16.02.2008 , aktualisiert 24.06.2008 18:01 Uhr

Steuerstrafverfahren: Gastbeitrag: Mehr Fingerspitzengefühl geboten

Die spektakuläre Durchsuchungsaktion bei Klaus Zumwinkel und die anschließende medienwirksame Mitnahme des Postchefs zum Verhör hat auch Kritik an der Angemessenheit des Vorgehens der Steuerfahnder hervorgerufen. Der Staat greift in Steuerstrafsachen schnell zur großen Keule, findet Ferdinand Rüchardt. Mit fatalen Folgen, kritisiert das Vorstandsmitglied der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis AG. Ein Gastbeitrag.

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von Ferdinand Rüchardt

"Wenn sich der Staat um Steuern und Abgaben in Millionenhöhe betrogen wähnt, greift er schnell zur großen Keule. Für die Verdächtigten bedeutet das: Ermittler und Strafverfolger, die mit der Brechstange agieren, drohende Untersuchungshaft und Strafrichter, die mit der komplexen Materie überfordert sind und daher trotz ungeklärter Steuerrechtsfragen oder gar fehlender Regelungen im Sinne der Anklage urteilen. Mit fatalen Folgen: Selbst Unschuldige laufen Gefahr, dass ihre wirtschaftliche Existenz zerstört wird. Und dem Staat droht durch den rigorosen Einsatz seiner Machtinstrumente ein Legitimitätsverlust. Mehr Fingerspitzengefühl und Sorgfalt sind daher bei Steuerstrafverfahren dringend gefordert.

Wer als Unternehmer ins Visier der Steuerstrafverfolgung gerät, hat nichts zu lachen. Für das erste Schockerlebnis sorgen die Steuerfahnder. Einschüchterndes Auftreten und harte Bandagen gehören zu ihren erprobten Arbeitsmitteln, wenn sie, ausgerüstet mit Durchsuchungs- und Haftbefehlen und oft begleitet von einer Kompanie Polizisten, vor der Tür stehen und sich Einlass verschaffen. Da kommt es schon mal vor, dass selbst auf Schwangere wenig Rücksicht genommen wird.

So geschehen der Lebensgefährtin eines italienischen Spediteurs. Das zuständige Zollamt verdächtigte ihn, zwischen 1996 und 2000 bei seiner deutschen Firma illegal slowakische Fahrer beschäftigt und damit Steuern und Sozialabgaben in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Bei der internationalen Durchsuchungsaktion, an der insgesamt 150 Beamte mitwirkten, wurden nicht nur der Spediteur und sein deutscher Prokurist verhaftet, sondern auch die der Beihilfe beschuldigte schwangere Mutter eines zweijährigen Sohnes. Der Kleine durfte anfangs die Untersuchungshaft mit ihr teilen.

Eine ganz neue Dimension des staatlichen Zugriffs durfte Postchef Klaus Zumwinkel erleben - und mit ihm die ganze Frühstücksfernseh-Nation: Er wurde bei der Durchsuchungsaktion gleich an den TV-Pranger gestellt. Denn dank eines Tipps aus Ermittlerkreisen hatten sich schon am frühen Morgen Fernsehteams und Fotografen vor seiner Villa aufgebaut.

Dass ganz unabhängig von der Schwere des Vorwurfs und der Indizienlage für jeden Verdächtigten oder Beschuldigten - also auch Zumwinkel - erst einmal die Unschuldsvermutung gilt, ging in dem Medienspektakel unter. Das Ziel der Inszenierung war offensichtlich: Unerkannte Steuersünder nach dem Motto "Wir kriegen jeden" zu Selbstanzeigen zu animieren. Die Abschreckungswirkung rechtfertigt jedoch keine Methoden, bei denen - mit den Worten von Ex-Bundespräsident und-Verfassungsrichter Roman Herzog - "die Recht des Einzelnen mit Füßen getreten werden".

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