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26.02.2008 

Über diese Fälle hinaus sind nach hiesiger Kenntnis bislang 72 "Selbstanzeigen" bei verschiedenen Finanzämtern eingegangen. Die sich daraus ergebenden Mehrsteuern belaufen sich ebenfalls auf nicht unerhebliche Summen. Die Selbstanzeigen werden z. Z. auf Vollständigkeit und Wirksamkeit überprüft, insbesondere wird zu entscheiden sein, inwieweit sie noch rechtzeitig waren, so dass ihnen eine strafbefreiende Wirkung zukommen könnte. Die Anzahl der Selbstanzeigen erhöht sich zunehmend.

Hinsichtlich der Verwertbarkeit der der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen hat die Staatsanwaltschaft diese Frage bereits vor Aufnahme der Ermittlungen geprüft. Da die Unterlagen den hiesigen Erkenntnissen zufolge unaufgefordert den deutschen Behörden angeboten worden sind und nichts dafür ersichtlich ist, dass deutsche Behörden die Beschaffung dieser Unterlagen in Auftrag gegeben oder sonst durch einen Verstoß gegen deutsche Rechtsnormen erlangt haben, ist die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gelangt, dass ihre Verwertung zulässig ist.

Soweit in verschiedenen Medien der Eindruck vermittelt wird, die Staatsanwaltschaft Bochum habe vor der Durchsuchung bei Herrn Dr. Klaus Zumwinkel Informationen an das ZDF weitergeleitet, wird ausdrücklich klargestellt, dass dies nicht zutrifft. Auch die unmittelbar nachfolgenden öffentlichen Aufforderungen zur Selbstanzeige sind nicht von der Staatsanwaltschaft initiiert. Dies ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Woher das ZDF die Informationen hatte, ist nicht bekannt.

Ich bitte Verständnis dafür zu haben, dass an dieser Stelle keine weiteren Erklärungen abgegeben werden können, um das andauernde Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden."

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