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16.02.2008  | Aktualisiert 24.06.2008, 18:01 Uhr 
Steuerstrafverfahren

Gastbeitrag: Mehr Fingerspitzengefühl geboten

von Ferdinand Rüchardt

Die spektakuläre Durchsuchungsaktion bei Klaus Zumwinkel und die anschließende medienwirksame Mitnahme des Postchefs zum Verhör hat auch Kritik an der Angemessenheit des Vorgehens der Steuerfahnder hervorgerufen. Der Staat greift in Steuerstrafsachen schnell zur großen Keule, findet Ferdinand Rüchardt. Mit fatalen Folgen, kritisiert das Vorstandsmitglied der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis AG. Ein Gastbeitrag.

"Wenn sich der Staat um Steuern und Abgaben in Millionenhöhe betrogen wähnt, greift er schnell zur großen Keule. Für die Verdächtigten bedeutet das: Ermittler und Strafverfolger, die mit der Brechstange agieren, drohende Untersuchungshaft und Strafrichter, die mit der komplexen Materie überfordert sind und daher trotz ungeklärter Steuerrechtsfragen oder gar fehlender Regelungen im Sinne der Anklage urteilen. Mit fatalen Folgen: Selbst Unschuldige laufen Gefahr, dass ihre wirtschaftliche Existenz zerstört wird. Und dem Staat droht durch den rigorosen Einsatz seiner Machtinstrumente ein Legitimitätsverlust. Mehr Fingerspitzengefühl und Sorgfalt sind daher bei Steuerstrafverfahren dringend gefordert.

Wer als Unternehmer ins Visier der Steuerstrafverfolgung gerät, hat nichts zu lachen. Für das erste Schockerlebnis sorgen die Steuerfahnder. Einschüchterndes Auftreten und harte Bandagen gehören zu ihren erprobten Arbeitsmitteln, wenn sie, ausgerüstet mit Durchsuchungs- und Haftbefehlen und oft begleitet von einer Kompanie Polizisten, vor der Tür stehen und sich Einlass verschaffen. Da kommt es schon mal vor, dass selbst auf Schwangere wenig Rücksicht genommen wird.

So geschehen der Lebensgefährtin eines italienischen Spediteurs. Das zuständige Zollamt verdächtigte ihn, zwischen 1996 und 2000 bei seiner deutschen Firma illegal slowakische Fahrer beschäftigt und damit Steuern und Sozialabgaben in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Bei der internationalen Durchsuchungsaktion, an der insgesamt 150 Beamte mitwirkten, wurden nicht nur der Spediteur und sein deutscher Prokurist verhaftet, sondern auch die der Beihilfe beschuldigte schwangere Mutter eines zweijährigen Sohnes. Der Kleine durfte anfangs die Untersuchungshaft mit ihr teilen.

Eine ganz neue Dimension des staatlichen Zugriffs durfte Postchef Klaus Zumwinkel erleben - und mit ihm die ganze Frühstücksfernseh-Nation: Er wurde bei der Durchsuchungsaktion gleich an den TV-Pranger gestellt. Denn dank eines Tipps aus Ermittlerkreisen hatten sich schon am frühen Morgen Fernsehteams und Fotografen vor seiner Villa aufgebaut.

Dass ganz unabhängig von der Schwere des Vorwurfs und der Indizienlage für jeden Verdächtigten oder Beschuldigten - also auch Zumwinkel - erst einmal die Unschuldsvermutung gilt, ging in dem Medienspektakel unter. Das Ziel der Inszenierung war offensichtlich: Unerkannte Steuersünder nach dem Motto "Wir kriegen jeden" zu Selbstanzeigen zu animieren. Die Abschreckungswirkung rechtfertigt jedoch keine Methoden, bei denen - mit den Worten von Ex-Bundespräsident und-Verfassungsrichter Roman Herzog - "die Recht des Einzelnen mit Füßen getreten werden".

Die Zumwinkel-Aktion ist da kein Einzelfall: Für Gerhard Schweinle, der es aus kleinen Anfängen zum drittgrößten Speditionsunternehmer Deutschlands mit so renommierten Kunden wie Daimler-Chrysler oder Ikea gebracht hatte, wurde die Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim zum Horrortrip. Dem Logistikunternehmer waren von Daimler-Chrysler gebilligte Graumarktexporte von Luxuslimousinen der Marke Mercedes zum Verhängnis geworden.

