In Deutschland rollt die größte Fahndungswelle aller Zeiten. Wo der Fiskus aufrüstet und warum jetzt nicht nur reiche Steuerhinterzieher zittern müssen, sondern auch viele Ex-Ehemänner, Arbeitgeber, Nachbarn und Vermieter.
Auch Karl S. ist dieser Tage ins Visier des Fiskus geraten. Dabei ist er weder reich noch prominent. Sicher, der Rentner vermietet eine Eigentumswohnung und hat sein Erspartes in Aktien und Anleihen angelegt, da kommen ein paar Tausend Euro im Monat zusammen. Aber als das Finanzamt im Februar eine "Betriebsprüfung" ankündigte, fiel der 70-Jährige aus allen Wolken: "Ich dachte, so was machen die nur bei Unternehmen und Millionären."
Weit gefehlt. Die Finanzämter schauen nicht nur bei großen Fischen immer genauer hin. Die Serie von Razzien, die beim mittlerweile zurückgetretenen Post-Chef Klaus Zumwinkel begann und vergangene Woche Hunderte weitere Verdächtige wie Bayerns obersten Datenschützer Karl Michael Betzl erreichte, markiert nur den vorläufigen Höhepunkt der größten Steuer-Fahndungswelle aller Zeiten. In Deutschland läuft eine breit angelegte Offensive gegen Steuersünder auf allen Ebenen der Gesellschaft - vom millionenschweren Stiftungsgründer bis hin zum arbeitslosen Schwarzarbeiter. Und die Bundesregierung hat schon angekündigt, die Gangart weiter zu verschärfen.
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Das ist keine leere Drohung. Finanzbeamte werden längst nicht mehr bequem an der Nase herumgeführt, es herrscht Waffengleichheit auf dem Steuer-Schlachtfeld. Wenn die Beamten einmal einen Verdächtigen im Visier haben, dann bleibt ihnen dank ergiebiger Informations- und Datenquellen nur noch wenig verborgen.
Der Skandal um Stiftungen à la Zumwinkel kommt den Fahndern gerade recht. Er wird zahllose weitere Verdachtsmomente liefern - und zwar weit über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinaus. Steuerfahnder erwarten in den nächsten Wochen eine Flut von Anzeigen gegen Steuerhinterzieher aus allen Teilen der Bevölkerung. Zusätzlich dürfte wachsender Druck aus Berlin, Brüssel und womöglich sogar Washington dafür sorgen, dass Steuerparadiese mehr Daten liefern als jemals zuvor.
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Lesen Sie weiter auf Seite 2: "Nur die kleinen Leute zahlen Steuern"
"Nur die kleinen Leute zahlen Steuern": Der von der exzentrischen New Yorker Immobilienmogulin Leona Helmsley überlieferte Spruch scheint hierzulande bittere Realität zu sein. Das Bild, das Zumwinkel und andere Teile der deutschen Elite derzeit abgeben, wird Konsequenzen haben, und zwar nicht nur in Form von Stimmenzuwächsen für die Linke: Als Folge des Liechtenstein-Skandals rechne er mit einem "sprunghaften Anstieg der Anzeigen aus der Bevölkerung", sagte ein Steuerfahnder aus dem Südwesten der Republik der Wirtschaftswoche. Immer wenn Steuer- oder Sozialbetrug breit diskutiert werde, häuften sich die Anzeigen. Eine große Welle gab es zum Beispiel 2003, während der Boulevard-Kampagne gegen "Florida-Rolf", der in Miami von deutscher Sozialhilfe lebte.
Ex-Ehemänner oder ehemalige Arbeitgeber mit Steuergeheimnissen leben deshalb in diesen Tagen hochgradig riskant; ebenso wie Vermieter, die schwarz renovieren lassen, oder Nachbarn, die ihre Putzfrau nicht angemeldet haben. Unabhängig von zeitweisen Ausschlägen nach oben ist die Zahl der Anzeigen bei der Steuerfahndung in den letzten Jahren stark gestiegen. Dem Finanzamt für Steuerfahndung und Steuerstrafsachen in Essen zufolge hat sie sich von 2004 bis 2007 mehr als verdoppelt. Allein bei den Essener Ermittlern gehen inzwischen bis zu 50 Anzeigen pro Woche ein. Private Helfer sind damit zu ihrer ergiebigsten Informationsquelle geworden (siehe Grafik "Woher die Tipps kommen").
