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07.10.2008 
Bundesgerichtshof

Flugverspätung berechtigt nicht zum Rücktritt von Pauschalreise

Auch mehrstündige Flugverspätungen berechtigen im Normalfall nicht zum Rücktritt von einer gebuchten Pauschalreise. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden.

dpa KARLSRUHE. Nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2004 können Fluggäste zwar bei Verspätungen ab fünf Stunden die vollständige Erstattung des Flugpreises von der Fluglinie fordern. Aus der europäischen Regelung folgt aber laut BGH kein besonderes Kündigungsrecht für die komplette Pauschalreise.

Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Urlaubers ab, der seine Reise nach Island schon auf dem Hinflug wegen großer Verspätung abgebrochen hatte.

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