Das Finanzamt unterstellte ihm mit fadenscheinigen Begründungen, dass die Fahrzeuge Deutschland nie verlassen hätten und er deshalb dem deutschen Fiskus Umsatzsteuer vorenthalten habe. Obendrein wurde auch noch ein Betrugsvorwurf - Rabatterschleichung zu Lasten des Autokonzerns - konstruiert.

Besonders schlimm waren die ersten U-Haft-Wochen: Mit dem Standardargument "Verdunkelungsgefahr" erwirkte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den bis dahin unbescholtenen Unternehmer eine rigorose Kontakt- und Kommunikationssperre: Seine Frau durfte ihn erst nach vier Wochen besuchen, dazu kam ein striktes Telefonierverbot. Selbst an der Heiligabend-Messe in der Gefängniskirche durfte er nicht teilnehmen. Ihm wurde weder erlaubt, mit seiner schwerkranken Mutter telefonieren, noch durfte er seinen Vater am Sterbebett besuchen. Schweinle, der einen schweren Hörsturz erlitt, fühlte sich "schlimmer behandelt als ein Mörder oder Kinderschänder".

Zwei Jahre und sieben Monate verbrachte der Unternehmer in der Justizvollzugsanstalt Stammheim, bis schließlich der Bundesgerichtshof am 9. Juni 2004 zugleich mit dem Freispruch vom Betrugsvorwurf die sofortige Haftentlassung anordnete (Aktenzeichen: 5 StR 136/04). Dagegen muss Thomas Betz weiter im Gefängnis schmoren. Der Juniorchef von Europas größtem Frachtführer, der Internationalen Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG in Reutlingen, sitzt seit September 2005 in Untersuchungshaft.

Ihm werden unter anderem illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Steuerhinterziehung und Bestechung vorgeworfen. Wegen der langen Haftdauer setzte ihn das Landgericht Stuttgart am 1. Oktober 2007 ohne Auflagen auf freien Fuß. Doch nach zwölf Tagen setzte das Oberlandesgericht Stuttgart den Haftbefehl auf Antrag des Staatsanwalts wieder in Kraft. Begründung: Obwohl Betz die kurze Freiheit nicht für eine Flucht nutzte, bestehe weiterhin Fluchtgefahr.

Rücksichtsloses Vorgehen und Einsatz aller Machtmittel, die das Gesetz hergibt, erschwerte Haftbedingungen und überlange Haftdauer - vor allem in ihrer Summe können solche Maßnahmen das rechtsstaatliche Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzen. Der Fall Schweinle ist in dieser Hinsicht keineswegs eine Ausnahme. Denn immer wieder testen erfolgshungrige oder übereifrige Steuerfahnder und Strafverfolger die Grenzen aus.

Geraten sie in Beweisnot, sind sie sich nicht zu schade, auch zum dünnsten Indizien-Strohhalm oder zu ausgesprochen eigenwilligen Gesetzesinterpretationen zu greifen. Im Fall Schweinle behaupteten die Ermittlungsbehörden, sie hätten bei der Durchsuchung wenig Belastendes finden können, weil der Unternehmer inkriminierende Dokumente schon vorher vernichtet habe. Als denkbar mageres Indiz diente eine E-Mail an alle Mitarbeiter anlässlich eines Büroumzugs: "Bevor Sie Unterlagen in den Papierkorb werfen, schreddern Sie sie bitte."

Im Umsatzsteuerfall genügten den Steuerbeamten plötzlich die üblichen Exportnachweise nicht mehr. In freier Auslegung der einschlägigen EU-Richtlinie forderten sie von Schweinle zusätzliche Belege für die tatsächliche Verbringung der Fahrzeuge ins Ausland - zum Beispiel Kopien der Führerscheine der Überführungsfahrer und ihrer Chefs. Als auch die neu angeforderten Unterlagen beigebracht wurden, hieß es auf einmal, sie seien zu spät eingegangen und könnten daher nicht als Exportbeweis anerkannt werden. Folglich schulde die Firma dem Fiskus für die insgesamt 3 000 verkauften Pkw 10 Millionen Mark Umsatzsteuer.