Angetrieben werden die Informanten meist nicht von der Aussicht auf eine Belohnung. Geld, wie im Fall Zumwinkel geschehen, fließt nur in Ausnahmefällen. Nein: Angesichts von Hartz-IV-Elend, stagnierenden Renten und mageren Lohnzuwächsen seien viele Deutsche einfach nicht mehr bereit, zuzusehen, "wie sich andere auf Staatskosten bereichern", vermutet Dieter Frey, Professor für Sozialpsychologie an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität.
Auf die Hilfsdienste der Bevölkerung allein verlässt sich der Fiskus nicht. Auch der Behördenapparat wird kräftig aufgestockt. Schon fordert Gregor Gysi von der Linken "viel mehr Steuerprüfer" - und findet bei Koalitionspolitikern offene Ohren. Auftrieb dürfte der Skandal auch Finanzminister Peer Steinbrück geben, der eine eigene Bundessteuerverwaltung schaffen will. Das empfiehlt der Bundesrechnungshof schon länger. Bisher ist Steuerfahndung Ländersache, was den Anreiz senkt, Ermittler einzustellen: Deren Gehälter kommen aus der Landeskasse; die von ihnen hereingeholten Steuernachzahlungen landen aber im Durchschnitt zu 50 Prozent beim Bund.
In den Gesprächen über die Föderalismusreform wird über diese Aufteilung gerade intensiv debattiert. Eine Reform könnte für Steuerhinterzieher unangenehme Folgen haben. Denn wenn heute noch jemand durch das immer engmaschigere Netz schlüpfen kann, dann liegt das oft daran, dass die Finanzverwaltung zu wenig Personal hat.
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Lesen Sie weiter auf Seite 3: Intensiver Kampf gegen die Schwarzarbeit / Künftig noch mehr Kontenabfragen / Fahnder warten an den Grenzen
Aufgerüstet hat der Staat bereits im Kampf gegen die Schwarzarbeit. So begann die zum Zoll gehörende "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) 2004 mit knapp 6 000 Fahndern, heute jagen 6 500 Ermittler Schwarzarbeiter auf Baustellen, in Restaurants und auf Autobahnraststätten, wo sie bisweilen sogar Klofrauen im Visier haben. 500 weitere Mitarbeiter sollen in den nächsten Monaten eingestellt werden. Pro Jahr überprüft die FKS während minutiös geplanter Aktionen mehr als 420 000 Personen und schließt rund 145 000 Bußgeld- und Strafverfahren ab.
Privathäuser aber sind tabu. Wer daheim eine Putzfrau oder eine Pflegekraft schwarz beschäftigt, muss keine FKS-Besuche fürchten. In Sicherheit wiegen sollten sich Betroffene aber nicht. Die Finanzämter kennen ihre Pappenheimer, die Steuererklärung verrät mehr, als viele denken. Verdächtig sind etwa Spitzenverdiener, die keine Steuervorteile für eine Putzfrau als "haushaltsnahe Dienstleistung" geltend machen. Da liegt die Vermutung nahe, dass schwarz geputzt wird, schließlich werden Manager oder Karrierefrauen kaum selbst den Lappen schwingen. Auch wenn ältere Paare hohe Krankheitskosten, aber keine Pflegekraft absetzen, schauen die Steuerprüfer gern genauer hin.
Schlimmstenfalls machen sie dann eine Betriebsprüfung - im Privatbereich keine Seltenheit, wie der Fall Karl S. zeigt. Die Fahnder haben die Rückendeckung des Bundesfinanzhofs. Im vergangenen Jahr erst stellten die obersten Finanzrichter klar, dass Beamte einen hochdotierten Manager zur Prüfung seiner Steuerakten ins Amt zitieren dürfen.
