Nicht jeder Unternehmer, der in die Mühlen der Steuerstrafjustiz geraten ist, hat dazu noch die Kraft und die finanziellen Mittel. Gerhard Schweinle gab allein 1,2 Millionen Euro für Anwaltshonorare aus. Ansonsten hatte er noch Glück: Seine Frau konnte mit unermüdlichem Einsatz das Kernunternehmen vor einer Insolvenz bewahren, obwohl ihm seine Logistikkunden, allen voran Daimler Chrysler, die Aufträge kündigten. Und er verfügte über genügend Privatvermögen, um gemeinsam mit seiner Frau den Kampf um sein Recht finanziell durchzustehen: "Jeden anderen hätte das Strafverfahren die Existenz gekostet."
In der Tat ist die Insolvenzgefahr groß: Bei einem Ecovis-Mandanten, der ungenannt bleiben möchte, genügte die unvermeidliche Durchsuchungsaktion. Weil die Ermittler sämtliche Lieferscheine mitnahmen, konnte das Unternehmen keine Rechnungen mehr stellen. Nur mit einer Geldspritze aus seinem Privatvermögen konnte der Firmeninhaber den Liquiditätsengpass beseitigen und seine Bank von einer Kreditkündigung abhalten.
Nicht soviel Glück hatte dagegen ein anderer Unternehmer: Als er wegen angeblicher Steuerhinterziehung in U-Haft kam, stellte die Hausbank die Kredite fällig, die Firma musste Insolvenz anmelden. Als das Steuerstrafverfahren schließlich eingestellt wurde, war seine unternehmerische Existenz bereits vernichtet.
Kein Wunder, dass bei so manchem Betroffenen der Eindruck entsteht, die forschen Staatsaktionen und insbesondere die U-Haft dienten letztlich dazu, ein Geständnis oder einen Deal zu erpressen und dem Fiskus so die einkalkulierten Steuern und Abgaben zu sichern. Auf alle Fälle sitzt der Fiskus im Steuerstrafverfahren erst einmal am längeren Hebel, weil er sich damit langwierige Auseinandersetzungen vor den Finanzgerichten - womöglich bis zum Bundesfinanzhof (BFH) oder gar EuGH - ersparen und seine Forderungen sofort vollstrecken kann.
Hier liegt das Kernproblem: Die Finanzämter holen zu schnell die Steuerstrafkeule heraus, statt erst einmal die grundlegenden steuerrechtlichen Fragen im Finanzgerichtsweg unter Steuerexperten klären zu lassen. Denn Zweifelsfragen und Steuerfallen, in denen ein Unternehmer ohne böse Absicht hineintappen kann, produziert das vom Gesetzgeber angerichtete Steuerchaos zuhauf.
Auf der anderen Seite klaffen Regelungslücken - zum Beispiel im Sozialversicherungsrecht. Bis heute ist nicht geklärt, wann ausländische Lkw-Fahrer, die europaweit unterwegs sind, in den Transitländern Sozialabgaben in welcher Höhe zahlen müssen. Im Fall des italienischen Spediteurs beharrte das Gericht dennoch anklagegemäß darauf, die deutsche Firma als angeblicher Arbeitgeber müsse sämtliche Sozialabgaben für die eingesetzten slowakischen Fahrer in Deutschland abführen. Zahlen musste er bis heute nicht; sein Steuerberater hat den Bescheid vor dem Sozialgericht angefochten.
