Aufgerüstet hat der Staat bereits im Kampf gegen die Schwarzarbeit. So begann die zum Zoll gehörende "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) 2004 mit knapp 6 000 Fahndern, heute jagen 6 500 Ermittler Schwarzarbeiter auf Baustellen, in Restaurants und auf Autobahnraststätten, wo sie bisweilen sogar Klofrauen im Visier haben. 500 weitere Mitarbeiter sollen in den nächsten Monaten eingestellt werden. Pro Jahr überprüft die FKS während minutiös geplanter Aktionen mehr als 420 000 Personen und schließt rund 145 000 Bußgeld- und Strafverfahren ab.
Privathäuser aber sind tabu. Wer daheim eine Putzfrau oder eine Pflegekraft schwarz beschäftigt, muss keine FKS-Besuche fürchten. In Sicherheit wiegen sollten sich Betroffene aber nicht. Die Finanzämter kennen ihre Pappenheimer, die Steuererklärung verrät mehr, als viele denken. Verdächtig sind etwa Spitzenverdiener, die keine Steuervorteile für eine Putzfrau als "haushaltsnahe Dienstleistung" geltend machen. Da liegt die Vermutung nahe, dass schwarz geputzt wird, schließlich werden Manager oder Karrierefrauen kaum selbst den Lappen schwingen. Auch wenn ältere Paare hohe Krankheitskosten, aber keine Pflegekraft absetzen, schauen die Steuerprüfer gern genauer hin.
Schlimmstenfalls machen sie dann eine Betriebsprüfung - im Privatbereich keine Seltenheit, wie der Fall Karl S. zeigt. Die Fahnder haben die Rückendeckung des Bundesfinanzhofs. Im vergangenen Jahr erst stellten die obersten Finanzrichter klar, dass Beamte einen hochdotierten Manager zur Prüfung seiner Steuerakten ins Amt zitieren dürfen.
Zum Standardrepertoire der Prüfer gehört auch die 2005 eingeführte Kontenabfrage, eine Art Google-Suche im Datenbestand der Banken, die alle Konten und Depots eines Verdächtigen im Inland ausspuckt. Verdächtig ist etwa jemand, der viel verdient, aber laut Steuererklärung nur Kapitaleinkünfte unterhalb des Sparerfreibetrags von 801 Euro kassiert. Fördert die Abfrage bei diesem Zeitgenossen Sparkonten und Depots zutage, muss er den Widerspruch aufklären. Sonst werden die Beamten bei der Bank vorstellig und erhalten die gewünschten Daten.
» Gewusst wie: Die steuerliche Selbstanzeige
In den kommenden Monaten wollen die Behörden ihre Rechner-Kapazitäten kräftig aufstocken. Schon in einigen Monaten sollen bis zu 10 000 Kontenabfragen pro Tag drin sein. 2007 gab es nach Informationen der Finanzaufsicht BaFin insgesamt 93 560 Abfragen, 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon entfielen rund 13 000 auf die Finanzämter, der Rest kam von ebenfalls abfrageberechtigten Ermittlungs- und Sozialbehörden.
Anders als von vielen erhofft wird das muntere Konten-Abfragen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer 2009 weitergehen. Zwar können Anleger dann keine Steuern auf Zinsen und Dividenden mehr hinterziehen, weil die automatisch abgezogen werden. Bei der Abfrage gehe es aber nicht nur um heimliche Kapitaleinkünfte, sondern vor allem ums "Aufspüren versteckter Schwarzgelddepots", sagt ein Steuerfahnder. Und an denen bleibt der Fiskus auch nach 2009 interessiert.
Mehr Informanten, strengere Prüfungen, neue Quellen und womöglich bald mehr Fahnder - wer davor fliehen will, indem er Geld ins Ausland schafft, ist oft schlecht beraten. Denn an den Grenzen zu Österreich, Luxemburg und der Schweiz lauern die Zollfahnder: An Grenzübergängen und Flughäfen, in Zügen und auf grenznahen Landstraßen filzen sie Reisende und spüren Jahr für Jahr rund 150 Millionen Euro auf - unter Fußmatten, in am Körper klebenden Umschlägen oder eingerollt in Motorölflaschen.
Seit dem 15. Juni 2007 gelten für solche privaten Geldtransporte noch strengere Regeln. Wer mit mehr als 10 000 Euro in die Schweiz will, muss von sich aus die Zöllner informieren und auf einem zweiseitigen Formular detaillierte Angaben zur Herkunft des Geldes machen. Auch an den EU-Binnengrenzen, etwa zu Luxemburg und Österreich, hat das neue 10 000-Euro-Limit die alte Grenze von 15 000 Euro abgelöst. Immerhin entfällt dort aber die Anmeldepflicht.
Selbst wer es schafft, sein Geld unentdeckt über Grenzen zu bringen, wird es womöglich nicht ein Leben lang im Verborgenen halten können. Die ertappten Liechtenstein-Flüchtlinge sind der beste Beweis dafür, dass auch Transfers in Steueroasen nicht immer Diskretion garantieren. Die Fälle von Zumwinkel & Co. bilden dabei nur die Spitze des Eisberges. Schätzungen zufolge bunkern die Deutschen 485 Milliarden Euro Schwarzgeld im Ausland, das meiste in der Schweiz, Luxemburg, Österreich und natürlich im Fürstentum Liechtenstein (siehe Grafik "Wo die Deutschen Schwarzgeld anlegen").
Quiz: Die Abgeltungsteuer ist bereits beschlossen, doch kennen Sie sich mit den neuen Regeln aus?
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