Zum Standardrepertoire der Prüfer gehört auch die 2005 eingeführte Kontenabfrage, eine Art Google-Suche im Datenbestand der Banken, die alle Konten und Depots eines Verdächtigen im Inland ausspuckt. Verdächtig ist etwa jemand, der viel verdient, aber laut Steuererklärung nur Kapitaleinkünfte unterhalb des Sparerfreibetrags von 801 Euro kassiert. Fördert die Abfrage bei diesem Zeitgenossen Sparkonten und Depots zutage, muss er den Widerspruch aufklären. Sonst werden die Beamten bei der Bank vorstellig und erhalten die gewünschten Daten.
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In den kommenden Monaten wollen die Behörden ihre Rechner-Kapazitäten kräftig aufstocken. Schon in einigen Monaten sollen bis zu 10 000 Kontenabfragen pro Tag drin sein. 2007 gab es nach Informationen der Finanzaufsicht BaFin insgesamt 93 560 Abfragen, 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon entfielen rund 13 000 auf die Finanzämter, der Rest kam von ebenfalls abfrageberechtigten Ermittlungs- und Sozialbehörden.
Anders als von vielen erhofft wird das muntere Konten-Abfragen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer 2009 weitergehen. Zwar können Anleger dann keine Steuern auf Zinsen und Dividenden mehr hinterziehen, weil die automatisch abgezogen werden. Bei der Abfrage gehe es aber nicht nur um heimliche Kapitaleinkünfte, sondern vor allem ums "Aufspüren versteckter Schwarzgelddepots", sagt ein Steuerfahnder. Und an denen bleibt der Fiskus auch nach 2009 interessiert.
Mehr Informanten, strengere Prüfungen, neue Quellen und womöglich bald mehr Fahnder - wer davor fliehen will, indem er Geld ins Ausland schafft, ist oft schlecht beraten. Denn an den Grenzen zu Österreich, Luxemburg und der Schweiz lauern die Zollfahnder: An Grenzübergängen und Flughäfen, in Zügen und auf grenznahen Landstraßen filzen sie Reisende und spüren Jahr für Jahr rund 150 Millionen Euro auf - unter Fußmatten, in am Körper klebenden Umschlägen oder eingerollt in Motorölflaschen.
Seit dem 15. Juni 2007 gelten für solche privaten Geldtransporte noch strengere Regeln. Wer mit mehr als 10 000 Euro in die Schweiz will, muss von sich aus die Zöllner informieren und auf einem zweiseitigen Formular detaillierte Angaben zur Herkunft des Geldes machen. Auch an den EU-Binnengrenzen, etwa zu Luxemburg und Österreich, hat das neue 10 000-Euro-Limit die alte Grenze von 15 000 Euro abgelöst. Immerhin entfällt dort aber die Anmeldepflicht.
Selbst wer es schafft, sein Geld unentdeckt über Grenzen zu bringen, wird es womöglich nicht ein Leben lang im Verborgenen halten können. Die ertappten Liechtenstein-Flüchtlinge sind der beste Beweis dafür, dass auch Transfers in Steueroasen nicht immer Diskretion garantieren. Die Fälle von Zumwinkel & Co. bilden dabei nur die Spitze des Eisberges. Schätzungen zufolge bunkern die Deutschen 485 Milliarden Euro Schwarzgeld im Ausland, das meiste in der Schweiz, Luxemburg, Österreich und natürlich im Fürstentum Liechtenstein (siehe Grafik "Wo die Deutschen Schwarzgeld anlegen").
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Lesen Sie weiter auf Seite 4: Steuerparadiese vor dem Austrocknen
Diese Offshore-Sümpfe will Finanzminister Steinbrück austrocknen. Der Liechtenstein-Skandal liefert ihm dazu die gewünschten Argumente. Wieder einmal wird deutlich, in welch eindrucksvollem Ausmaß Banken in Steueroasen Hinterziehern helfen. Berlin hat gemeinsam mit EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs schon damit begonnen, den Druck auf die europäischen Steuerparadiese zu erhöhen. Fernziel der Bundesregierung ist, dass die Behörden in den verschwiegenen Alpenfestungen voll mit den deutschen Beamten kooperieren. Das wäre das endgültige Aus für die dortigen Bankgeheimnisse. "Die Zeiten für Schwarzgeld in Europa gehen dem Ende entgegen", sagt Steuerberater Peter Lüdemann von der Kanzlei Ecovis.
