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20.06.2006 
Hintergrund

Ehegattensplitting: Umstrittenes Mittel zur Familienförderung

Die Förderung von Familien durch das steuerliche Ehegattensplitting ist seit vielen Jahren umstritten.

HB BERLIN. Die Förderung von Familien durch das steuerliche Ehegattensplitting ist seit vielen Jahren umstritten. Kritisiert wird vor allem, dass die 1958 eingeführte Regelung nicht mehr zeitgemäß sei, weil sie die Einverdiener-Ehe bevorzuge und andere Formen der Lebensgemeinschaften überhaupt nicht berücksichtige.

Den rechtlichen Rahmen liefert Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie proklamiert. Eheleuten dürfen aus ihrer Ehe keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Dabei profitieren Ehepartner vom Splitting unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht.

Beim Splitting (Aufteilen) addiert der Fiskus die zu versteuernden Einkommen der Eheleute und halbiert dann den Gesamtbetrag. Die von den Hälften berechnete Einkommensteuer wird anschließend verdoppelt.

Am größten ist der Steuervorteil, wenn ein Partner viel und der andere gar nichts verdient. Die Regelung begünstigt vor allem besser verdienende Paare, bei denen die Frau zu Hause bleibt.

Den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zufolge stellt das Ehegattensplitting aber keinen Steuervorteil dar. Vielmehr werde der Nachteil beseitigt, der entstünde, wenn die Einkommensverteilung von Ehepaar zu Ehepaar unterschiedlich wäre. Somit unterliegen alle Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen der gleichen Besteuerung.

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