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11.03.2008 

Lupe

Auch ohne eine konzertierte Aktion der Regierungen weltweit bleibt schon heute ein Risiko allgegenwärtig, selbst in den sichersten Bastionen: Datenklau. Steuerflüchtlinge fürchten derzeit Nachahmungstäter, die Fahndern gegen Belohnung Informationen anbieten. Der Diebstahl von Kundendaten bei der Zumwinkel-Bank LGT ist schließlich kein Einzelfall. Auch der Liechtensteinischen Landesbank und der Schweizer Privatbank Julius Bär sind in den letzten Jahren Daten gestohlen worden. Die Dunkelziffer bei diesem Delikt dürfte hoch sein: Keine Bank möchte Kunden verängstigen und verlieren, indem sie freiwillig zugibt, ihr seien Daten abhanden gekommen.

Sollten Steuersünder also lieber reinen Tisch machen, um zumindest straffrei davonzukommen? Finanzminister Steinbrück hat dazu geraten, wohl auch in der Hoffnung, dass sich möglichst viele melden, die die Fahnder noch nicht auf dem Radar hatten. Zudem streiten die Juristen noch darüber, ob die gestohlenen LGT-Daten überhaupt in Steuerstrafverfahren verwertet werden dürfen. Bei geständigen Hinterziehern würde diese komplexe Rechtsfrage keine Rolle spielen. Hartgesottene könnten somit auf ein Verwertungsverbot setzen, müssten aber eine hohe Strafe zahlen, wenn?s schief geht.

Experten raten allerdings, nicht hoch zu pokern, schließlich sind die Informationen der Fahnder über die Liechtenstein-Connection offenbar äußerst detailliert und umfangreich. "So gut war die Steuerfahndung noch nie ausgestattet", berichtet der Anwalt eines bereits ertappten Steuersünders entgeistert.

"Hinterzieher sollten jetzt den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit wählen", empfiehlt Steuerberater Idler. Bei vielen Liechtenstein-Flüchtlingen könnte es zwar formal gesehen zu spät sein, da Selbstbezichtigungen nur möglich sind, bevor ihnen die Fahnder auf die Schliche gekommen sind. Es sei aber besser, "hinterher um die Gültigkeit der Anzeige zu streiten, als jetzt nichts zu machen", meint Idler.


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"Wichtig ist dabei, dass Betroffene die Steuern innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist zahlen können", mahnt Steueranwalt Jens Wolff von der Kanzlei Holthausen & Partner in Köln. Dabei hätten die Beamten großen Spielraum, schlimmstenfalls müssten Bürger mit "einer Frist von wenigen Tagen rechnen". Gehe das Geld nicht rechtzeitig ein, habe das die aus Sicht der Betroffenen fatale Folge, dass die Beamten alles wissen, aus der angestrebten Straffreiheit aber nichts wird. Steuersünder sollten deshalb genau nachrechnen, "damit sie wissen, welche Nachforderung auf sie zukommt", so Wolff.

Etliche geständige Gründer von Liechtensteiner Stiftungen müssten vermutlich auf die Schnelle Millionen flüssigmachen, denn auf sie kommen horrende Nachzahlungen zu. Der Grund: Die Gründung einer Liechtensteiner Stiftung gilt als Schenkung an sich selbst.

"Betroffene müssen nicht nur hinterzogene Kapitalerträge, sondern auch die Schenkung nachversteuern - und zwar in der höchsten Steuerklasse", sagt Berater Lüdemann. "Das allein frisst oft die Hälfte des Stiftungskapitals auf." Hinzu kommt: Während Steuern auf Kapitalerträge nur für die letzten zehn Jahre nachzuzahlen sind, verjährt die Schenkungsteuer nicht. Viele Stifter dürften sich deshalb jetzt schwarz ärgern, die Steueramnestie 2004/05 nicht genutzt zu haben.

Mancher könnte aus Kapitalmangel sogar gezwungen sein, stillzuhalten und zu hoffen, dass die Fahndungswelle an ihm vorbeischwappt. Doch das löst ein Problem nicht: Schwarzgeld ist totes Kapital, und Rückholaktionen sind riskant. Das Geld peu à peu beim jährlichen Urlaub in St. Moritz zu verprassen oder den Erben das Problem aufzuhalsen, kommt für die meisten nicht infrage. Einige Banken raten deshalb jetzt dazu, schwarzes Geld doch einfach weißzuwaschen: Raus aus der Stiftung, rein in die Lebensversicherung und einfach abwarten, bis die Hinterziehung verjährt ist. Aber das dauert seine Zeit und ist nichts für nervöse Zeitgenossen.


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Doch auch die Methode Augen zu und durch ist hoch riskant. Stehen die Fahnder erst mal vor der Tür, ist es zu spät für die Selbstanzeige. Dann geht es nur noch um Schadensbegrenzung. Idler warnt vor "Kurzschlussreaktionen": Den Fahndern die Tür vor der Nase zuzuschlagen und erstmal Kontoauszüge zu essen oder die Toilette runterzuspülen, sei kontraproduktiv. "Das führt zu einem noch kompromissloseren Vorgehen der Fahnder und kann später das Strafmaß erhöhen."

Statt unnötig Beißreflexe zu provozieren, sollten Betroffene während einer Hausdurchsuchung Ruhe bewahren. Die beste Strategie sei "gelassenes Schweigen ", sagt Experte Idler. In solchen Situationen gilt eben: Jedes Wort kann gegen Sie verwendet werden. Wer etwa durch eine vorschnelle Bemerkung signalisiert, dass er den Grund für die Hausdurchsuchung kennt, kann hinterher schwerlich reklamieren, sich über sein kriminelles Handeln nicht im Klaren gewesen zu sein. Solche vermeintlichen Kleinigkeiten können später beim Strafmaß erhebliche Auswirkungen haben. "Richter haben Ermessensspielraum und orientieren sich keineswegs nur am Volumen der Hinterziehung", sagt Steueranwalt Wolff.

Die Palette der Strafmaßnahmen reicht von einer kleinen Geldstrafe bis hin zu zehn Jahren Gefängnis. Regelmäßig kommen noch mal 30 bis 100 Prozent der Steuernachzahlung als Strafe obendrauf. In den Knast müssen Steuersünder selten, weil die Ermittler sich oft auf Deals einlassen. Das erspart ihnen die schwierige Beweisführung in den oft komplexen Steuerverfahren. Angebote zu einem Deal gingen "fast immer" von der Steuerfahndung oder dem Staatsanwalt aus, sagt Steuerberater Lüdemann. Doch auch diese Praxis könnte sich bald ändern. Die SPD hat bereits härtere Strafen für Steuerhinterzieher gefordert. Und wenn künftig mehr Fahnder eingestellt werden, könnte die Bereitschaft des Fiskus zu Deals massiv sinken.

Rentner Karl S. muss das alles allerdings nicht kümmern. Er hat nichts zu verbergen und sieht seiner "Betriebsprüfung" mit großer Gelassenheit entgegen. Allzeit preußisch-korrekt verhalte er sich, sagt er: "Sogar mitten in der Nacht bleibe ich an roten Ampeln stehen."

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 09, 25.02.2008


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