Kürzlich empfing Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits Liechtensteins Regierungschef Otmar Hasler zu einem "harten Gespräch über Steuerflucht". Auch die Schweiz dürfte im Zuge der Affäre weiter unter Druck geraten, denn meist sind es eidgenössische Institute, die Vermögenstransfers von Deutschen ins benachbarte Fürstentum organisieren. Für den Schweizer Finanzminister Hans Merz-Rudolf ist der Zeitpunkt denkbar ungünstig, denn seine Brüsseler Emissäre stehen sowieso unter Beschuss: Die EU fordert, dass die Kantone Zug und Schwyz ihre Steuervorteile für Holdings abschaffen, die Tausende von Gesellschaften aus EU-Ländern angelockt haben.
Gut möglich, dass die Steuerparadiese trotz hartnäckiger Durchhalteparolen und verbaler Angriffe gegen Deutschland und die EU - wie kürzlich vom Liechtensteiner Erbprinz Alois - nachgeben müssen. Es wäre nicht das erste Mal. So erheben Schweizer und Liechtensteiner Banken seit Mitte 2005 die anonyme EU-Zinssteuer, deren Satz am 1. Juli von 15 auf 20 Prozent steigt. Die letzte Stufe folgt 2011, dann kassieren die Institute in Liechtenstein und der Schweiz von EU-Zinssparern schmerzhafte 35 Prozent ein.
Infografik: Standorte, Zahlen und Geschäftsführer der Liechtensteiner Banken
Von der Abgabe nicht betroffen sind bisher Stiftungen wie sie etwa in Liechtenstein üblich sind. Doch auch das soll sich ändern. EU-Kommissar Kovacs will die Zinssteuer möglichst bald auf Stifter ausweiten. Dass die Steueroasen ihren heftigen Widerstand dagegen durchhalten, ist unwahrscheinlich. Nach Einführung der EU-Zinssteuer hatten gerade Liechtensteiner Banken ihren Kunden oft geraten, das Geld in eine Stiftung zu packen. So mancher Kunde dürfte das jetzt bitter bereuen.
Ein weiteres Zugeständnis, das noch vor zehn Jahren undenkbar gewesen wäre: Die Schweiz wird im Kampf gegen Steuersünder enger kooperieren, sobald sie, vermutlich im November dieses Jahres, dem Schengen-Abkommen beigetreten ist. Von da an soll Mehrwertsteuerhinterziehung bei den Eidgenossen als "Steuerbetrug" gelten. Anders als bei "einfacher" Hinterziehung müssen Schweizer Beamte in solchen Fällen Informationen an ausländische Fahnder weitergeben. Da viele Hinterziehungsfälle auch die Mehrwertsteuer betreffen, erhofft sich der deutsche Fiskus von der Neuregelung sehr viel mehr Daten aus der Alpenbastion.
Liechtenstein, das derzeit selbst bei Steuerbetrug nicht mit Ermittlern aus Europa kooperiert, hat entschieden, künftig dieselben Regeln anzuwenden wie die Schweiz - vor zehn Jahren ebenfalls undenkbar und angesichts der aktuellen Affäre womöglich nicht das Ende der Fahnenstange. Das Fürstentum hat angekündigt, sein Stiftungsrecht zu reformieren und es schwerer zu machen, die Vehikel zur Steuerhinterziehung zu nutzen.
Zudem soll das Steuersystem nach dem Willen des Fürstenhauses international kompatibler werden. Finanzbeamte trauen dem Braten aber nicht: "Die werden die schlimmsten Auswüchse eindämmen", sagt ein Steuerfahnder, "aber mehr nicht. Dafür ist das Geschäft mit Steuerhinterziehern zu wichtig für Liechtenstein."
