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14.11.2008 
Reits

Doppelte Besteuerung ist vom Tisch

von Anne Wiktorin

Überraschend hat die Regierungskoalition eine Lösung für das Problem der Doppelbesteuerung bei börsennotierten, steuerbegünstigten Immobiliengesellschaften (Real Estate Investments Trusts, Reits) gefunden. „Soweit eine steuerlich Vorbelastung von mindestens 15 Prozent vorliegt, kann der deutsche Reit diese künftig anrechnen“, fasst Leo Dautzenberg, zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die künftige Lösung zusammen.

DÜSSELDORF. Im Klartext: Hat ein Unternehmen Immobilienerträge im Ausland erzielt und dort zu einem Satz von mehr als 15 Prozent versteuert, werden die gezahlten Steuern in Deutschland voll angerechnet. Ebenso gilt dies für Erträge inländischer Dienstleistungstöchter von Reit-Gesellschaften. Auch deren Ertragssteuern werden den Müttern künftig angerechnet. Freuen wird dies vor allem die Anleger: Der Reit selbst ist nämlich von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit. Stattdessen werden die Dividenden beim Aktionär besteuert. Dabei gilt: 90 Prozent seiner Gewinne muss ein Reit an seine Anleger ausschütten.

Bereits bei Verabschiedung des Reit-Gesetzes im Jahr 2007 war der Branche in Aussicht gestellt worden, das bekannte Problem der Doppelbesteuerung zu lösen. Und schon im Mai dieses Jahres hatte es so ausgesehen, als werde der ausgearbeitete Referentenentwurf im Jahressteuergesetz 2009 berücksichtigt – bis der Kompromiss in letzter Minute doch noch politischen Scharmützeln zum Opfer fiel. Diesmal aber soll das nicht passieren: „Wir stehen bei den Reits in der Pflicht und werden unser Versprechen, das Problem zu lösen, mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2009 Ende November im Deutschen Bundestag einlösen“, bekräftigt Dautzenberg.

Die Branche hört das gern, doch die Freude bleibt vorerst verhalten: „Noch haben wir nichts schwarz auf weiß“, sagt Tanja Wiebe, Steuerrechtsexpertin beim Zentralen Immobilienausschuss (ZIA), der politischen Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. „Grundsätzlich begrüßen wir die Nachbesserung.“ Auch Hans Volkert Volckens, Geschäftsführer von Hannover Leasing und Reit-Experte, wertet die Einigung als positives Zeichen dafür, „dass der Gesetzgeber sich überhaupt wieder mit dem Reit beschäftigt, der ja zuletzt fast wie das Schmuddelkind der indirekten Immobilienanlage behandelt wurde“.

Direkte Auswirkungen wird die Einigung vorerst allerdings nicht haben. Die bisher einzigen beiden deutschen Reits, Alstria Office und Fair Value, haben keine ausländischen Objekte im Bestand.

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