1 Bewertung *****
16.02.2008  | Aktualisiert 24.06.2008, 18:01 Uhr 

Die Zumwinkel-Aktion ist da kein Einzelfall: Für Gerhard Schweinle, der es aus kleinen Anfängen zum drittgrößten Speditionsunternehmer Deutschlands mit so renommierten Kunden wie Daimler-Chrysler oder Ikea gebracht hatte, wurde die Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim zum Horrortrip. Dem Logistikunternehmer waren von Daimler-Chrysler gebilligte Graumarktexporte von Luxuslimousinen der Marke Mercedes zum Verhängnis geworden.

Das Finanzamt unterstellte ihm mit fadenscheinigen Begründungen, dass die Fahrzeuge Deutschland nie verlassen hätten und er deshalb dem deutschen Fiskus Umsatzsteuer vorenthalten habe. Obendrein wurde auch noch ein Betrugsvorwurf - Rabatterschleichung zu Lasten des Autokonzerns - konstruiert.

Besonders schlimm waren die ersten U-Haft-Wochen: Mit dem Standardargument "Verdunkelungsgefahr" erwirkte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den bis dahin unbescholtenen Unternehmer eine rigorose Kontakt- und Kommunikationssperre: Seine Frau durfte ihn erst nach vier Wochen besuchen, dazu kam ein striktes Telefonierverbot. Selbst an der Heiligabend-Messe in der Gefängniskirche durfte er nicht teilnehmen. Ihm wurde weder erlaubt, mit seiner schwerkranken Mutter telefonieren, noch durfte er seinen Vater am Sterbebett besuchen. Schweinle, der einen schweren Hörsturz erlitt, fühlte sich "schlimmer behandelt als ein Mörder oder Kinderschänder".

Zwei Jahre und sieben Monate verbrachte der Unternehmer in der Justizvollzugsanstalt Stammheim, bis schließlich der Bundesgerichtshof am 9. Juni 2004 zugleich mit dem Freispruch vom Betrugsvorwurf die sofortige Haftentlassung anordnete (Aktenzeichen: 5 StR 136/04). Dagegen muss Thomas Betz weiter im Gefängnis schmoren. Der Juniorchef von Europas größtem Frachtführer, der Internationalen Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG in Reutlingen, sitzt seit September 2005 in Untersuchungshaft.

Ihm werden unter anderem illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Steuerhinterziehung und Bestechung vorgeworfen. Wegen der langen Haftdauer setzte ihn das Landgericht Stuttgart am 1. Oktober 2007 ohne Auflagen auf freien Fuß. Doch nach zwölf Tagen setzte das Oberlandesgericht Stuttgart den Haftbefehl auf Antrag des Staatsanwalts wieder in Kraft. Begründung: Obwohl Betz die kurze Freiheit nicht für eine Flucht nutzte, bestehe weiterhin Fluchtgefahr.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Forum Diskussionen zu diesem Beitrag im Forum
  Alle anzeigen
Anzeige
Anzeige

Anzeige: Neue Steuersoftware

Konz Steuersoftware 2009 

Konz Steuersoftware 2009

Wollen Sie möglichst viel Geld vom Finanzamt zurück? Die KONZ Steuersoftware 2009 mit 1000 ganz legalen Steuertricks hilft Ihnen dabei. Artikel


weiterAnlegerakademie

„Künftig wird gerechter geteilt“  Artikel in Merkliste

21.12.2008

Michael Hessling ist Vorstand der Allianz Leben in Stuttgart. Im Interview mit dem Handelsblatt spricht der Banker über die Betriebsrente und erklärt, warum es für Arbeitnehmer attraktiver ist, künftig Arbeitszeit in einem Wertkonto anzusparen. Artikel


Anzeige