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Den Nimbus absoluter Diskretion pflegen Banken aus Steuerparadiesen trotz der Kompromisse ihrer Regierungen weiter, zumal in diesen Wochen: Ein Heer von Bankern und Vermögensverwaltern ist derzeit in Deutschland unterwegs, um auf Anlegerseminaren und Roadshows betuchte Sparer zu überzeugen, ihr Geld ins Ausland zu schaffen, bevor 2009 die Abgeltungsteuer zuschlägt. Das Angebot der Stunde sind Lebensversicherungsmäntel (siehe "Mantel des Schweigens"). Was die Emissäre gerne verschweigen: Wer in Deutschland bleibt, muss auch weiter die hiesigen Steuern zahlen - egal, wo sein Geld liegt und in welchen Anlagen es steckt.
Nicht selten geht es den Bankern darum, Steuersünder anzulocken. "Schwarzgeld ist hochwillkommen, weil das Geheimnis den Kunden an die Bank kettet", sagt Experte Lüdemann. Außerdem werde von den Schwarzgeld-Kunden oft "die Rendite und die Höhe der Gebühren vernachlässigt, weil ja schon die Steuer gespart wird".
Viele Banker aus dem Ausland stellen die Abgeltungsteuer undifferenziert als steuerliches Teufelswerk hin - was nicht stimmt. "Gerade Gutverdiener können mit der Abgeltungsteuer ihre Steuerlast deutlich senken", sagt Jesco Idler, Steuerberater von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Schließlich ist bei Zinseinnahmen künftig statt des Spitzensatzes von bis zu 42 Prozent nur die 25-prozentige Abgeltungsteuer fällig. Wer früh investiert, kann die verschärfte Spekulationssteuer auch jetzt noch für immer vermeiden, und das völlig legal.
»Großes Special: Alles, was man zum Thema Abgeltungsteuer wissen muss.
Dass es den Auslandsbanken oft um Schwarzgeld geht, verraten einige Zusatzangebote, die sie hinter vorgehaltener Hand offerieren. Eines davon: Offizielle Bargeldtransporte über die Grenze, deklariert als Devisenzufuhr - da haben selbst die gerissensten Zollfahnder keine Chance. Ein weiteres Spezialangebot für die Schwarzgeld-Klientel: Konten in Singapur, also außer Reichweite der EU-Zinssteuer, aber inklusive Zugriffsmöglichkeiten auf das Geld von der Schweiz oder Liechtenstein aus. Seit 2005 sind wegen solcher Offerten hohe Summen nach Fernost geflossen. Kommissar Kovacs drängt Singapur deshalb verzweifelt, eine Quellensteuer für europäische Kunden einzuführen.
Doch der asiatische Kleinstaat bleibt hart und will auch an seinem strikten Bankgeheimnis nicht rütteln. Kein Wunder: Der Liechtenstein-Skandal dürfte den Banken erhebliche Zuflüsse von Seiten europäischer Steuerhinterzieher bescheren. Schweizer Institute haben sich längst damit abgefunden, dass Singapur das Steuerparadies der Zukunft ist und ihre Präsenz massiv ausgebaut. Der Einstieg von Singapurs Staatsfonds GIC bei der Schweizer UBS belegt die enge Symbiose zwischen alter und neuer Schwarzgeld-Welt.
Die Idylle in Fernost muss aber nicht ewig währen. Barack Obama heißt der Schrecken aller Steuersünder, auch in Singapur. Denn der US-Präsidentschaftsanwärter will im Fall seines Wahlsiegs gegen die Offshore-Zentren vorgehen. Eine US-geführte internationale Offensive könnte Erfolg haben. In der Vergangenheit haben es die US-Regierungen immer wieder geschafft, Steueroasen zur Kooperation zu zwingen. Das Druckmittel, das sie stets gezielt einsetzen, sind Sanktionen gegen Banken dieser Länder auf dem wichtigen US-Markt.