Das sah auch das Landgericht Stuttgart so, Schweinle wurde wegen Umsatzsteuerhinterziehung verurteilt. Vorsichtiger agierte dagegen das Finanzgericht Stuttgart, bei dem er gegen den zugrunde liegenden Umsatzsteuerbescheid klagte. Die fachkundigen Richter setzten das Verfahren aus, weil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei vergleichbare Fälle anhängig waren (Aktenzeichen: C146/05 und C-409/04).

Am 27. September 2007 entschied der EuGH im Sinne Schweinles: Danach dürfen die Finanzbehörden einem Exporteur, der Güter von einem in ein anderes EU-Land liefert, die Mehrwertsteuerbefreiung nicht verweigern, wenn er die Exportnachweise nicht rechtzeitig beibringt. Sie dürfen auch keine Mehrwertsteuernachzahlung verlangen, wenn sich die gutgläubig vorgelegten Exportnachweise später als gefälscht herausstellen. Vorlage der Umsatzsteuer-ID-Nummern von Exporteur und Importeur sowie eine Schweinle hat damit gute Chancen, die vom Staat zu Unrecht kassierten Umsatzsteuermillionen (inklusive des Gegenwerts der beschlagnahmten Pkw) zurückzubekommen.

Nicht jeder Unternehmer, der in die Mühlen der Steuerstrafjustiz geraten ist, hat dazu noch die Kraft und die finanziellen Mittel. Gerhard Schweinle gab allein 1,2 Millionen Euro für Anwaltshonorare aus. Ansonsten hatte er noch Glück: Seine Frau konnte mit unermüdlichem Einsatz das Kernunternehmen vor einer Insolvenz bewahren, obwohl ihm seine Logistikkunden, allen voran Daimler Chrysler, die Aufträge kündigten. Und er verfügte über genügend Privatvermögen, um gemeinsam mit seiner Frau den Kampf um sein Recht finanziell durchzustehen: "Jeden anderen hätte das Strafverfahren die Existenz gekostet."

In der Tat ist die Insolvenzgefahr groß: Bei einem Ecovis-Mandanten, der ungenannt bleiben möchte, genügte die unvermeidliche Durchsuchungsaktion. Weil die Ermittler sämtliche Lieferscheine mitnahmen, konnte das Unternehmen keine Rechnungen mehr stellen. Nur mit einer Geldspritze aus seinem Privatvermögen konnte der Firmeninhaber den Liquiditätsengpass beseitigen und seine Bank von einer Kreditkündigung abhalten.

Nicht soviel Glück hatte dagegen ein anderer Unternehmer: Als er wegen angeblicher Steuerhinterziehung in U-Haft kam, stellte die Hausbank die Kredite fällig, die Firma musste Insolvenz anmelden. Als das Steuerstrafverfahren schließlich eingestellt wurde, war seine unternehmerische Existenz bereits vernichtet.

Kein Wunder, dass bei so manchem Betroffenen der Eindruck entsteht, die forschen Staatsaktionen und insbesondere die U-Haft dienten letztlich dazu, ein Geständnis oder einen Deal zu erpressen und dem Fiskus so die einkalkulierten Steuern und Abgaben zu sichern. Auf alle Fälle sitzt der Fiskus im Steuerstrafverfahren erst einmal am längeren Hebel, weil er sich damit langwierige Auseinandersetzungen vor den Finanzgerichten - womöglich bis zum Bundesfinanzhof (BFH) oder gar EuGH - ersparen und seine Forderungen sofort vollstrecken kann.

Hier liegt das Kernproblem: Die Finanzämter holen zu schnell die Steuerstrafkeule heraus, statt erst einmal die grundlegenden steuerrechtlichen Fragen im Finanzgerichtsweg unter Steuerexperten klären zu lassen. Denn Zweifelsfragen und Steuerfallen, in denen ein Unternehmer ohne böse Absicht hineintappen kann, produziert das vom Gesetzgeber angerichtete Steuerchaos zuhauf.

