der Schweizer Bank Vontobel sind in ihren Händen. Zugleich sind in mehreren Privatbanken Durchsuchungen gelaufen, weil vermutet wird, dass Bankmitarbeiter bei der Steuerhinterziehung behilflich waren. So bekamen etwa die Privatbanken Metzler und Hauck & Aufhäuser Besuch von der Steuerfahndung sowie die Münchner Filiale der UBS. Was für den Fiskus dabei bisher herausgesprungen ist, lässt sich noch nicht genau beziffern. Die Vorauszahlung auf nachzuzahlende Steuern liegt mittlerweile bei über 30 Mill. Euro, bestätigt ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft.

Wenig Informationen über den zweiten Datensatz

Über den zweiten Datensatz gibt es wenig Informationen. Nach einem ARD-Bericht geht es um vier Mrd. Euro von mehr als 2 000 Kunden der LLB-Bank. Der Informant ist offenbar auf eine milde Strafe in seinem bevorstehenden Prozess aus. Der 48-jährige Michael F. sitzt in Rostock in Untersuchungshaft, nachdem er mit drei weiteren Männern die LLB-Bank bereits um neun Mill. Euro erpresst haben soll. Die Täter sollen sich 2005 von einem Ex-Beschäftigten der Bank 2 325 Kontodaten beschafft haben, von denen noch 725 in ihrem Besitz sind.

Die Staatsanwaltschaft Rostock bestätigte, dass sie am Montag mit den Hamburger Anwälten des Mannes ein Gespräch geführt hat und dieser die Herausgabe der Kontodaten erwäge. Die Straftaten seien allerdings so schwer, dass die Männer trotz möglicher Strafmilderung dennoch mit mehrjährigen Haftstrafen und Sicherheitsverwahrung rechnen müssten.

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