So gibt Liechtenstein schon seit 2002 Daten an US-Fahnder raus, wenn Amerikaner im Verdacht des schweren Steuerbetrugs stehen - gegenüber Ermittlern aus der EU schweigen die Beamten aus dem Fürstentum dagegen, jedenfalls bis November dieses Jahres. Und auch bei den von Amerikanern bevorzugten Paradiesen in der Karibik haben die USA längst aufgeräumt. So finden sich auf der OECD-Liste der "unkooperativen Steuerparadiese" keine Karibik-Staaten mehr, dafür aber Liechtenstein, Andorra und Monaco.
Karibische Länder wie die Bahamas oder die Niederländischen Antillen haben ihre Strategien geändert: Statt mit strengen Bankgeheimnissen um Schwarzgeld zu werben, locken sie mit niedrigen Sätzen und transparenten Abgabesystemen legale Steuersparer. Ein Kurswechsel, den Länder wie Liechtenstein verschlafen haben.
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Lesen Sie weiter auf Seite 6: Wie Steuersünder reagieren können
Auch ohne eine konzertierte Aktion der Regierungen weltweit bleibt schon heute ein Risiko allgegenwärtig, selbst in den sichersten Bastionen: Datenklau. Steuerflüchtlinge fürchten derzeit Nachahmungstäter, die Fahndern gegen Belohnung Informationen anbieten. Der Diebstahl von Kundendaten bei der Zumwinkel-Bank LGT ist schließlich kein Einzelfall. Auch der Liechtensteinischen Landesbank und der Schweizer Privatbank Julius Bär sind in den letzten Jahren Daten gestohlen worden. Die Dunkelziffer bei diesem Delikt dürfte hoch sein: Keine Bank möchte Kunden verängstigen und verlieren, indem sie freiwillig zugibt, ihr seien Daten abhanden gekommen.
Sollten Steuersünder also lieber reinen Tisch machen, um zumindest straffrei davonzukommen? Finanzminister Steinbrück hat dazu geraten, wohl auch in der Hoffnung, dass sich möglichst viele melden, die die Fahnder noch nicht auf dem Radar hatten. Zudem streiten die Juristen noch darüber, ob die gestohlenen LGT-Daten überhaupt in Steuerstrafverfahren verwertet werden dürfen. Bei geständigen Hinterziehern würde diese komplexe Rechtsfrage keine Rolle spielen. Hartgesottene könnten somit auf ein Verwertungsverbot setzen, müssten aber eine hohe Strafe zahlen, wenn?s schief geht.
Experten raten allerdings, nicht hoch zu pokern, schließlich sind die Informationen der Fahnder über die Liechtenstein-Connection offenbar äußerst detailliert und umfangreich. "So gut war die Steuerfahndung noch nie ausgestattet", berichtet der Anwalt eines bereits ertappten Steuersünders entgeistert.
"Hinterzieher sollten jetzt den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit wählen", empfiehlt Steuerberater Idler. Bei vielen Liechtenstein-Flüchtlingen könnte es zwar formal gesehen zu spät sein, da Selbstbezichtigungen nur möglich sind, bevor ihnen die Fahnder auf die Schliche gekommen sind. Es sei aber besser, "hinterher um die Gültigkeit der Anzeige zu streiten, als jetzt nichts zu machen", meint Idler.
Bild für Bild: Die spektakulärsten Fälle von Steuerhinterziehung
"Wichtig ist dabei, dass Betroffene die Steuern innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist zahlen können", mahnt Steueranwalt Jens Wolff von der Kanzlei Holthausen & Partner in Köln. Dabei hätten die Beamten großen Spielraum, schlimmstenfalls müssten Bürger mit "einer Frist von wenigen Tagen rechnen". Gehe das Geld nicht rechtzeitig ein, habe das die aus Sicht der Betroffenen fatale Folge, dass die Beamten alles wissen, aus der angestrebten Straffreiheit aber nichts wird. Steuersünder sollten deshalb genau nachrechnen, "damit sie wissen, welche Nachforderung auf sie zukommt", so Wolff.
Etliche geständige Gründer von Liechtensteiner Stiftungen müssten vermutlich auf die Schnelle Millionen flüssigmachen, denn auf sie kommen horrende Nachzahlungen zu. Der Grund: Die Gründung einer Liechtensteiner Stiftung gilt als Schenkung an sich selbst.