Auf der anderen Seite klaffen Regelungslücken - zum Beispiel im Sozialversicherungsrecht. Bis heute ist nicht geklärt, wann ausländische Lkw-Fahrer, die europaweit unterwegs sind, in den Transitländern Sozialabgaben in welcher Höhe zahlen müssen. Im Fall des italienischen Spediteurs beharrte das Gericht dennoch anklagegemäß darauf, die deutsche Firma als angeblicher Arbeitgeber müsse sämtliche Sozialabgaben für die eingesetzten slowakischen Fahrer in Deutschland abführen. Zahlen musste er bis heute nicht; sein Steuerberater hat den Bescheid vor dem Sozialgericht angefochten.

Die Beispiele machen deutlich, wo das Grundübel liegt: Im Steuer- und Abgabenstrafrecht funktioniert die Gewaltenteilung nicht. Die auf Einnahmenerzielung für den Staat getrimmte Exekutive - Finanz- und Zollämter samt Steuer- und Zollfahndung - ist übermächtig. Sie beeinflusst mit ihrer Fachkompetenz und Praxiserfahrung auch die Gesetzgebung.

Vor allem aber ist die Exekutive von Anfang an praktisch Herr des Verfahrens: Sie entscheidet, ob sie einen Steueranspruch auf dem Finanzgerichtsweg oder per Strafverfahren durchzusetzen versucht. Und auf ihre Ermittlungsergebnisse und Kenntnis der komplizierten Materie müssen sich die Staatsanwaltschaft und die Zivilgerichtsbarkeit stützen, die für Steuerstrafverfahren zuständig ist - in der Regel die Wirtschaftskammern der Landgerichte.

Selbst dort aber haben die Richter von steuerrechtlichen Details und Fallstricken erfahrungsgemäß wenig Ahnung - im Gegensatz zu den damit wohl vertrauten Finanzrichtern, die daher in der Lage sind, sich minutiös mit dem Sachverhalt und den Argumenten beider Parteien auseinanderzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist es auch erklärlich, dass die fachlich überforderten und unter Zeitdruck stehenden Strafrichter oft wenig diskussionsbereit, sondern eher geneigt sind, mit Hilfe von mehr oder weniger freiwilligen Geständnissen der Beschuldigten und entsprechenden Strafrabatt-Deals schnell zu einem Urteil zu kommen. Da wird den Angeklagten schon mal vom Gericht bedeutet, die Strafen könnten auch höher ausfallen, wenn sie nicht geständig seien.

Natürlich muss der Staat sich dagegen wehren können, dass Bürger sich nicht an die Gesetze halten, und ganz besonders gegen organisierte Kriminalität. Kritisch wird es aber, wenn er beim Einsatz der Machtinstrumente, die er dazu braucht, jedes Maß vermissen lässt und sogar geheiligte Rechtsgrundsätze wie die Unschuldsvermutung bis zum Urteil, "In dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) oder das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt. Wenn der Staat aber seine Machtmittel missbräuchlich verwendet, läuft er Gefahr, dass die Bürger an seiner Legitimität zu zweifeln beginnen und ihm dann nicht mehr zugestehen, mit diesen Instrumenten Recht durchzusetzen.

Gerade in Steuerstrafsachen ist daher mehr Fingerspitzengefühl beim Einsatz der staatlichen Machtinstrumente geboten - um der Menschenwürde willen, aber auch weil es um die wirtschaftliche Existenz des Unternehmers, seiner Familie, und nicht zuletzt seiner Mitarbeiter geht. Sie haften nämlich mit, wenn sie durch voreilige und überzogene Aktionen ihren Arbeitsplätze verlieren.

Mehr Sensibilität heißt vor allem, dass der Fiskus nicht gleich mit der Steuerstrafkeule zuschlägt, sondern die schwierigen Steuerfragen, um die es geht, möglichst erst einmal vom Finanzgericht klären lässt. Ermittlern und Strafverfolgern würde mehr rechtliche Sorgfalt besser anstehen als blinder Übereifer. Zudem sollten sich die Strafgerichte nicht scheuen, ein Verfahren auszusetzen, bis strittige Grundfragen vor dem Finanzgericht geklärt sind, oder sie gar selbst dem BFH oder EuGH vorzulegen. Und was - außer dem Verlust einer bequemen, schnellen Einnahmequelle für den Fiskus - spricht dagegen, für Steuerstraf- und gemischte Fälle spezielle Strafkammern einzurichten, bei denen auch erfahrene Finanzrichter auf der Richterbank sitzen?"

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