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06.01.2006 
Immobilienrecht

Eigenbedarf gilt auch fürs Büro

von K. Schütrumpf

Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Eigentümer die Wohnung für überwiegend berufliche Zwecke benutzen möchte.

MECKENBEUERN. Die Konsequenz aus diesem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2005 steht für den auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt Peter Scholz fest: "Das wird Eigenbedarfskündigungen erheblich erleichtern." Es reiche jetzt aus, wenn ein geringerer Teil der Wohnung zu Wohnzwecken und ein gegebenenfalls auch erheblich größerer Teil für berufliche Zwecke genutzt werde. Der Beschluss sorgt nach seiner Ansicht dafür, dass die nach Artikel 12 Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit nicht durch ein Kündigungsverbot eingeschränkt wird.

"Die Entscheidung ist - vorsichtig gesagt - sehr oberflächlich", kritisiert dagegen Ulrich Ropertz vom Mieterbund. Wer eine Mietwohnung als Architekturbüro - wie im vorliegenden Fall - oder als Anwaltskanzlei benötigt, muss nur noch einen kleinen Teil zu "Wohnzwecken" für sich reservieren. Das sei nicht mit dem Eigenbedarfsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbar, findet Ropertz und warnt: "Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet."

Kai Warnecke, Geschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus und Grund glaubt nicht, dass sich viel verändert, denn das "berechtigte Interesse", das der Vermieter für eine Eigenbedarfskündigung nachweisen muss, werde nicht neu definiert. "Darüber hinaus widerspricht in Gegenden mit Wohnraummangel eine gewerbliche Nutzung den Zweckentfremdungsverbotsverordnungen", beruhigt er.

Christian Steinke, Partner im Berliner Büro der Kanzlei Gleiss Lutz, beurteilt die Chancen der Eigentümer besser: "Es genügt, wenn der Eigentümer vernünftige Gründe für die berufliche Eigennutzung hat." Das erweitere, so meint er, angesichts des entspannten Wohnungsmarktes die Eigenbedarfskündigung. Und es lasse auf weitere Erleichterungen hoffen.

Fazit: Zumindest an Orten mit genügend Wohnungen können Eigentümer jetzt freier entscheiden.

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