"Betroffene müssen nicht nur hinterzogene Kapitalerträge, sondern auch die Schenkung nachversteuern - und zwar in der höchsten Steuerklasse", sagt Berater Lüdemann. "Das allein frisst oft die Hälfte des Stiftungskapitals auf." Hinzu kommt: Während Steuern auf Kapitalerträge nur für die letzten zehn Jahre nachzuzahlen sind, verjährt die Schenkungsteuer nicht. Viele Stifter dürften sich deshalb jetzt schwarz ärgern, die Steueramnestie 2004/05 nicht genutzt zu haben.
Mancher könnte aus Kapitalmangel sogar gezwungen sein, stillzuhalten und zu hoffen, dass die Fahndungswelle an ihm vorbeischwappt. Doch das löst ein Problem nicht: Schwarzgeld ist totes Kapital, und Rückholaktionen sind riskant. Das Geld peu à peu beim jährlichen Urlaub in St. Moritz zu verprassen oder den Erben das Problem aufzuhalsen, kommt für die meisten nicht infrage. Einige Banken raten deshalb jetzt dazu, schwarzes Geld doch einfach weißzuwaschen: Raus aus der Stiftung, rein in die Lebensversicherung und einfach abwarten, bis die Hinterziehung verjährt ist. Aber das dauert seine Zeit und ist nichts für nervöse Zeitgenossen.
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Doch auch die Methode Augen zu und durch ist hoch riskant. Stehen die Fahnder erst mal vor der Tür, ist es zu spät für die Selbstanzeige. Dann geht es nur noch um Schadensbegrenzung. Idler warnt vor "Kurzschlussreaktionen": Den Fahndern die Tür vor der Nase zuzuschlagen und erstmal Kontoauszüge zu essen oder die Toilette runterzuspülen, sei kontraproduktiv. "Das führt zu einem noch kompromissloseren Vorgehen der Fahnder und kann später das Strafmaß erhöhen."
Statt unnötig Beißreflexe zu provozieren, sollten Betroffene während einer Hausdurchsuchung Ruhe bewahren. Die beste Strategie sei "gelassenes Schweigen ", sagt Experte Idler. In solchen Situationen gilt eben: Jedes Wort kann gegen Sie verwendet werden. Wer etwa durch eine vorschnelle Bemerkung signalisiert, dass er den Grund für die Hausdurchsuchung kennt, kann hinterher schwerlich reklamieren, sich über sein kriminelles Handeln nicht im Klaren gewesen zu sein. Solche vermeintlichen Kleinigkeiten können später beim Strafmaß erhebliche Auswirkungen haben. "Richter haben Ermessensspielraum und orientieren sich keineswegs nur am Volumen der Hinterziehung", sagt Steueranwalt Wolff.
Die Palette der Strafmaßnahmen reicht von einer kleinen Geldstrafe bis hin zu zehn Jahren Gefängnis. Regelmäßig kommen noch mal 30 bis 100 Prozent der Steuernachzahlung als Strafe obendrauf. In den Knast müssen Steuersünder selten, weil die Ermittler sich oft auf Deals einlassen. Das erspart ihnen die schwierige Beweisführung in den oft komplexen Steuerverfahren. Angebote zu einem Deal gingen "fast immer" von der Steuerfahndung oder dem Staatsanwalt aus, sagt Steuerberater Lüdemann. Doch auch diese Praxis könnte sich bald ändern. Die SPD hat bereits härtere Strafen für Steuerhinterzieher gefordert. Und wenn künftig mehr Fahnder eingestellt werden, könnte die Bereitschaft des Fiskus zu Deals massiv sinken.
Rentner Karl S. muss das alles allerdings nicht kümmern. Er hat nichts zu verbergen und sieht seiner "Betriebsprüfung" mit großer Gelassenheit entgegen. Allzeit preußisch-korrekt verhalte er sich, sagt er: "Sogar mitten in der Nacht bleibe ich an roten Ampeln stehen."
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